Konfokalmikroskop für 4D-Imaging
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konfokalmikroskop für 4D-Imaging
Konfokales Mikroskop für 4D-Imaging
Max-Planck-Institut für Hirnforschung
Max-von-Laue-Straße 4
60438 Frankfurt/Main
Konfokalmikroskop für 4D-Imaging mit Möglichkeit zur hohen räumlichen und zeitlichen Auflösung ohne Einschränkungen im Bereich Sichtfeld und Pixedwelltime
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- Erschaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung als Ziel der Auftragsvergabe
Es handelt sich hier um die Beschaffung eines Konfokalmikroskops, welches die Einschränkungen, die üblicherweise bei Konfokalmikroskopen im Bereich der Mehrfachfärbungen sowie der räumlichen und zeitlichen Auflösungen auftreten, minimiert. Dazu wird sich verschiedener technischer Lösungen (wie bspw. Implementierung des Prinzips "image scanning microscopy" zur verbesserten räumlichen Auflösung und Detektionseffizienz sowie des "recyclinc loops"zur Maximierung der Ausbeute an detektierten Photonen) bedient, die patentgeschützt und nicht unterlizensiert sind. Aus diesem Grund ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbbewerb nach § 14 (4) 2 lit. c VgV ohne vorherige Veröffentlichung rechtmäßig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Liquid-Chromatographie-Massenspektometrie/Massenspektometrie Setup
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).