81273433-Skalierung nachhaltiger Waldwirtschaft und Zertifizierung in Vietnam Referenznummer der Bekanntmachung: 81273433
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81273433-Skalierung nachhaltiger Waldwirtschaft und Zertifizierung in Vietnam
Für den Schutz des globalen Klimas sind der Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder weltweit wesentliche Voraussetzungen. Mit den zwei bilateralen Vorhaben Skalierung nachhaltiger Waldwirtschaft und Zertifizierung in Vietnam (kurz: SFM-Vorhaben) und Unterstützung bei der Umsetzung des FLEGT VPA in Vietnam (kurz: FLEGT-Vorhaben) will das Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen signifikanten Beitrag zum Erhalt der Wälder in Vietnam und in den Herkunftsländern der Holzimporte, sowie nachhaltiger Waldbewirtschaftung und nachvollziehbaren Lieferketten leisten. Hier stehen sowohl eine nachhaltige Bewirtschaftung von Holzplantagen, die Verbesserung der Governance im Waldsektor als auch die Sicherung der Legalität von Holz- und Holzprodukten im Mittelpunkt.
Die beiden neuen Maßnahmen sollen im November 2020 beginnen und sind konzeptionell eng miteinander verbunden. Sie involvieren zu einem Großteil dieselben staatlichen und nicht-staatlichen Akteure. Für eine einheitliche Beratung der Partner in Vietnam und zur Sicherung der Kohärenz der Umsetzung, inklusive Kapazitätsentwicklungsmaßnahmen ist eine enge horizontale und vertikale Verzahnung der verschiedenen Aktivitäten essentiell.
Mit dem FLEGT-Vorhaben sollen die rechtlichen, institutionellen und operativen Voraussetzungen für die Umsetzung des freiwilligen Partnerschaftsabkommens zu Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor in Vietnam verbessert werden. Dabei sollen die rechtlichen und institutionellen Regelwerke für einen erfolgreichen Abschluss des FLEGT-Prozesses in Vietnam angepasst werden (Output 1), beispielhaft bisher einvernehmlich geregelte Bereiche des VN-TLAS bezüglich der Kontrolle von Holz- und Holzprodukten bei der Einfuhr nach Vietnam auf ihre VPA-Konformität analysiert (Output 2) und das Impactmonitoring des VPA gemäß dem durch die Entscheidungs- und Steuerungsgremien JEM / JIC verabschiedeten M&E-Rahmen- und Aktionsplan gendersensibel operationalisiert werden (Output 3).
Das SFM Vorhaben fördert die Umstellung auf nachhaltige Waldwirtschaft durch die Anpassung oder Erarbeitung von Richtlinien (Output 1), Kapazitätsentwicklung unter anderem bzgl. betriebswirtschaftlich tragfähigen Geschäftsmodellen, waldbaulichen Maßnahmen mit einem diversen Baumartenmix, geeignete Standortauswahl (Output 2), sowie die Identifizierung externer Finanzierungsquellen für die Überbrückung der Finanzierungslücken, die bei der Umstellung von Kurzrotations- auf Langrotationsplantagen entstehen (Output 3).
GIZ Landesbüro Vietnam Coco Building 14 Thuy Khue Street 00000 Hanoi, Vietnam
Der Auftragnehmer ist für die Erreichung ausgewählter Zielindikatoren, Outputs und Outputindikatoren verantwortlich bzw. trägt zu deren Erreichung bei. Wesentliche Aufgaben:
Arbeitspaket A.1: Studien zur Erarbeitung bzw. Anpassung erforderlicher Richtlinien und Regelungen für die Umstellung auf nachhaltige und klimaschonende Waldwirtschaft.
- Scoping-Studie zur Identifizierung von Anpassungsbedarfen und Lücken forstlicher Richtlinien und Regelungen, um die Umstellung und Umsetzung nachhaltiger Waldwirtschaft zu fördern
- Basierend auf der Scoping-Studie, weitere Studien nach Bedarf zur Erarbeitung bzw. Anpassung von Richtlinien und Regelungen z.B. zu standortgerechten einheimischen Baumarten, einheitlichen Standards und für die Umstellung auf eine nachhaltige Waldwirtschaft, etc.
- Aktualisierung und Ergänzungen der Aktionspläne der Managementpläne für nachhaltige Waldwirtschaft
Arbeitspaket A.2: Die Kapazitäten von ausgewählten Forstbetrieben, PFMBs, Dienstleistern für Capacity Development, Forstverwaltungen auf nationaler und Provinzebene für die Umstellung auf nachhaltige und klimaschonende Waldwirtschaft sind etabliert.
- Einrichtung von Demonstrationsflächen in Forstbetrieben und PFMBs
- Technische Begleitung der Forstbetriebe und PFMBs bei der Umstellung auf nachhaltige Waldwirtschaft und Bepflanzung der Flächen
- Ausarbeitung von (digitalen) Trainingsmodulen zu nachhaltiger Waldwirtschaft inklusive Genderaspekten und zu Wind-Risiko-Modellen sowie waldbaulicher Risikominimierungs-Maßnahmen
- Durchführung von Schulungsmaßnahmen für die Umstellung auf nachhaltige Waldwirtschaft inklusive Genderaspekten und auf Wind-Risiko-Modelle sowie waldbauliche Risikominimierungs-Maßnahmen (auf den Demonstrationsflächen). Dabei soll dem Training of Trainers-Ansatz gefolgt werden
- Ausarbeitung von Geschäftsmodellen für die Umstellung auf nachhaltige Waldwirtschaft
- Pilotierung der Geschäftsmodelle auf den Demonstrationsflächen.
