Fachplanung Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0435-2021-1487
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Elektrotechnik
Das Land Hessen plant im Rahmen des CO2-Minderungs- und Energieeffizienzprogramms für Hochschulen ("COME-Hochschulen") des Landes Hessen die Energetische Grundsanierung des unter Ensembleschutz stehenden Savignyhaus. Das Gebäude befindet sich im Stadtzentrum von Marburg und wird vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps Universität als Verwaltungs- und Seminargebäude genutzt.
Ziel des Verhandlungsverfahrens nach § 17 VgV ist die Vergabe der Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 4 - 6 gemäß HOAI 2021 (§§ 53 - 55) für die Leistungsphasen 2 - 3 und 5 - 8.
Universitätsstraße 6, 35037 Marburg
Das Land Hessen plant für die Philipps Universität Marburg die Energetische Sanierung des unter Ensembleschutz stehenden Institutsgebäudes. Das Savignyhaus soll im Rahmen des Programmes COME-Hochschulen - CO2-Minderungs und Energieeffizienzprogramm der hessischen Landesregierung eine Grundsanierung erhalten. Zu den energetischen Maßnahmen gehört die Modernisierung der Gebäudehülle nach EnEV-Standard, der Ersatz vorhandener technischer Anlagen durch energieeffiziente Systeme bzw. Anlagen, die Umstellung auf LED-Beleuchtung und die Errichtung einer Photovoltaikanlage. Der nicht energetische Anteil umfasst die vollständige Innensanierung mit Grundrissanpassungen und eine Teilerneuerung der Außenanlagen.
Das Gebäude wurde in den Jahren 1961 bis 1963 in Massivbauweise errichtet. Das Hauptgebäude wurde als 5-geschossiger Stahlbeton-Skelettbau mit einem hölzernen Walmdach ausgeführt. Das juristische Seminar (2-geschossig, Bibliothek mit Lesesälen) erweitert sich rückseitig und schiebt sich als rechteckiger Quader im Unter- und Erdgeschoss in Massivbauweise unter den Hauptbau. Es handelt sich um einen schlichten rechteckigen Solitärbau mit einer Natursteinfassade aus grauem Muschelkalk. In den beiden unteren Geschossen wurde ein Glasmosaik als Außenwandbekleidung gewählt.
Das Savignyhaus befindet sich im Stadtzentrum von Marburg und wird vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps Universität als Verwaltungs- und Seminargebäude genutzt. Die Anbindung erfolgt über die Universitätsstraße. Hinsichtlich des Ensembleschutzes ist die Planung und Ausführung in direkter Abstimmung mit dem Denkmalschutz vorzunehmen. Für den Zeitraum der Grundsanierung ist das Gebäude nicht nutzbar und wird von der Philipps Universität bis zum Beginn der Bauausführungen freigezogen. Die Institute und das juristische Seminar werden im Rahmen einer Interimsmaßnahme in einem anderen Gebäude untergebracht. Die Nutzfläche (NF 1-6) beträgt insgesamt 4.875 m², davon Bibliotheksbereich 2.903 m² und Institutsbereich 1.972 m².
Die festgelegte Obergrenze der Kosten für die Maßnahme liegt bei 23.500.000 € brutto. Verteilt werden diese Kosten wie folgt: 7.410.000 € Energetische Maßnahmen, 15.590.000 € nicht energetische Maßnahmen, 500.000 € Interimsmaßnahme (Auslagerung).
Die Erstellung und Vorlage einer ES Bau in der Leistungsphase 2 als haushaltsbegründende Unterlage ist voraussichtlich bis Ende Februar 2022 zu erstellen, um die Maßnahme im Haushalt 2023 abzubilden.
Als geplanter Baubeginn ist das erste Quartal 2024 vorgesehen.
1. Ausschluss von zu spät eingegangenen Bewerbungen
2. Ausschluss formal unzureichender Bewerbungen
3. Prüfung der Einhaltung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
siehe Punkt III.1.1), III.1.2); III.1.3), sowie ergänzend in den anzufordernden Bewerbungsunterlagen.
