Knoten Lindau Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI30205
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Knoten Lindau Kabeltiefbau
siehe II.1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Knoten Lindau Kabeltiefbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Lindau
siehe II.1.4
250 - Gegenüber dem Bauvertrag wurden bis heute (Stand 30.09.2021) zusätzliche Leistungen in der Größenordnung von ca. 17 Mio
Euro beauftragt. Durch diese zusätzlichen Leistungen hat sich die Bauzeit um aktuell 22 Monate von 31.12.2019 bis zum
31.10.2021 verlängert. Ein Teil der zusätzlichen Baustellengemeinkosten (für das komplette Jahr 2020) wurde mit dem Nachtrag
NT148 abgerechnet. Vorliegender Nachtrag behandelt die zusätzlichen Baustellengemeinkosten für das gesamte Jahr 2021.
Die Verlängerung der Bauzeit war für den AG im Vorfeld nicht erkennbar, da der Grund für die zusätzlichen Leistungen erst
während der Bausauführung erkennbar wurde.