Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V4 Referenznummer der Bekanntmachung: UKS-2021-080
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dtvp.de/Center
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V4
Die Universität Kassel schreibt die Dienstleistung "Wiederkehrende Prüfung elektrischer Betriebsmittel" nach DGUV V4 aus. Die Leistung umfasst die Durchführung und Dokumentation der Wiederholungsprüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß DGUV V4. Betriebsmittel, die die Prüfung nicht bestehen, sind in Absprache mit dem Auftraggeber außer Betrieb zu nehmen und als "nicht betriebssicher" zu kennzeichnen.
Nähere Informationen können Sie den beigefügten Informationen entnehmen
Universität Kassel, vertreten durch die Präsidentin Mönchebergstr. 19 34109 Kassel Alle Hochschulstandorte (Kassel und Witzenhausen) der Universität Kassel
Die Universität Kassel schreibt die Dienstleistung "Wiederkehrende Prüfung elektrischer Betriebsmittel" nach DGUV V4 aus. Die Leistung umfasst die Durchführung und Dokumentation der Wiederholungsprüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß DGUV V4. Betriebsmittel, die die Prüfung nicht bestehen, sind in Absprache mit dem Auftraggeber außer Betrieb zu nehmen und als "nicht betriebssicher" zu kennzeichnen.
Nähere Informationen können Sie den beigefügten Informationen entnehmen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
4. Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedstaates, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des Landes des öffentlichen Auftraggebers erfüllt hat. kann als Kopie eingereicht werden, die ausschreibende Stelle behält sich vor eine aktuelle Bescheinigung im Original zu verlangen). Dieser Nachweis kann durch eine verbindliche Bietererklärung erfolgen 7. Bietererklärung über die finanzielle und auf den Auftragsgegenstand bezogene Leistungsfähigkeit hinsichtlich Lieferung und Folgeleistungen (Service) inkl. Angabe über Zahl der Mitarbeiter (aufgeteilt in Produktion, Kundendienst und Verwaltung5. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist.
3. Vorlage der Jahresabschlüsse 2018-2020 incl. G+V bzw. vergleichbar
1. Nachweis über die Auflistung vergleichbare Dienstleistungen, wie in der Ausschreibung aufgeforderte Leistungsmerkmalen, der letzten drei Jahren mit Auftragswert, Bezeichnung des Lieferumfangs, Adressangaben und Angabe der dortigen Ansprechpartner (siehe beigefügter Vordruck "124"). Vergleichbar heißt sowohl in Umfang, finanziellem Aufwand und technischer Anforderung. Die Beschreibung der Projekte erfolgt mit aussagekräftigen Unterlagen, die aus denen obige Angaben zu entnehmen sind sowie der Benennung eines durch den Auftraggeber unverbindlich zu kontaktierenden Ansprechpartners. Bitte geben Sie auf einer separaten Anlage an: Auftragswerte, Bezeichnung des jew. Lieferumfangs, Adressangaben und Angabe der dortigen Ansprechpartner (der beigefügte Vordruck "124" ist ebenfalls ausgefüllt den Angebotsunterlagen beizufügen)
Leistung nach den Vorschriften der DGUV V 4 § 3, der Betriebssicherheitsverordnung §§ 10, 14 und der TRBS
2. Unterlagen über Eignung und Ausübung der Leistung nach den Vorschriften der DGUV V 4 § 3, der Betriebssicherheitsverordnung §§ 10, 14 und der TRBS 6. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe? und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014 (siehe bereit gestellter Vordruck)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtlich Anfang 2023 bzw. bei einer Optionsverlängerung Anfang 2025
Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, auch die Kommunikation bei Rückfragen, ausschließlich elektronisch über das eVergabeportal (DTVP) erfolgt
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD0YY96
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".