81276782-Konzeption, Entwicklung und Betrieb der Web-Plattform Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit (WPGWN) inkl. KI-basierter SDG-Initiativenkarte Referenznummer der Bekanntmachung: 81276782
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 619679
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81276782-Konzeption, Entwicklung und Betrieb der Web-Plattform Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit (WPGWN) inkl. KI-basierter SDG-Initiativenkarte
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH vergibt für die Geschäftsstelle des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE) einen Auftrag zur Entwicklung und Betrieb des Open-Source-Webportals "Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit".
Kernelement der Online-Plattform ist eine SDG-Initiativenkarte. Auf dieser sollen, u.a. mit Hilfe von Webcrawling und Webharvesting, Organisationen und Initiativen, die in Deutschland mit ihren Aktivitäten zur Erreichung der globalen und nationalen Nachhaltigkeitsziele beitragen, gemappt werden. So sollen diese "SDG-Initiativen" sichtbarer werden und eine höhere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit gewinnen. Zum anderen soll die Kontaktaufnahme von Initiativen untereinander vereinfacht und ihr Engagement gefördert sowie zu neuen Nachhaltigkeitsaktivitäten motiviert werden. Die Online-Plattform soll gemäß Prinzipien des agilen Projektmanagements sowie der "Principles for Digital Development" entwickelt werden.
Keywords: Nachhaltigkeit, SDGs, Künstliche Intelligenz, KI, agile Softwareentwicklung, Webentwicklung, Usability, UX-Design, Mapping, Webcrawling, Webharvesting, Plattform
10785 Berlin
Eine erfolgreiche Umsetzung der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele ist nur denkbar, wenn sie gesellschaftlich breit mitgetragen werden. Viele Bürger*innen, Unternehmen und Initiativen engagieren sich bereits. Dieses Engagement soll mit dem Projekt "Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit" sichtbar gemacht und gestärkt werden. Es soll zu neuen Aktivitäten ermutigen und neue Akteur*innen für das Engagement für Nachhaltigkeit gewinnen. Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH vergibt daher für die Geschäftsstelle des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE) einen Auftrag zur Entwicklung und Betrieb des Open-Source-Webportals "Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit".
Kernelement der Online-Plattform ist eine SDG-Initiativenkarte. Auf dieser sollen Initiativen, die in Deutschland mit ihren Aktivitäten zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele beitragen, gemappt werden. So sollen diese "SDG-Initiativen" eine höhere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit gewinnen. Zum anderen soll die Kontaktaufnahme von Initiativen untereinander vereinfacht und ihr Engagement gefördert sowie zu neuen Nachhaltigkeitsaktivitäten motiviert werden. Die Online-Plattform soll gemäß Prinzipien des agilen Projektmanagements sowie der "Principles for Digital Development" entwickelt werden.
- Arbeitspaket 0: Agiles Projektmanagement: Vom AN wird erwartet, dass die Plattformentwicklung mit agilen Mindsets und Ansätzen durchgeführt wird. Dabei sind kurze Entwicklungszyklen, Mechanismen zur Integration von Feedback und Prioritätsänderungen in den Arbeitsplan sowie häufige Freigaben von neuen Versionen essenziell. Es bedarf eines kontinuierlichen Code-Testings sowie einer großen Transparenz im Entwicklungsprozess. Ein häufiger unbürokratischer Austausch zwischen dem Focal Point des AN und der Projektkoordination in der Geschäftsstelle des RNE wird erwartet.
- Arbeitspaket 1: Kick-Off Workshop
- Arbeitspaket 2: Entwicklung, Testing und Live-Schaltung der Plattform: Um ein frühzeitiges Go-Live der Plattform zu erlauben, ist die Entwicklung eines Minimum Viable Product (MVP) vorgesehen. Das MVP dient v.a. dem Visualisieren von Initiativen, die aus anderen Datenquellen importiert werden. Um neue Initiativen einzutragen, bietet das MVP nur eine temporäre Schnittstelle. Das MVP soll es auch erlauben, Nutzerfeedbacks zu erheben, um über die folgenden Entwicklungsschritte zu entscheiden. Darauf aufbauend werden weitere Funktionalitäten entwickelt. Dazu zählen nach jetzigem Stand z.B. APIs zum Datenimport, intelligente Such- und Filterfunktionen, Heatmaps, die Abwicklung von thematischen Aufrufen (Calls), Wettbewerben (Challenges), Selbstverpflichtungen (Commitments), Eventkalender, Chat- und Newsletterfunktion, Anmelde- und Bewerbungsprozesse für die Aktionstage oder Förderfonds.
