GE SE St.Goar-Bingen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42089

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

GE SE St.Goar-Bingen

Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42089
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234116 Gleisbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

GE (Gleiserneuerung) SE (Schienenerneuerung) St.Goar-Bingen

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 06/02/2020
Ende: 31/12/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 028-065484

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 19FEI42089_92280428
Bezeichnung des Auftrags:

GE SE St.Goar-Bingen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
07/02/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kreuztal
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.

Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):

DB E+C

Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge moeglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/10/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45234116 Gleisbauarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234116 Gleisbauarbeiten
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Hauptort der Ausführung:

St. Goar-Bingen

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

GE (Gleiserneuerung) SE (Schienenerneuerung) St.Goar-Bingen

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 06/02/2020
Ende: 31/12/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kreuztal
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Nachtrag 06: -Im Rahmen der Baubesprechungen bzw. der unmittelbaren Baustellenvorbereitung wurden seitens des AG (Fachdienste) und durch regionale Behörden Rahmenbedingungen für die Bautätigkeit geändert oder neu geschaffen, welche verschiedene zusätzliche Leistungen erforderten. Diese waren vertraglich nicht vorgesehen und lauten wie folgt:

-Mehrkosten für zusätzliche Verkehrssicherung (Ampel, Stahlplatten etc.)

-Mehrkosten für Einsatz von Ziehgeräten in Tunneln

-Mehrkosten für Wechsel aller ZW´s in allen Se2-Abschnitten, KE-Wechsel (Ril-Änderung)

-Mehrkosten Einbau Stahlschwellen in den Tunneln (Vorgabe E/M)

-Mehrkosten Einbau Flachschwellen für Lst-Bauteile

-Mehrkosten Bü-Arbeiten (Asphaltieren)

-Im Rahmen der unmittelbaren Baustellenvorbereitung wurden seitens des AG (PD Mainz) Anlagenteile neu sortiert / zusammengefasst, sodass die ehemals getrennten Gleise 2 und 102 zu einer Anlage (Gleis 2) zusammengefasst wurden. Ein Schienenwechsel war vertraglich im ehem. Gleis 102 ursprünglich nicht vorgesehen und musste an einem zusätzlichen Wochenende erfolgen.

Ergänzung zu #01:

-Mehrkosten für zusätzliche Herrichtung der Aufstellflächen für die Tunnelbewetterungen der Tunnel (Bank, Bett und Kammereck)

-Mehrkosten für zusätzliche Leistungen zur Schotterbenetzung

-Mehrkosten für zusätzliche Aufwendungen für Herstellung von Kabelkanälen und Entwässerungsanlagen

Ergänzung zu #02:

-Mehrkosten für erhöhten Logistikaufwand (Baustellenversorgung/-entsorgung)

-Mehrkosten für zusätzliche Leistungen/Mehraufwendungen Belastungsstopfgang (einschl. Bewetterung)

-Mehrkosten für zusätzliche Aufwendungen zur Bestandsdokumentation/Vermessung

Ergänzung zu #03:

-Mehrkosten für erhöhten Logistikaufwand (Baustellenversorgung/-entsorgung)

-Mehrkosten für zusätzliche Leistungen/Mehraufwendungen Belastungsstopfgang

-Mehrkosten für zusätzliche Aufwendungen zur Sicherung

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Anpassung der Bautechnologie aufgrund Vorgaben Behörden, AG (Fachdienste)

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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