Offener, einphasiger freiraum-/verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil gemäß RPW und anschließendem Verhandlungsverfahren „Neue Mitte rund um den Bahnhof Griesheim" Referenznummer der Bekanntmachung: 15191
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offener, einphasiger freiraum-/verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil gemäß RPW und anschließendem Verhandlungsverfahren „Neue Mitte rund um den Bahnhof Griesheim"
Das Gebiet Griesheim-Mitte wurde im Jahr 2016 in das Städtebauförderungsprogramm Wachstum und nachhaltige Entwicklung (vormals: Stadtumbau Hessen) aufgenommen. Im Rahmen des Förderprogramms wurde gemeinsam mit den Einwohnern ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Das Konzept stellt ca. 70 Projekte dar, die perspektivisch das Quartier städtebaulich aufwerten sollen.
Der Wettbewerb dient zur Planung und Realisierung eines der wichtigsten Projekte des Stadtumbaus Griesheim-Mitte und hat eine hohe Bedeutung für das gesamte Quartier.
Die Neugestaltung der Flächen rund um den S-Bahnhof ist aufgrund der zentralen Lage und des Mangels an Treffpunkten in Griesheim-Mitte eines der Schlüsselprojekte in der nachhaltigen Entwicklung vor Ort. Die Flächen haben die wichtigen Funktionen eines Treffpunkts, die verbindende Unterführung dient als Entrée in das Quartier. Heute wirkt der gesamte Bereich städtebaulich und verkehrlich unstrukturiert, wenig ansprechend und weist mangelhafte Aufenthaltsqualitäten auf.
Im Rahmen des Wettbewerbs sind qualitätsvolle Aufenthaltsflächen für die Griesheimer Einwohnerschaft zu schaffen, dabei steht insbesondere die Schaffung eines identitätsstiftenden Quartiersplatzes im Norden im Vordergrund. Aber auch die spärlichen öffentl. Flächen im Süden sollen für die Einwohner nutzbar gemacht werden. Die Gestaltung des Bahnhofsumfelds soll auch der Errichtung eines repräsentativen Eingangs in den Stadtteil Griesheim-Mitte sowohl im Norden als auch aus Richtung Süden kommend dienen. Die Verkehrsströme sind insg. zu optimieren und zu entflechten, verbunden mit einer attraktiven barrierefreien Gestaltung der öffentlichen Räume und Verkehrsflächen.Neben einer Aufwertung und Neugestaltung des Bahnhofumfeldes besteht die Chance, die angrenzenden im Ideenteil aufgenommen Flächen zu entwickeln, neu zu strukturieren und zu gestalten.
Der Wettbewerb wird unter intensivem Einbezug der Einwohnerschaft durchgeführt, um die Möglichkeit der Mitgestaltung zu eröffnen und die Akzeptanz der neu entstehenden Flächen vor Ort zu gewährleisten.
Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines offenen einphasigen interdisziplinären Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil. Der Auftrag wird als Leistung der Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI und der Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI vergeben.
Die Ausloberin wird unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes einen der Preisträger mit den folgenden Planungsleistungen beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht:
Leistungen der
- Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, LPH 1-3 und 5-6
- Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, LPH 1-6
inkl. jeweils bes. Leistungen, mind. jedoch bis einschl. LPH 5 (ohne LPH 4 Freianlagen)
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die Überdachung der Treppenabgänge zur Personenunterführung wird bis einschl. LPH 3 beauftragt. Im Anschluss wird die DB AG ggf. die Lph 5ff oder aber wenigstens eine „künstlerische“ Begleitung beauftragen.
Der AG schätzt die Planungsanforderungen wie folgt ein:
– Objektplanung Freianlagen, § 40 HOAI, Zone IV von Satz
– Objektplanung Verkehrsanlagen, § 48 HOAI, Zone IV von Satz
Nach Abschluss des Wettbewerbs wird hierzu der AG gem. § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den Preisträgern durchführen. Der AG behält sich vor, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens eine Überarbeitung der Wettbewerbsentwürfe anzufordern. Diese werden gemäß § 77 VgV angemessen vergütet.
Die Bewertung der Angebote erfolgt auf Grundlage des fachlichen Angebotes und dessen Erläuterung in dem Vergabegespräch sowie des Honorarangebotes anhand der nachfolgenden Zuschlagskriterien:
Insgesamt 100 %
A) Wettbewerbsplatzierung 50 %
B) Projektteam/Projektorganisation 15 %
C) Projektanalyse/Herangehensw. 25 %
D) Honorar 10 %
Abschnitt IV: Verfahren
Die im Folgenden aufgeführten Kriterien für die Prüfung bzw. Preisrichterbeurteilung werden sein:
- Qualität des Entwurfs zur Schaffung einer „Neuen Mitte rund um den Bahnhof“ (Identitätsbildung)
- Gestaltung und Qualität des öffentlichen Raums, auch im Hinblick auf stadtklimatische Aspekte
- Nutzungsangebot und Funktionalität, auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Nutzergruppen
- Organisation der Verkehrsströme
- Verknüpfung mit umliegenden Bereichen
- städtebauliche Qualität
- Barrierefreiheit
- Wirtschaftlichkeit
Die Reihenfolge der aufgeführten Beurteilungskriterien stellt grundsätzlich keine Gewichtung dar.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79110
Land: Deutschland
Ort: Bochum / München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Fortführung von Punkt III.2.1) Angaben zu einem bes. Berufsstand
Der Zulassungsbereich umfasste sämtliche EWR-Mitgliedsstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnahmeberechtigt waren:
Landschaftsarchitekten in bindender Zusammenarbeit mit Verkehrsplanern.
Zugelassen waren Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften.
Die Teilnahmeberechtigung galt für natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen waren die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt waren, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt bzw. Dipl.-Ing. / M.Sc. / M.Eng. der Fachrichtung Bau-, Verkehrsingenieurwesen oder vergleichbar zu führen.
War die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllte die oben genannten fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügte, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entsprach.
Bei juristischen Personen waren die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllten, die an die natürlichen Personen gestellt wurden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen waren ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied dieser Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt war.
Die Zusammenarbeit mit einem Stadtplaner wurde empfohlen.
Sachverständige Berater und Fachplaner unterlagen nicht den Teilnahmebedingungen.
Zum Nachweis der Eignung konnten kleinere Büroorganisationen oder Berufsanfänger eine Bewerbergemeinschaft bilden (bereits zum Wettbewerb) oder sich der sog. Eignungsleihe (s. § 47 VgV) bedienen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)