Elektrisches Zwei-Wege-Schleppfahrzeug Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA54435
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrisches Zwei-Wege-Schleppfahrzeug
Bei der Instandhaltung von Schienenfahrzeugen im Werk Frankfurt-Griesheim werden Arbeiten
durchgeführt, die ein Bewegen der Schienenfahrzeuge erforderlich machen. Hierzu zählt sowohl
das Schleppen als auch das Schieben eines Schienenfahrzeugs. Dazu plant die DB Fernverkehr
AG die Beschaffung von zwei akkuelektrisch betriebenen Schleppfahrzeugen mit Zweiwegetechnik,
welche im Hallenbereich der UFD und in der Instandhaltungshalle eingesetzt werden.
Ziel der vorliegenden Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) ist die Spezifizierung der benötigten
technischen Ausrüstung eines Schleppfahrzeuges.
Kauf von zwei elektrischen Zwei-Wege-Schleppfahzeugen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Handelsregisterauszug nicht älter als 3 Monate beginnend vom Zeitpunkt der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb ist mit der Lieferantenselbstauskunft und Bietereigenerklärung einzureichen.
2. Die Lieferantenselbstauskunft und die Bietereigenerklärung sind vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Alle geforderten Nachweise/Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen.
1. Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder Erklärung über eine werkseigene Produktionskontrolle mit Darstellung des Prüfablaufs.
2. Bei ausländischen Bietern ist der Nachweis über eine in Deutschland ansässige Vertretung einzureichen. Diese Vertretung muss in der Lage sein Instandhaltungsleistungen, welche eventuell separat beauftragter wird, zu erbringen.
3. Erklärung über mindestens 2 vergleichbare, abgeschlossene Maßnahmen in den letzten 3 Jahren ist einzureichen.
4. Gemäß den Bewerbungsbedingungen Ziffer 15.5.3 Teststellung, muss der Bieter in der Lage sein, dem Auftraggeber ein entsprechendes oder vergleichbares Schleppfahrzeug zur Begutachtung zur Verfügung zu stellen, um Funktion und Bedienung prüfen zu können. Dies kann entweder mittels Testfahrzeug am Standort des Auftraggebers erfolgen oder an einem Standort anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen (in Deutschland oder angrenzend Ländern), an welchem ein solches Fahrzeug im Einsatz ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.