81271177-Kurzzeitexperten-Pool zur Unterstützung der Implementierung eines Vorhabens zur Klimaresilienz in landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten Referenznummer der Bekanntmachung: 81271177

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

81271177-Kurzzeitexperten-Pool zur Unterstützung der Implementierung eines Vorhabens zur Klimaresilienz in landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten

Referenznummer der Bekanntmachung: 81271177
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73220000 Beratung im Bereich Entwicklung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das TZ-Vorhaben "Stärkung der Resilienz armer Bevölkerungsgruppen gegenüber dem Klimawandel in ausgewählten ASEAN Staaten, unter besonderer Berücksichtigung von COVID-19 Effekten" hat zum Ziel die Klimaresilienz in ausgewählten landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten in Kambodscha und Vietnam zu steigern.

Die Agrar- und Ernährungswirtschaft ist ein bedeutender Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor in Kambodscha und Vietnam. Bis zu 70 % der Bevölkerung sind im Agrarsektor tätig. Der größte Teil des gesamten Agrarhandels in Südostasien findet zwischen den Ländern Kambodscha, Vietnam, Laos und Thailand statt. Jedoch führen langfristige Klimaveränderungen insbesondere im Bereich Temperatur, Niederschlagsmengen und -verteilung zu neuen Herausforderungen. So kommt es häufiger zu Ernteausfällen durch Extremwetterereignisse. Durch Ernteausfälle sind Kleinbäuerinnen und -bauern häufig nicht in der Lage ausreichende Mengen an aufkaufende und weiterverarbeitende Unternehmen zu liefern. Dadurch ergeben sich Einkommenseinbußen, welche langfristig zur Verschlechterung der Lebensbedingungen führen. Gleichzeitig können Unternehmen dadurch u.a. internationale Lieferverpflichtungen nicht erfüllen. Dies führt neben Reputationsverlusten auch zu Gewinn- und Einkommensverlusten seitens der Privatwirtschaft. Gleichzeitig wächst das Bewusstsein der Bevölkerung zu negativen Auswirkungen des Klimawandels und zur Notwendigkeit zu handeln, da diese bereits durch Extremwetterereignisse betroffen sind und zukünftig noch stärker betroffen sein könnten.

Durch die Einbeziehung der Privatwirtschaft als Mittler im Vorhaben sollen diese langfristig auf nachhaltige und qualitativ hochwertige Produktion einwirken, faire und langfristige Vereinbarungen mit Kleinbäuerinnen und Kleinbauern abschließen und ihre gesamte WSK anpassen. Daraus ergeben sich weitergehende Potenziale bzgl. der Bewußtseinsbildung seitens der Konsument*innen. Bisher sind Klimaaspekte kein Vermarktungskriterium. Konsument*innen sind bisher noch nicht bereit höhere Preise für klimafreundlich produzierte Produkte zu bezahlen.

Zusätzlich wirkt sich die globale Ausbreitung des Virus COVID-19 negativ auf die Lebensgrundlage der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern aus. Ausbleiben von Händler*innen durch geschlossene Grenzen, Preisverfall bei saisonalen Anbauprodukten und geschlossene Verarbeitungsfabriken führten dazu, dass Kleinbäuerinnen und -bauern nicht genügend Einkommen generieren, wodurch sich ihre Lebensgrundlagen verschlechtern.

Den Kleinbäuerinnen und -bauern mangelt es oft an Wissen, ihre Anbautechniken an den Klimawandel anzupassen und die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu nutzen. Viele Kleinbäuerinnen und -bauern konzentrieren sich auf den Anbau einzelner Fruchtarten und diversifizieren ihren Anbau nicht. Es fehlt an klimaresilienten Sorten und angepassten Anbau- und Verarbeitungsmethoden. Des Weiteren haben Kleinbäuerinnen und -bauern durch fehlendes Wissen und Organisation nur erschwerten Zugang zu Krediten sowie zu fairen und nachhaltigen Vermarktungsstrukturen und Märkten. Privatwirtschaftliche Aufkäufer orientieren sich ausschließlich an quantitativen Zielen, wobei Qualitätskriterien und nachhaltige Anbautechniken nur eine untergeordnete Rolle spielen. Weitverbreitete und ökonomisch relevante WSK wie Maniok und Cashewnuss-Anbau in Kambodscha und Kaffeeanbau in Vietnam sind sehr anfällig gegenüber Auswirkungen des Klimawandels. Veränderte Regenmengen, Temperaturanstieg sowie neueingeschleppte Pflanzenschädlinge und -krankheiten führen zu Ernteverlusten und Ernteausfällen.

Die Resilienz gegenüber Klimaveränderungen in den drei WSK ist unzureichend. Dies wirkt sich negativ auf die Lebensgrundlagen der Bevölkerung aus. Um nachhaltig die Einkommenssituation der ländlichen Bevölkerung in Kambodscha und Vietnam zu verbessern, ist es notwendig, diese besser auf die Veränderungen der klimatischen Bedingungen und dessen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion vorzubereiten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71313000 Umwelttechnische Beratung
77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: KH Cambodia
Hauptort der Ausführung:

00000 Kambodscha

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer (AN) trägt zu der Erreichung der im Folgenden genannten Zielindikatoren, Outputs und Outputindikatoren bei.

Zielindikatoren

1. 60 % der 4.000 ausgebildeten Kleinbäuerinnen und -bauern der ausgewählten Wertschöpfungsketten (WSK), davon 40 % Frauen, wenden auf 25 % ihrer mit der ausgewählten Feldfrucht bestellten Fläche neue klimaresiliente Produktionsmethoden an.

