Oberleitungserneuerung Donauwörth-Mündling Strecke 5310, km 4,37-8,33; Bauüberwachung OLA Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50385
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Oberleitungserneuerung Donauwörth-Mündling Strecke 5310, km 4,37-8,33; Bauüberwachung OLA
Die Oberleitungsanlage der Strecke 5310 zwischen Bf Donauwörth und Bfu Mündling ist technisch abgängig und soll im Abschnitt km 4,37-8,33 erneuert werden.
Donauwörth
Der zu erneuernde Bereich liegt auf der Strecke 5310 zwischen Donauwörth und Treuchtlingen im Landkreis Donau-Ries. Der Umbaubereich erstreckt sich ca. von km 4,37-km 8,33. Die freie Strecke ist nur schwer zugänglich. Es gibt keine parallel verlaufenden Straßen oder Wege. Die Strecke ist nur über die Kreuzungspunkte (Eisenbahnüberführungen, Straßenüberführungen) erreichbar. Teilweise ist im Bereich der Strecke Dammlage. Entlang der freien Strecke zwischen Donauwörth und Mündling sind im Umbaubereich keine Weichen vorhanden. Die nächstliegenden Weichen befinden sich im Bf Donauwörth und im Bfu Mündling. Die zweigleisige, elektrifizierte Strecke gehört zum Zuständigkeitsbereich des DB Netzbezirks Augsburg. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf diesem Streckenabschnitt beträgt nach VzG 160 km/h. Die Strecke ist gemäß Infrastrukturregister der DB Netz AG dem TEN-Kernnetz zugeordnet und gehört der Streckenkategorie P4/F1 an.
Für die Inbetriebnahme der neuen Oberleitungsanlage ist eine Inbetriebnahmegenehmigung nach TEIV erforderlich. Folgende Brückenbauwerke in Form von Eisenbahnüberführungen (EÜ) und Straßenüberführungen (SÜ) befinden sich im Umbaubereich: EÜ km 4,409, SÜ km 4,759, EÜ km 5,181, EÜ km 5,723, EÜ km 6,417, EÜ km 6,738, EÜ km 7,354, EÜ km 8,093. Die Lage der vorhandenen Ingenieurbauwerke ist in den Oberleitungslageplänen aus Anlage 12 ersichtlich.
Für die Durchführung von Arbeiten im Gefahrenbereich der Betriebsgleise sind Sperrpausen erforderlich. Die angemeldeten Sperrzeiten für die Baumaßnahmen sind in der Anlage 12 zu entnehmen. Veränderungen der angemeldeten Sperrpausen sind nicht zulässig. Ein eventueller Bedarf von zusätzlichen Sperrpausen kann nur in Ausnahmefällen mit einem Vorlauf von mindestens 33 Wochen angemeldet werden. Ist bei den Bauarbeiten der Eisenbahnbetrieb gefährdet oder behindert, muss das betroffene
Gleis bzw. der Arbeitsraum durch den Auftraggeber gesperrt oder entsprechend gesichert werden.
Für diese Bauarbeiten ist zwingend eine Betriebs- und Bauanweisung (Betra) erforderlich. Der Betra-Antrag wird unter Angabe der Örtlichkeit und der geplanten Maßnahme
durch die örtliche BÜW gestellt. Betrieblich bedingte Änderungen von Sperrpausen sind möglich (z.B. Verspätungen, Bedarfszüge etc.).
Es handelt sich um folgende Leistungen:
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW gemäß Anlage 1.1
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3
- Abfallmanagement gemäß Anlage 1.7
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots in Form einer Bietergemeinschaft sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Bis zum Schlusstermin ist Ihr Unternehmen bzw. Ihre Bewerber- oder Bietergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren. Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerber oder Bietergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberleitungserneuerung Donauwörth-Mündling Strecke 5310, km 4,37-8,33; Bauüberwachung OLA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. DB Engineering & Consulting GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
- Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
- Erklärung, dass wir im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./ing.-Leistungen erbracht haben.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.