Gewichtung gem. Wertungsmatrix Stufe 1:
Durchschnittlicher Gesamtumsatz (brutto) der letzten drei Jahre: 6,25 %;
Durchschnittlicher Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (brutto) der letzten drei Jahre: 6,25%;
Durchschnittliche Anzahl der festangestellten mit entsprechenden Leistungen betraute Dipl.-Ingenieure, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten drei Jahren: 12,5 %;
Referenzen: gemäß den unter III.1.3) benannten Auswahlkriterien (Referenzen 1, 2 und 3 mit jeweils 25 %): 75 %;
Ggfs. Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern;
Mit Abschluss des Vertrages wird die Leistungsphase 2 beauftragt. Die Leistungsphasen 3, 5 - 8 und die Besonderen Leistungen sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338 (HE 736);
3) Sofern die Gesellschaftsform dies erfordert:
Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
1) Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV; Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme: Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
2) Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1) Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR, jeweils im Versicherungsjahr. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Dipl.-Ingenieuren, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte, der vorgesehenen Projektleitung sowie der für die örtliche Bauüberwachung vorgesehenen Person durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. / Master / Bachelor führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV;
3) Darstellung von drei Referenzen (1 - 3) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für in den letzten sieben Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen mit Kurzbeschreibung der Referenz und folgenden Angaben:
- Benennung des Projektleiters und des Stellvertreters (aus dem Bewerberbüro);
- Art der Nutzung (Hochschulbau, Bibliothek, Verwaltung, Sonstiges);
- Art der Maßnahme (Sanierung / Umbau, Neubau);
- Besonderheiten des Gebäudes z.B. Modernisierung im denkmalgeschützten Bereich;
- Projektgröße und Baukosten (BGF, NUF 1-6, Honorar, KG 300+400, KG 200-600, Kosten Techn. Ausrüstung ALG 4-6);
- Projektzeit, Leistungszeitraum des Bewerbers und Bauzeit, Übergabe an Nutzer;
- Leistungsumfang des Bewerbers (Angabe der beauftragten Anlagengruppen und beauftrage Leistungsphasen nach HOAI);
- Leistungsstand der Referenz (begonnene/abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI);
- Art der Projektdurchführung (nach öffentlichen Vergabevorschriften);
- Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers;
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen.
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. vier DIN A4 Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1) Mindestanforderung an beschäftigte Mitarbeiter:
Mindestens 2 mit vergleichbaren Leistungen betraute Ingenieure. (Bei Erfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt die Wertung gem. Eignungsmatrix.)
zu 3) Mindestanforderungen an die Referenzen
Die folgenden Mindestanforderungen werden an alle Referenzen gestellt. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der jeweiligen Referenz:
- Formlose Projektdarstellung liegt vor;
- Abschließender Bezug (Übergabe) Leistungsende nach 01/2014;
- Mindestgröße 2.000 m² BGF;
- Technisch anspruchsvoller Umbau (mind. Honorarzone II);
- Baukosten (brutto) KG 440-460 größergleich 1 Mio. EUR;
- Beauftragtes Leistungsbild gem. §53 HOAI 2021 mind. 2 ALG;
Mindestanforderungen an die Gesamtheit der Referenzen, bei Nichteinhaltung einer dieser Mindestanforderungen wird die Bewerbung nicht gewertet
- Art der Maßnahme: mindestens 1 Referenz aus dem Bereich technisch anspruchsvoller Umbau (Honorarzone III);
- Leistungsstand: mindestens 1 Referenz muss fertiggestellt und übergeben (LPH 8 abgeschlossen) sein;
- Projektdurchführung: nach öffentlichen Vergabevorschriften mindestens 1 Referenz;
Das Projektdatenblatt ist für alle Referenzen vollständig auszufüllen und geforderte Anlagen sind beizulegen. Das Unternehmen erklärt, dass die von ihm angegebenen Projektdaten zutreffend sind. Die Bewertung der Referenzen erfolgt bei Erfüllung der Mindestanforderungen anhand folgender Wertungskriterien:
- Fläche BGF größergleich 2.500 m² und größergleich 3.500 m²;
- Leistungsumfang HOAI (LPH 2-3+5-8);
- Vergleichbare Aufgabenstellung (Umbau/Sanierung);
- Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften;
- Erhöhter Schwierigkeitsgrad (Honorarzone III);
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die
natürliche Person gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften (z.B. Arbeitsgemeinschaften) natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mit der Bewerbung ist eine
Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß Erlass O 1082 A-101-IV 64 des HMdF vom 03.08.2020 zu "Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen" ist regelmäßig von der Dringlichkeit auszugehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen
Vordrucke zu verwenden. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1) Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektonisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt.
2) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3) Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter "Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (EU 734).
4) Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (EU 740).
5) Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (EU 741). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (EU 742).
6) Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
Dies bedeutet insbesondere, dass Angebote in offenen Verfahren, nicht offenen Verfahren oder in Verhandlungsverfahren nur elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Hessen eingereicht werden können.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Angebote, die nicht elektronisch in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Landes Hessen abgegeben werden, müssen vom Verfahren ausgeschlossen und dürfen bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
Interessenten, die an Verfahren im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform Hessen.
Dort können Sie sich die Vergabeunterlagen zur Ansicht in Ihren persönlichen
Bereich herunterladen.
Zur Angebotsabgabe müssen Sie die Vergabeunterlagen im Bietercockpit öffnen, dort bearbeiten und so das erstellte Angebot über das Bietercockpit digital abgeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.