2. 80 % der 18 ausgebildeten aufkaufenden Unternehmen der ausgewählten WSK bestätigen, dass 20 % der von ihnen aufgekauften Feldfrüchte klimaresilient produziert werden.

3. 2 WSK-spezifische Handlungsempfehlungen aus dem regionalen Dialog zu klimaresilientem Anbau und Weiterverarbeitung wurden in nationale Politikdiskussionen eingespeist.

Output 1: Die Kompetenzen von Kleinbäuerinnen und -bauern zu klimaresilienten Produktionsmethoden sind gesteigert.

Outputindikatoren:

1. 80 % der 25 ausgebildeten WSK-spezifischen Beratungs-Akteure geben an, die neuen Beratungsmaterialien zu klimaresilienten Produktionsmethoden in ihren Beratungsformaten angewendet zu haben.

2. 60 % der 4.000 ausgebildeten Kleinbäuerinnen und -bauern der ausgewählten WSK, davon 40 % Frauen, geben an, 1 zusätzliche geförderte klimaangepasste landwirtschaftliche Praktik für die ausgewählten Feldfrüchte in ihren Betrieben anzuwenden.

Output 3: Die technischen Kapazitäten der öffentlichen und privaten Akteure zum Thema Klimaresilienz sind gestärkt.

Outputindikatoren:

1. 3 nationale Veranstaltungen zur Verbreitung von forschungsbasierten Handlungsempfehlungen zu klimaresilienten Methoden für öffentliche und private Akteure der Wertschöpfungskette und ihrer bestehenden Plattformen wurden durchgeführt.

2. 70 % der insgesamt 40 ausgebildeten Akteure des öffentlichen und privaten Sektors bestätigen die periodische Nutzung lokaler Informationssysteme für die Vorbereitung und Durchführung von Beratungsmaßnahmen zu klimaresilienten Anbautechniken.

Output 4: Öffentliche und private Akteure aus den Ländern sind über Erfahrungen mit skalierbaren Resilienzmaßnahmen in der Wertschöpfungskette informiert.

Outputindikatoren:

1. 6 nationale Erfahrungen zu Klimaresilienz in den WSK wurden in die Agenda für institutionalisierte regionale Austauschformate aufgenommen.

2. Öffentliche und private Akteure aus den 2 Ländern haben auf 3 länderübergreifenden Veranstaltungen zu Erfahrungen mit Klimaresilienzmaßnahmen in den WSK je 1 WSK-spezifische Handlungsempfehlung formuliert.

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die folgenden Arbeitspakete:

Arbeitspaket 1: Bereitstellung eines KZE Pools für die fachliche Unterstützung des Projektteams

Durch den KZE Pool soll die Implementierung durch fachliche Inputs und Studien unterstützt werden. Die folgenden fachlichen Themenbereiche sollen durch den KZE Pool abgedeckt werden:

- Klimaresilienz in der Kaffee-WSK der Sorte Arabica (Vietnam)

- Klimaresilienz im Anbau von Maniok und der dazugehörigen WSK

- Klimaresilienz im Anbau von Cashew und der dazugehörigen WSK

- Ökonomische Analysen und Berechnungen

- Marktanalysen und Vermarktung

- Biologischer Anbau und Pflanzenschutz in den 3 WSK

- Zwischenfruchtanbau und Intercropping

Hauptbestandteil des Arbeitspaketes ist die Erarbeitung von Beratungsmaterialien basierend auf den bereits vorhandenen Erfahrungen in der Region sowie den Projekterfahrungen. Die Beratungsmaterialien sollen durch die privaten und staatlichen Beratungsdienstleister für die Trainings und Weiterbildungen der Kleinbäuer*innen genutzt werden. Desweiteren sollen die Materialien auch der Zielgruppe (z.B. über eigene Smartphones) direkt zugänglich gemacht werden.

Arbeitspaket 2: Erarbeitung eines Konzeptes für die Digitalisierung und die digitale Verbreitung der Beratungsmaterialien und dessen Umsetzung.

Das Arbeitspaket 2 beinhaltet die Erarbeitung eines Konzeptes für die digitale Verfügbarmachung der zuvor erstellten Beratungsinhalte. Die Beratungsmaterialien sollen im Rahmen der Digitalisierung den privaten und staatlichen Beratungsdienstleistern zur Verfügung gestellt werden. Neben der Bereitstellung für die Beratungsdienstleister sollen die Materialien für die Trainings der Kleinbäuerinnen und -bauern genutzt werden sowie dieser Zielgruppe (z.B. über eigene Smartphones) auch direkt zugänglich sein.

Arbeitspaket 3: Unterstützung bei der Durchführung von nationalen und regionalen Workshops

Das Arbeitspaket 3 beinhaltet die Unterstützung bei der Durchführung von nationalen und regionalen Workshops. Das Projekt plant 3 WSK-spezifische nationale Workshops und 3 regionale Workshops. Die genaue Terminplanung wird im Rahmen der jährlichen Planung festgelegt. Der AN soll im Rahmen der Ausschreibung die folgenden Leistungen für die obengenannten Workshops erbringen:

- Inhaltliche Vorbereitung der Workshops in enger Abstimmung mit dem Projektteam

- Moderation

- Übersetzung (Englisch/Khmer/Vietnamesisch)

- Dokumentation und Nachbereitung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Standard-Kriterien Dienstleistungsausschreibungen / Gewichtung: 100
Kostenkriterium - Name: Fachangebot wird mit 100% bewertet. Die Angabe hier ist mit 0,01 angegeben, weil diese im Formular nicht freibleiben kann. / Gewichtung: 0
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 104-274026
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe IP Consult, Institut für Projektplanung GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YN11

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/10/2021

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