Weiterentwicklung und Betrieb WarnWetter-App & FlugWetter-App des Deutschen Wetterdienstes Referenznummer der Bekanntmachung: NoV-45452/21-GRM
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dwd.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung und Betrieb WarnWetter-App & FlugWetter-App des Deutschen Wetterdienstes
Weiterentwicklung und Betrieb WarnWetter-App & FlugWetter-App des Deutschen Wetterdienstes
Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung und Betrieb WarnWetter-App & FlugWetter-App des Deutschen Wetterdienstes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Weiterentwicklung und Betrieb WarnWetter-App & FlugWetter-App des Deutschen Wetterdienstes
Ort: Zürich
NUTS-Code: CH040 Zürich
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch die öffentlichen Auftraggebenden eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei öffentlichen Auftraggebenden zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber öffentlichen Auftraggebenden gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilen öffentliche Auftraggebende dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggebende geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch öffentliche Auftraggebende; auf den Tag des Zugangs bei betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.
2) NOV_45452_21_GRM_Verfahrensbeschreibung.docx 4
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163