FBQ - Erstellung hydrologischer/ hydrogeologischer Gutachten und Prüfung nach BRPH Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55736
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
FBQ - Erstellung hydrologischer/ hydrogeologischer Gutachten und Prüfung nach BRPH
FBQ - Erstellung hydrologischer/ hydrogeologischer Gutachten und Prüfung nach Bundesraumordnungsplan für Hochwasserschutz (BRPH)
Hamburg (Sitz PL) und Lübeck bis Fehmarn
FBQ - Erstellung hydrologischer/ hydrogeologischer Gutachten und Prüfung nach Bundesraumordnungsplan für Hochwasserschutz (BRPH)
FBQ - Erstellung hydrologischer/ hydrogeologischer Gutachten und Prüfung nach Bundesraumordnungsplan für Hochwasserschutz (BRPH), zusätzlich erforderliche Leistungen nach Bedarf.
CEF
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den
Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage
aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
21FEI55736 Teilnahme-Antrag, Anlage 1: Ausschlusskriterien nach §§ 123/124 GWB; Erklärung dass keine der Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe nach §124 GWB vorliegen.
21FEI55736 Teilnahme-Antrag, Anlage 2: Erklärung der Bewerbergemeinschaft; Hinweis: Nur im Falle von Bewerbergemeinschaften zu erklären
21FEI55736 Teilnahme-Antrag, Anlage 3: Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer; Hinweis: Nur im Falle des Einsatzes von anderen Unternehmern zu erklären.
21FEI55736 Teilnahme-Antrag, Anlage 4: Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmers; Hinweis: Die Verpflichtungserklärung ist von jedem anderen Unternehmer zu erbringen.
21FEI55736 Teilnahme-Antrag, Anlage 5: Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen;
Angabe von mindestens zwei und maximal fünf in den letzten zehn Geschäftsjahren geplanten, abgeschlossenen und nach folgenden Kriterien vergleichbaren Infrastrukturprojekten
1. Erstellung hydrologischer / hydrogeologischer Gutachten für Ingenieurbauwerke
2. Referenzen / Referenzprojekte im Bereich Hochwasserschutz
3. Durchführung oder Begleitung von hydrologischen / hydrogeologischen Feldarbeiten für
Ingenieurbauwerke.
Eine Vorlage für die einzureichenden Referenzbescheinigungen bzw. Eigenerklärungen ist als Anlage
beigefügt.
21FEI55736 Teilnahme-Antrag, Anlage 6: Qualifikationsanforderung an vorgesehenen Projektleiter/ Leitenden Mitarbeitenden;
1. Abschluss: mind. Dipl. Hydrologe (FH), Master oder vergleichbar,
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung,
3. Angabe von zwei vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten zehn Jahre, in denen er/sie als Projektleitung mit fachübergreifenden Kenntnissen zum Procedere der Planung und Realisierung von Infrastrukturprojekten/ Ingenieurbauwerken (Thema Hydrologie, Hydrogeologie, Hochwasserschutz) mitgewirkt hat.
Kurzlebenslauf und berufliche Werdegang (max. 2 DIN A4-Seiten) der vorgesehenen Gesamtprojektleitung sind als Anlagen beigefügt.
Eine Vorlage für die einzureichenden Referenzbescheinigungen bzw. Eigenerklärungen ist als Anlage beigefügt.
Von jeder Abschlagsrechnung werden 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt dient als Sicherheit für die Erfüllungsansprüche des AG einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Schadensersatz oder auf Rückforderung wegen Überzahlung einschließlich Zinsen. Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch Bürgschaft nach Abschnitt 11 AVB Arch./Ing. ablösen. Die Auszahlung des Einbehaltes bzw. Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Abnahme der Leistung mit der Schlusszahlung und im Fall der Vereinbarung einer Sicherheit für Mängelansprüche Zug um Zug gegen Vorlage der Bürgschaft für Mängelansprüche.
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Bürgschaftserklärungen an die SSC Buchhaltung zu übersenden.
Von jeder einzelnen Zahlung (Abschlags-/Teilschluss-/ Schlusszahlung) wird von der jeweiligen Nettorechnungssumme
entsprechend Skonto abgezogen, wenn folgende Zahlungsfristen eingehalten werden:
Zahlung innerhalb von 21 Kalendertagen 3% Skonto.
Die jeweilige Zahlungsfrist beginnt ab Zugang der entsprechenden prüffähigen Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung.
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.