Beschaffung von aktiven Netzwerkkomponenten (4 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0072
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von aktiven Netzwerkkomponenten (4 Lose)
Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von aktiven Netzwerkkomponenten in 4 Losen
Los 1: Alcatel-Komponenten
Los 2: Cisco-Komponenten
Los 3: Microsens-Komponenten (WDM)
Los 4: Radware Loadbalancer
sowie jeweils Unterstützungsleistungen
Alcatel-Komponenten
Die Lieferungen erfolgen an die derzeitigen und zukünftigen RZ-Standorte der
HZD in Wiesbaden, Mainz und Hünfeld, alle Standorte der Dienststellen des
Landes Hessen, die Standorte der Hessischen Landesvertretungen in Berlin und
Brüssel, sowie der Standort der AöR FITKO (Förderale IT-Kooperation) in
Frankfurt am Main.
Die Orte der Leistungserbringung für die Dienstleistungen sind die derzeitigen und
zukünftigen RZ-Standorte der HZD in Wiesbaden, Mainz und Hünfeld sowie der
Standort der AöR FITKO (Förderale IT-Kooperation) in Frankfurt am Main. Der
jeweilige Leistungsort wird im Einzelabruf festgelegt.
Die zu beschaffenden Leistungen beziehen sich sowohl auf den Kauf neuer Netz-Komponenten des Herstellers Alcatel-Lucent Enterprise (ALE), die Sicherstellung der entsprechenden Hersteller-Unterstützung, die Instandhaltung bestehender Netzwerkinfrastrukturen als auch auf Unterstützungsleistungen bei der Planung und Integration von Netz-Komponenten in komplexe Netz-Infrastrukturen sowie bei der Lösung damit zusammenhängender Probleme.
Los 1 beinhaltet:
-Lieferung von Netzwerkkomponenten des Herstellers Alcatel und zugehörige Hardware- und Softwarekomponenten sowie sämtliche sonstige erforderliche Ergänzungen (z. B. Lizenzen), Erweiterungen und deren jeweiligen Nachfolgeprodukte.
- Dienstleistungen im Bereich "Netzwerkkomponenten Alcatel" durch Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers bei Staging der Netzwerkkomponenten, Kon-zeption, Design, Konfiguration, Installation und Integration.
-Instandhaltung (laufende Betreuung vorhandener Alcatel-Komponenten und neu zu beschaffender Netzwerkkomponenten des Herstellers Alcatel) in Form von Fehlerdebugging, Fehlerbehebung, Bereitstellung von Hardware-, Firmware- und Software-Aktualisierungen.
Das wirtschaftlichste Angebot pro Los wird nach der erweiterten Richtwertmethode gem. UfAB 2018.04 (April 2018) gebildet.
Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z=L/P
Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Bewertungsmatrix des Kriterienkatalogs ermittelt. Die Preiskennzahl P wird über das Preisblatt ermittelt und entspricht der Summe der vom Bieter angebotenen Preise auf Grundlage der im Preisblatt eingetragenen Wertungsmengen zuzüglich MwSt.
Schwankungsbereich: 10%
Abschließendes Entscheidungskriterium: Leistungspunktzahl
Die Bewertungsmatrix gliedert sich in Kriterienhauptgruppen, welche sich in Kriteriengruppen untergliedern. Diese sind: E-Procurement (Kriteriengruppe: Umsetzung und Implementierung), Leistung (Kriteriengruppe: Bestellprozesse & Lieferung, Konzepte, Design, Projektumsetzung, Instandhaltung und Support). Die Kriteriengruppen untergliedern sich zudem in Einzelkriterien, welche Aufgabenstellungen mittels Fallbeispielen abbilden. Der Grad der Beantwortung der Aufgabenstellungen wird durch vergebene Punkte bestimmt, in Summe ergibt sich die erreichte Leistungspunktzahl, welche in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes eingeht.
Der Rahmenvertrag tritt zum 01.04.2022 in Kraft und hat zunächst eine Laufzeit von 2 Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Vertrag zweimal automatisch um ein weiteres Jahr. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt dieser auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Cisco-Komponenten
Die Lieferungen erfolgen an die derzeitigen und zukünftigen RZ-Standorte der
HZD in Wiesbaden, Mainz und Hünfeld, alle Standorte der Dienststellen des Landes Hessen, die Standorte der Hessischen Landesvertretungen in Berlin und
Brüssel, sowie der Standort der AöR FITKO (Förderale IT-Kooperation) in
Frankfurt am Main.
