Einrichtung Atemschutzwerkstatt Referenznummer der Bekanntmachung: G28 21 485-4
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfhagen
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34466
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wolfhagen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfhagen
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34466
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wolfhagen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung Atemschutzwerkstatt
Neubau der Feuerwehr Wolfhagen. Folgende Arbeiten fallen in diesem Zusammenhang an: Lieferung und Einrichtung einer Atemschutzwerkstatt.
34466 Wolfhagen
Neubau der Feuerwehr Wolfhagen. Folgende Arbeiten fallen in diesem Zusammenhang an: Lieferung und Einrichtung einer Atemschutzwerkstatt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen
und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den
geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen
und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den
geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen
und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den
geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)