Bauüberwachungsleistungen: ESTW Flieden Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI35932
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen: ESTW Flieden
Beim Stellwerk Flieden handelt es sich um das letzte Dr S 57-Stellwerk im RB Mitte. Das Stellwerk ist mit einem Umbauverbot belegt. Die geplante Spurplananpssungen sind damit im Bestand nicht mehr möglich und es ist notwendig, ein neues ESTW zu bauen. Im Bahnhof Flieden soll eine ESTW-UZ eingerichtet werden. Die Außenanlagen der Signaltechnik im Streckenabschnitt Flieden, Schlüchtern, Neuhof und Elm sind zu erneuern. Angefragt werden Bauüberwachungsleistungen für das Los 1: Leistungen LST inkl. Leitenden BÜW, Betra-Antragsteller und SiGeKo. Los 2: Leistungen FBÜ/BÜB Ob/KIB/Hochbau/KTB. Los 3: FBÜ/BÜB OLA/EEA/50Hz. Los 4: FBÜ/BÜB TK.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachungsleistungen: FBÜ/BÜB OLA/EEA/50 Hz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flieden
Beim Stellwerk Flieden handelt es sich um das letzte Dr S 57-Stellwerk im RB Mitte. Das Stellwerk ist mit einem Umbauverbot belegt. Die geplante Spurplananpssungen sind damit im Bestand nicht mehr möglich und es ist notwendig, ein neues ESTW zu bauen. Im Bahnhof Flieden soll eine ESTW-UZ eingerichtet werden. Die Außenanlagen der Signaltechnik im Streckenabschnitt Flieden, Schlüchtern, Neuhof und Elm sind zu erneuern. Angefragt werden Bauüberwachungsleistungen für das Los 1: Leistungen LST inkl. Leitenden BÜW, Betra-Antragsteller und SiGeKo. Los 2: Leistungen FBÜ/BÜB Ob/KIB/Hochbau/KTB. Los 3: FBÜ/BÜB OLA/EEA/50Hz. Los 4: FBÜ/BÜB TK.
Nachtrag 01, Los 3: Mehraufwand BÜB OLA, FBÜ OLA, BÜB EEA/50Hz
Mehraufwände bei der Bauüberwachung. Die AG-seitige Stundenkalkulation wird überschritten. Da es sich bei dem BÜW-Vertrag um einen Werkvertrag handelt der in jedem Fall bis zum Projektende gültig ist, muss die Leistung weiterhin von diesem AN erbracht werden.