Die Orte der Leistungserbringung für die Dienstleistungen sind die derzeitigen und
zukünftigen RZ-Standorte der HZD in Wiesbaden, Mainz und Hünfeld, die WANKnotenstandorte in Wiesbaden, Frankfurt und Kassel sowie der Standort der AöR FITKO (Förderale IT-Kooperation) in Frankfurt am Main. Der jeweilige
Leistungsort wird im Einzelabruf festgelegt.
Die zu beschaffenden Leistungen beziehen sich sowohl auf den Kauf neuer Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco, die Sicherstellung der entsprechenden Hersteller-Unterstützung, die Instandhaltung bestehender Netzwerkinfrastrukturen als auch auf Unterstützungsleistungen bei der Planung und Integration von Netzwerkkomponenten in komplexe Netz-Infrastrukturen sowie bei der Lösung damit zusammenhängender Probleme.
Los 2 beinhaltet:
-Lieferung von Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco und zugehörige Hardware-und Softwarekomponenten sowie sämtliche sonstige erforderliche Ergänzungen (z.B. Lizenzen), Erweiterungen und deren jeweiligen Nachfolgeprodukte.
-Dienstleistungen im Bereich "Netzwerkkomponenten Cisco" durch Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers bei Konzeption, Design, Konfiguration, Installation und Integration.
-Instandhaltung (laufende Betreuung vorhandener Cisco-Komponenten und neu zu beschaffender Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco) in Form von Fehlerdebugging, Fehlerbehebung, Bereitstellung von Hardware-, Firmware- und Software-Aktualisierungen.
Das wirtschaftlichste Angebot pro Los wird nach der erweiterten Richtwertmethode gem. UfAB 2018.04 (April 2018) gebildet.
Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z=L/P
Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Bewertungsmatrix des Kriterienkatalogs ermittelt. Die Preiskennzahl P wird über das Preisblatt ermittelt und entspricht der Summe der vom Bieter angebotenen Preise auf Grundlage der im Preisblatt eingetragenen Wertungsmengen zuzüglich MwSt.
Schwankungsbereich: 10%
Abschließendes Entscheidungskriterium: Leistungspunktzahl
Die Bewertungsmatrix gliedert sich in Kriterienhauptgruppen, welche sich in Kriteriengruppen untergliedern. Diese sind: E-Procurement (Kriteriengruppe: Umsetzung und Implementierung), Leistung (Kriteriengruppe: Bestellprozesse & Lieferung, Konzepte, Design, Projektumsetzung, Instandhaltung und Support). Die Kriterien-gruppen untergliedern sich zudem in Einzelkriterien, welche Aufgabenstellungen mittels Fallbeispielen abbilden. Der Grad der Beantwortung der Aufgabenstellungen wird durch vergebene Punkte bestimmt, in Summe ergibt sich die erreichte Leistungspunktzahl, welche in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes eingeht.
Der Rahmenvertrag tritt zum 01.04.2022 in Kraft und hat zunächst eine Laufzeit von 2 Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Vertrag zweimal automatisch um ein weiteres Jahr. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt dieser auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Microsens-Komponenten (WDM)
Die Lieferungen erfolgen an die derzeitigen und zukünftigen RZ-Standorte der
HZD in Wiesbaden, Mainz und Hünfeld, alle Standorte der Dienststellen des Landes Hessen, die Standorte der Hessischen Landesvertretungen in Berlin und
Brüssel, sowie der Standort der AöR FITKO (Förderale IT-Kooperation) in
Frankfurt am Main.
Die Orte der Leistungserbringung für die Dienstleistungen sind die derzeitigen und
zukünftigen RZ-Standorte der HZD in Wiesbaden, Mainz und Hünfeld sowie der
Standort der AöR FITKO (Förderale IT-Kooperation) in Frankfurt am Main. Der
jeweilige Leistungsort wird im Einzelabruf festgelegt.
Die zu beschaffenden Leistungen beziehen sich sowohl auf den Kauf neuer WDM-Komponenten des Herstellers Microsens, die Sicherstellung der entsprechenden Hersteller-Unterstützung, die Instandhaltung bestehender WDM-Infrastrukturen als auch auf Unterstützungsleistungen bei der Planung und Integration von WDM-Komponenten in komplexe Infrastrukturen sowie bei der Lösung damit zusammenhängender Probleme.
