2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE112, Bau Bereitstellungsflächen, Los 1 Technische Einrichtung, Los 2 Straßenbau/Entwässerung, Los 3 Landschaftspflegerische Maßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI25433
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE112, Bau Bereitstellungsflächen, Los 1 Technische Einrichtung, Los 2 Straßenbau/Entwässerung, Los 3 Landschaftspflegerische Maßnahmen
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2 Straßenbau/Entwässerung
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
31 - Zusätzliche Elektroleistungen aufgrund von Optimierungen
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
31 - Zusätzliche Elektroleistungen aufgrund von Optimierungen
Aufgrund von Optimierungen und zusätzlichen Planungen muss eine Erweiterung/Anpassung an den elektrotechnischen Anlage erfolgen, um einen sicheren Betrieb des Strassergeländes zu gewährleisten. Der AN ist bereits mit der Beleuchtung des Geländes beauftragt, die elektrotechnische Anlagen können nicht separat betrachtet werden und werden durch den AN sicherheitstechnisch abgenommen. Aus haftungsgründen ist es nicht möglich Leistungsanteile aus der bestehenden Anlage herauszulösen. Insofern ist es nicht möglich einen zweiten AN zu beauftragen.