Bohrungen hydro-geologisches Gutachten => Lückenschluss Ginnheim-Bockenheimer Warte (DII) Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 251/21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bohrungen hydro-geologisches Gutachten => Lückenschluss Ginnheim-Bockenheimer Warte (DII)
Es sollen mittels Kernbohrungen im innerstädtischen Umfeld Grundwassermessstellen hergestellt werden. Die entnommenen Bohrkerne sollen für eine spätere geologische Untersuchung zwischengelagert werden.
Avisiert ist an 28 Stellen Bohrkerne zu entnehmen, wovon 26 Stellen zu Grundwassermessstellen ausgebaut werden sollen.
Es sollen mittels Kernbohrungen im innerstädtischen Umfeld Grundwassermessstellen hergestellt werden. Die entnommenen Bohrkerne sollen für eine spätere geologische Untersuchung zwischengelagert werden.
Avisiert ist an 28 Stellen Bohrkerne zu entnehmen, wovon 26 Stellen zu Grundwassermessstellen ausgebaut werden sollen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21;
— Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz.
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter
vorgegeben.
— Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
bezogen auf die ausgeschriebene Leistung.
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben.
Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben.
Erbringung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren.
Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräften
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben.
Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben.
Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten. Diese wird nach Abnahme zurückgegeben.
Sind bei der Abnahme festgestellte Mängel noch zu beseitigen, ist hierfür als Sicherheit ein Druckzuschlag (brutto) gern. § 641 (3) BGB als Einbehalt in Höhe des zweifachen Betrags der voraussichtlichen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung zu leisten. Die Sicherheit wird nach Abnahme der Mängelbeseitigung, auf die sich der Druckzuschlag bezieht, zurückgezahlt.
Wenn ein Einbehalt nicht möglich ist, kann zur Absicherung des Druckzuschlags separat eine gesonderte Mängelanspruchsbürgschaft gestellt werden.
Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
Eine nicht verwertete Sicherheit wird, ggf. anteilig, nach Ablauf der jeweiligen Frist für Mängelansprüche, zurückgegeben.
Nach VOB/B, Besonderen Vertragsbestimmungen (HVA B-StB). Letztere sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung").
Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Haftpflichtversicherung als Versicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Betriebshaftpflicht-Versicherung) sowie für Risiken nach dem Umwelthaftungsgesetz (Anlagen, Rest- und Regressrisiko/ Umwelthaftpflicht-Versicherung) und dem Umweltschadengesetz (Biodiversität/Umweltschaden- Versicherung) im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages abzuschließen und nachzuweisen.
Die Deckungssumme der Betriebshaftpflicht-Versicherung muss mindestens EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden, 2-fach maximiert p.a. und EUR 0,5 Mio. für Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a. betragen. Die Deckungssumme der Umwelthaftpflicht-Versicherung muss mindestens EUR 5 Mio. Euro pauschal für Personen-Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a. betragen.
Die Deckungssumme der Umweltschaden-Versicherung muss mindestens EUR 2 Mio. Euro pauschal für Personen-/ Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a. betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite erfolgen.
(2) Eignungsnachweis
Beim offenen Verfahren behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
(3) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
(4) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich. Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.
(5) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
(6) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]