Badewassertechnik Referenznummer der Bekanntmachung: G20 21 098-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niestetal
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34266
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.niestetal.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.niestetal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Badewassertechnik
Badewassertechnik, Ersatzneubau des Wichtelbrunnenbades in Niestetal
Niestetal
Die Gemeindewerke Niestetal realisieren die Errichtung eines Hallenbades als Ersatzneubau ihres bestehenden Wichtelbrunnenbades. Der nicht unterkellerte Baukörper kommt mit einem 2-geschossigen Hallenteil und einem 3- geschossigen Nebenbereich zur Ausführung. Das Gebäude des neuen Hallenbades ist im Grundriss annähernd quadratisch und hinsichtlich der zu erzielenden Energieeffizienz äußerst kompakt strukturiert. Den Abschluss bilden ein flach geneigtes Satteldach im Nebenbereich und ein Flachdach über der Halle. Das Tragwerk besteht aus Stahlbetonwänden und Stahlbeton Flachdecken. Das Dachtragwerk wird mittels Stahlprofilen ausgebildet und ist mit gedämmten Sandwichelementen oder Holzkastenelementen mit mineralischer Dämmung und bituminöser Abdichtung eingedeckt.
Eckdaten des Gebäudes: Grundfläche: 39,03 x 36,70m, OK Betonbauteil: 11,50m,
OK First: 13,30m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Badewassertechnik, Ersatzneubau des Wichtelbrunnenbades
Ort: Wertheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97877
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)