Los 3 beinhaltet:
-Lieferung von WDM-Komponenten des Herstellers Microsens und zugehörige
Hardware- und Softwarekomponenten sowie sämtliche sonstige erforderliche Ergänzungen, Erweiterungen und deren jeweiligen Nachfolgeprodukte.
-Dienstleistungen im Bereich "WDM-Komponenten Microsens" durch Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers bei Konzeption, Design, Konfiguration, Installation und Integration.
-Instandhaltung (laufende Betreuung vorhandener Microsens-Komponenten und
neu zu beschaffenden WDM-Komponenten Microsens) in Form von Fehlerdebugging, Fehlerbehebung, Bereitstellung von Hardware-, Firmware- und Software-Aktualisierungen.
Das wirtschaftlichste Angebot pro Los wird nach der erweiterten Richtwertmethode gem. UfAB 2018.04 (April 2018) gebildet.
Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z=L/P
Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Bewertungsmatrix des Kriterienkatalogs ermittelt. Die Preiskennzahl P wird über das Preisblatt ermittelt und entspricht der Summe der vom Bieter angebotenen Preise auf Grundlage der im Preisblatt eingetragenen Wertungsmengen zuzüglich MwSt.
Schwankungsbereich: 10%
Abschließendes Entscheidungskriterium: Leistungspunktzahl
Die Bewertungsmatrix gliedert sich in Kriterienhauptgruppen, welche sich in Kriteriengruppen untergliedern. Diese sind: E-Procurement (Kriteriengruppe: Umsetzung und Implementierung), Leistung (Kriteriengruppe: Bestellprozesse & Lieferung, Konzepte, Design, Projektumsetzung, Instandhaltung und Support). Die Kriteriengruppen untergliedern sich zudem in Einzelkriterien, welche Aufgabenstellungen mittels Fallbeispielen abbilden. Der Grad der Beantwortung der Aufgabenstellungen wird durch vergebene Punkte bestimmt, in Summe ergibt sich die erreichte Leistungspunktzahl, welche in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes eingeht.
Der Rahmenvertrag tritt zum 01.04.2022 in Kraft und hat zunächst eine Laufzeit von 2 Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Vertrag zweimal automatisch um ein weiteres Jahr. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt dieser auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Radware Loadbalancer
Die Lieferungen erfolgen an die derzeitigen und zukünftigen RZ-Standorte der
HZD in Wiesbaden, Mainz und Hünfeld, alle Standorte der Dienststellen des
Landes Hessen, die Standorte der Hessischen Landesvertretungen in Berlin und
Brüssel, sowie der Standort der AöR FITKO (Förderale IT-Kooperation) in
Frankfurt am Main.
Die Orte der Leistungserbringung für die Dienstleistungen sind die derzeitigen und
zukünftigen RZ-Standorte der HZD in Wiesbaden, Mainz und Hünfeld sowie der
Standort der AöR FITKO (Förderale IT-Kooperation) in Frankfurt am Main. Der
jeweilige Leistungsort wird im Einzelabruf festgelegt.
Die zu beschaffenden Leistungen beziehen sich sowohl auf die Beschaffung neuer
Loadbalancer des Herstellers Radware, die Sicherstellung von Hersteller-Unterstützung, die Instandhaltung bestehender Loadbalancer als auch auf Unterstützungsleistungen bei der Planung und Integration von Loadbalancern in komplexe Netz-Infrastrukturen sowie bei der Lösung damit zusammenhängender Probleme.
Los 4 beinhaltet:
-Lieferung von Radware Loadbalancern und zugehörige Hardware- und Softwarekomponenten sowie sämtliche sonstige erforderliche Ergänzungen, Erweiterungen und deren jeweiligen Nachfolgeprodukte.
-TradeIn der bei der HZD vorhandenen Loadbalancer Alteon 2208, 4416 und 5224 im Rahmen der Ersatzlieferung.
-Lieferung von Erweiterungslizenzen für Radware Loadbalancer.
-Dienstleistungen im Bereich "Radware Loadbalancer" durch Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers bei Konzeption, Design, Konfiguration, Installation und Integration.
-Instandhaltung (laufende Betreuung der vorhandenen Loadbalancer und der neu
zu beschaffenden Radware Loadbalancer) in Form von Fehlerdebugging, Fehlerbehebung, Bereitstellung von Hardware-, Firmware- und Software-Aktualisierungen.
Das wirtschaftlichste Angebot pro Los wird nach der erweiterten Richtwertmethode gem. UfAB 2018.04 (April 2018) gebildet.
Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z=L/P
Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Bewertungsmatrix des Kriterienkatalogs ermittelt. Die Preiskennzahl P wird über das Preisblatt ermittelt und entspricht der Summe der vom Bieter angebotenen Preise auf Grundlage der im Preisblatt eingetragenen Wertungsmengen zuzüglich MwSt.
Schwankungsbereich: 10%
Abschließendes Entscheidungskriterium: Leistungspunktzahl
Die Bewertungsmatrix gliedert sich in Kriterienhauptgruppen, welche sich in Kriteriengruppen untergliedern. Diese sind: E-Procurement (Kriteriengruppe: Umsetzung und Implementierung), Leistung (Kriteriengruppe: Bestellprozesse & Lieferung, Konzepte, Design, Projektumsetzung, Support und Gewährleistung). Die Kriteriengruppen untergliedern sich zudem in Einzelkriterien, welche Aufgabenstellungen mittels Fallbeispielen abbilden. Der Grad der Beantwortung der Aufgabenstellungen wird durch vergebene Punkte bestimmt, in Summe ergibt sich die erreichte Leistungspunktzahl, welche in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes eingeht.
Der Rahmenvertrag tritt zum 01.04.2022 in Kraft und hat zunächst eine Laufzeit von 2 Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Vertrag zweimal automatisch um ein weiteres Jahr. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt dieser auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Referenzen Los 1
Darstellung von mindestens 1 geeigneter Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Leistungen entspricht:
-Lieferung von Netzwerkkomponenten des Herstellers Alcatel und zugehörige
Hardware- und Softwarekomponenten (> 1.000.000 € Jahresvolumen pro Referenz)
-Dienstleistungen im Bereich "Netzwerkkomponenten Alcatel" durch Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers wie Konzeption, Design, Konfiguration, Installation, Integration und Instandhaltung (>100 Personentage Jahresvolumen pro Referenz)
Die Erfüllung dieser aufgelisteten Anforderungen muss durch Setzen eines Ja- oder Nein-Kreuzes bestätigt werden.
Alle Leistungen müssen nachgewiesen werden. Die Leistungen können in einer (1) Referenz nachgewiesen werden; die erbrachten Leistungen können auch auf mehrere Referenzen aufgeteilt werden (Beispiel: Anforderung 1 wird durch Referenz 1 erfüllt und Anforderung 2 durch Referenz 2, in Summe wurden
alle Anforderungen erfüllt).
Referenzen Los 2
Darstellung von mindestens 1 geeigneter Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Leistungen entspricht:
-Lieferung von Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco und zugehörige
Hardware- und Softwarekomponenten (> 2.000.000 € Jahresvolumen pro Referenz)
-Dienstleistungen im Bereich "Netzwerkkomponenten Cisco" durch Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers wie Konzeption, Design, Konfiguration, Installation, Integration und Instandhaltung (>600 Personentage Jahresvolumen pro Referenz)
Die Erfüllung dieser aufgelisteten Anforderungen muss durch Setzen eines Ja- oder Nein-Kreuzes bestätigt werden. Alle Leistungen müssen nachgewiesen werden. Die Leistungen können in einer (1) Referenz nachgewiesen werden; die erbrachten Leistungen können auch auf mehrere Referenzen aufgeteilt werden (Beispiel: Anforderung 1 wird durch Referenz 1 erfüllt und Anforderung 2 durch Referenz 2, in Summe wurden alle Anforderungen erfüllt).
Referenzen Los 3
Darstellung von mindestens 1 geeigneter Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang nachfolgend aufgeführten Leistungen entspricht:
-Lieferung von WDM-Komponenten des Herstellers Microsens und zugehörige
Hardware- und Softwarekomponenten (> 100.000 € Jahresvolumen pro Referenz)
Alle Leistungen müssen in mindestens einer (1) Referenz nachgewiesen werden.
Referenzen Los 4
Darstellung von mindestens 1 geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Leistungen entspricht:
-Lieferung von Radware Loadbalancern und zugehörige Hardware- und Softwarekomponenten (> 100.000 € Volumen pro Referenz)
Alle Leistungen müssen in mindestens einer (1) Referenz nachgewiesen werden.
Für alle Referenzen gilt:
Die Tabelle des Referenzvordruckes ist lückenlos auszufüllen.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall fordert die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabeund Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Par_123_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Par_124_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft diese Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer diese Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.
Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der Bie-tergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.