- Arbeitspaket 3: Entwicklung, Testing und Umsetzung der KI-Harvesting-Applikation: Die Harvesting-Applikation soll das Internet durchsuchen (web-crawling), um relevante Initiativen aufzufinden und einzuordnen (web-scraping), und um relevante Inhalte zu extrahieren und in die Datenbank der Plattform zu importieren. Darüber hinaus müssen die Algorithmen der KI-Harvesting-Applikation in der Lage sein, weiter selbst zu lernen und sich zu verbessern (z.B. Mithilfe der Feedbacks, die das Projektteam an das System zurückgibt.)
- Arbeitspaket 4: Training und Schulungen: Mitarbeitende des RNE sollen durch den AN für die Nutzung der Plattform geschult werden. Da sich die Plattform und ihre Werkzeuge kontinuierlich entwickeln, führt der AN halbtägige Workshops durch.
- Arbeitspaket 5: Betrieb: Der AN ist für Support und Betrieb der Plattform zuständig. Detaillierte Informationen werden in einem SLA (Service Level Agreement) festgelegt.
- Arbeitspaket 6: Support: Der AN muss sicherstellen, dass die Nutzer*innen bei der Nutzung der Plattform unterstützt werden und dass Ideen, Feedbacks, Wünsche und Anmerkungen sinnvoll dokumentiert und in die agile Entwicklungsplanung zurückgespielt werden können.
Keywords: Nachhaltigkeit, SDGs, Künstliche Intelligenz, KI, agile Softwareentwicklung, Webentwicklung, Usability, UX-Design, Mapping, Webcrawling, Webharvesting, Plattform
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt unter den Bewerbern, die nicht nach §§123 ff. GWB ausgeschlossen wurden und fachkundig sowie leistungsfähig sind, anhand der nachstehenden Kriterien:
1. Open Source-Lösungen wurden für Kunden weiterentwickelt und veröffentlicht (Zwei oder mehr OS Lösungen = 10 Punkte; eine OS-Lösung = 5 Punkte; keine OS-Lösungen = 0 Punkte) Gewichtung: 20%
2.Konfiguration und/oder Weiterentwicklung von Webcrawling Anwendungen (Zwei oder mehr Projekte = 10 Punkte; ein Projekt = 5 Punkte; kein Projekt = 0 Punkte) Gewichtung 15%
3. Entwicklung Künstliche Intelligenz-Harvesting-Applikationen (Zwei oder mehr Projekte = 10 Punkte; ein Projekt = 5 Punkte; kein Projekt = 0 Punkte) Gewichtung 20%
4. Abgeschlossene Projektdurchführungen in agiler Art von mindestens jeweils 200 Personentagen (fünf oder mehr Projekte = 10 Punkte; vier Projekte = 8 Punkte; drei Projekte = 6 Punkte; zwei Projekte = 4 Punkte; ein Projekt = 2 Punkte; keine Projekte = 0 Punkte) Gewichtung 25%
5. Abgeschlossene Webentwicklungsprojekte mit Fokus auf Nachhaltigkeit oder Gemeinwohlbezug (bspw. NRO, öffentlicher Sektor, Stiftungen, EZ,...) (Zwei oder mehr Projekte = 10 Punkte; ein Projekt = 5 Punkte; keine Projekte = 0 Punkte) Gewichtung 20%
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften (falls zutreffend)
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres
Zu 1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres: mindestens 8 Personen
1. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Webentwicklung (Usability und UX Design), Agiles Projektmanagement, Künstliche Intelligenz und mindestens 1 Referenzprojekte in der Region Europa in den letzten drei Jahren.
2. Mindestauftragsvolumen der Referenzprojekte: je [Betrag gelöscht] EUR
1. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Webentwicklung (Usability und UX Design), Agiles Projektmanagement, Künstliche Intelligenz und mindestens 1 Referenzprojekte in der Region Europa in den letzten drei Jahren.
2. Mindestauftragsvolumen der Referenzprojekte: je [Betrag gelöscht] EUR
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YNT7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.