- Entwicklung von Materialien für Bewusstseinsbildung und Kommunikation mit Kleinwaldbesitzer/innen. Durchführung begleitender Kampagnen.
Arbeitspaket A.3: Studien zu Finanzierungsmechanismen zur Umstellung auf nachhaltige und klimaschonende Waldwirtschaft für Forstbetriebe und PFMBs. Ziel ist es, mit den Forstbetrieben und PFMBs die Voraussetzungen für den Zugang zu externer Finanzierung zu etablieren.
- Scoping-Studie zur Identifizierung von Finanzierungsmöglichkeiten zur Umstellung auf nachhaltige und klimaschonende Waldwirtschaft für Forstbetriebe oder PFMBs.
- Basierend auf der Scoping-Studie, Begleitung verschiedener Akteure durch HCD Maßnahmen sowie Beratung der Forstbetriebe und PFMBs bei der Ausarbeitung von Bewerbungsunterlagen, Due Diligence-Dokumenten oder Business Modellen der Forstbetriebe oder PFMBs zum Einwerben möglicher Finanzierungen.
- Entwicklung eines oder mehrerer Modelle für Kooperationsvereinbarungen zwischen Kleinwaldbesitzer/innen und Forstbetrieben oder PFMBs basierend auf den Bedarfen und Vorteilen für Vereinbarungspartner.
- Begleitung durch HCD Maßnahmen sowie Beratung der Betriebe und PFMBs in der Entwicklung von Kooperationsvereinbarungen zwischen Kleinwaldbesitzer/innen und Forstbetrieben oder PFMBs.
- Unterstützung des Abstimmungsprozesses zwischen Kleinwaldbesitzer/innen und Forstbetrieben oder PFMBs.
Arbeitspaket B. 1: Bearbeitung der Hinderungsgründe für eine Einleitung der Bereitschaftsbewertung (readiness assessment). Es handelt sich um Studien und Erarbeitung von Empfehlungen hinsichtlich der Angleichung des Rechtsrahmens Vietnams an die Anforderungen des FLEGT VPA.
- Auswertung der von der EU und Vietnam in Auftrag gegebenen Vergleichstabelle hinsichtlich Diskrepanzen zwischen den rechtlichen Anforderungen des FLEGT VPA und dem vietnamesischen Rechtsrahmen
- Ausarbeitung von abgeleiteten Empfehlungen für die notwendige Überarbeitung der Rechtsdokumente in Bereichen, auf die sich Vietnam und die EU geeinigt haben und die in der Vergleichstabelle vorgeschlagen wurden
- Technische Beratung bei der Überarbeitung von Rechtsdokumenten
- Stärkung der operativen Kapazitäten des FLEGT Standing Offices
Arbeitspaket B.2: Operationalisierung der Holzimportkontrolle gemäß dem vietnamesischen Legalitätssicherungssystem VN-TLAS. Es handelt sich um eine Konsistenzbewertung (Pre-Assessment) der Holzimportkontrolle.
- Begleitung der vietnamesischen Forst- und Zollbehörden bei der Durchführung einer internen Konsistenzbewertung (Schwachstellenanalyse) der Regelwerke für importiertes Holz gemäß der 9 Kriterien unter 2.4 des Annex VI des FLEGT VPA
- Entwicklung eines digitalen Instrumentes zur Identifizierung von Holzarten
- Beratung der Forst- und Zollbehörden bei der physischen Inspektion der Importhölzer unter Verwendung des digitalen Instruments zur Identifizierung von Holzarten
Arbeitspaket B. 3: Operationalisierung des Impactmonitorings gemäß Rahmen- und Aktionsplan. Es handelt sich um Studien und Erarbeitung von Empfehlungen im Rahmen des Post-Baseline Lernprozesses.
- Analyse der Baselinedaten im Rahmen des Impactmonitorings zu nicht-intendierten negativen sozialen und geschlechtsspezifischen Auswirkungen (Post-Baseline-Lernprozess) in Zusammenarbeit mit Akteuren der Zivilgesellschaft
- Überarbeitung der Impact Monitoring Indicator Matrix (IMIM) im Rahmen des Post-Baseline-Lernprozesses und Integration gendersensibler Indikatoren
- Empfehlungen von geeigneten Maßnahmen zur Minderung negativer Auswirkungen in Zusammenarbeit mit Akteuren der Zivilgesellschaft
- Beratung zur Förderung des Dialogs und des Austauschs von Erkenntnissen über langfristige Finanzierungsoptionen für die verschiedenen an M&E beteiligten Akteure, einschließlich nichtstaatlicher Akteure
Aspekte zu Safeguards & Gender mit konkretem Leistungsbezug:
Zur Vermeidung bzw. Minderung möglicher nicht-intendierter negativer Wirkungen bzw. zur Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter soll der Auftragnehmer wesentliche Maßnahmen umsetzen.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Jana Rauch
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Postleitzahl: 79098
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YKYM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.