Next Generation Firewall (NGFW) für THM und Uni MR Referenznummer der Bekanntmachung: HE-ITS-22-2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 196-508146)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thm.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Next Generation Firewall (NGFW) für THM und Uni MR
Referenznummer der Bekanntmachung: HE-ITS-22-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32420000 Netzausrüstung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieser Ausschreibung beschaffen die beiden Hochschulen (die THM übernimmt dabei die Rolle der Vergabestelle) zwei vollständig unabhängige Firewallsysteme mit gleichem Funktionsumfang. In der THM werden 3 Standorte mit je einem Cluster versorgt, die UMR benötigt einen zentralen Cluster
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/11/2021
Abschnitt VII: Änderungen
VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote
Anstatt:
Tag: 04/11/2021
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 08/11/2021
Ortszeit: 12:00
Abschnitt Nummer: IV.2.6
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bindesfrist des Angebots
Anstatt:
Tag: 03/12/2021
muss es heißen:
Tag: 06/12/2021
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: