Erweiterung Speicher Schulportal
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hzd.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Speicher Schulportal
Betrieb und Pflege der Cloud-Plattform für das vom Hessischen Kultusministerium betriebenen Schulportals.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des GWB gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach vorstehender Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Unternehmen, die der Auffassung sind, durch die beabsichtigte Vergabe in ihren Rechten verletzt zu sein, können dies im wegen des Nachprüfungsverfahrens geltend machen, das innerhalb
von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,bei der unter VI.4.1 genannten Stelle zu beantragen ist.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Der ursprünglich auf 30 TB angelegte Speicherplatz für das Schulportal muss aufgrund erhöhten Bedarfs auf 200 TB erweitert werden.
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Nach erstmalig durchgeführter Erweiterung der Rechenleistung (erste Vertragsänderung) soll mit dieser Vertragsänderung der Speicherplatz des Schulportals von 30 auf 200 TB erweitert werden.
Der ursprünglich auf 30 TB angelegte Speicherplatz hat sich aufgrund der erhöhten Nutzung des Schulportals und damit erhöhten Bedarfs durch die Corona-Pandemie auf 200 TB erhöht. Die Erweiterung des Speicherplatzes ist für die Funktionsfähigkeit des Systems und Durchführung der Leistungen aus dem aktuellen Vertrag erforderlich.