Knoten Lindau Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI30205
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Knoten Lindau Kabeltiefbau
siehe II.1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Knoten Lindau Kabeltiefbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Lindau
siehe II.1.4
252 - Auf Anordnung der PL (im Rahmen der Koordinationsbesprechung) wurde am 09.03.2021 dem AN MHEL angeordnet, die
Kabelaufsicht für eine Baumaßnahme der ABS 48 (LSW) der Firma LW zu übernehmen. Die Leistung wurde durch Herrn Langel
MHEL zwischen dem 12.05.2021 und dem 23.05.2021 durchgeführt. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Bauvertrages..
Die Kabelaufsicht für die LST-Kabel ist eng mit den Leistungen des Hauptvertrages verbunden und erfordert vertiefte Projektkenntnisse.
Alle Arbeiten im Zusammnenhang mit dem Kabeltiefbau in Lindau wurden durch den AN Bau MHEL erbracht. Aus
diesem Grund kann ein Dritter hier nicht ohne erhebliche Koordinationsprobleme tätig werden. Ein Einsatz von mehreren Unternehmen
gleichzeitig ist nicht möglich.