Beschaffung von IT-Arbeitsplatz-Hardware (CAD-Notebooks) Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0081
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von IT-Arbeitsplatz-Hardware (CAD-Notebooks)
Für die Arbeit mit CAD-Anwendungen (u.a. für die Erstellung und Bearbeitung von 3D-Plänen) besteht der Bedarf an HessenPC-Hardware mit hohen Ansprüchen an die Grafikleistung.
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Für die Arbeit mit CAD-Anwendungen (u.a. für die Erstellung und Bearbeitung von 3DPlänen) besteht der Bedarf an HessenPC-Hardware mit hohen Ansprüchen an die Grafikleistung. Die Nutzung der Geräte ist für einen Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen.
Das Volumen der Ausschreibung wurde auf Grundlage des akuten
Bedarfs der entsprechenden Kunden (ca. 300 Geräte) zuzüglich eventuell weiterer Bedarfe für die maximale Laufzeit des Rahmenvertrags (ca. 160 Geräte) geschätzt. Dies entspricht bei maximaler Vertragslaufzeit einem geschätzten Volumen von 460 Systemen. Dabei wird voraussichtlich der überwiegende Anteil der benötigten Menge im Jahr 2022 abgenommen.
Die genannten Mengen sind nicht als Mindestabnahmemenge zu verstehen.
Das Sonder-NB, Typ "CAD-Notebook" muss die folgenden technischen Mindestanforderungen erfüllen:
Sonder-NB (CAD-Notebook)
*Prozessor:
- Architektur: 64-bit
- Prozessorkerne: mind. 8 bzw. mind. 16 Threads
- Basistakt: mind. 2,4 GHz
- Turbotakt: mind. 5,1 GHz
- Unterstützung von Hypervisor Technologie und Directed I/O Virtualisierungstechnik
- Benchmarkwert des Prozessors (PassMark - Wert "CPU Mark"): mind. 15.800
*Arbeitsspeicher: 128 GB DDR4 3200 MHz
* Festplatte:
- Festplatte 1: 2 TB PCIe-SSD
- Festplatte 2: 2 TB PCIe-SSD
*Grafik:
- Auflösung bei Anschluss eines externen Monitors: 4K / 2.560 x 1.440 bei 60 Hz (1440p)
- 32 bit Farbtiefe
- Mind. 6 GB dedizierter Grafik-RAM
- Max. Thermal Design Power (TDP): 80W
- DirectX 12 mit WDDM 1.0 oder höherem Treiber
- Unterstützung für Echtzeit-Raytracing
*Monitor-Schnittstelle: mind. eine digitale Schnittstelle (Display Port) zum Anschluss eines Monitors. Dies kann auch durch die Verwendung eines entsprechenden Adapters oder das Zubehör "Dockingstation/Port Replikator" (siehe Zubehör) gewährleistet werden.
*Notebook-Display:
- Bildschirmdiagonale (Zoll): mind. 15,6"
- Auflösung [Pixel x Pixel]: mind. 1920 x 1080 (Full HD)
- Leuchtdichte des Displays [cd/m2]: mind. 300 cd/m2
- Pixelfehlerklasse: "II" (nach DIN EN ISO 9241-307)
- Reflexionsklasse: "Leuchtdichte L von gerichtet reflektierten Lichtquellen:
[L(großfl) = 200 cd/m² (großflächige Lichtquelle) oder
L(kleinfl) = 2 000 cd/m² (kleinflächige Lichtquelle)]" (nach
DIN EN ISO 9241-307) oder "II" (nach DIN EN ISO 13406-2)
-Anti-Glare Display
*Netzwerk:
-1x Ethernet on board (RJ-45, 100/1000 MBit/s)
-Wake up on LAN (WOL)
-Preboot Execution Environment (PXE)-boot-fähig
*WLAN: -802.11 b, g, n, ac
*Mobilfunk:
-LTE
-Mind. 1x SIM-Card-Slot vorhanden
-Werkzeugloser Austausch der SIM-Karte
*Bluetooth: >= Version 4.2
*USB Schnittstellen: 2x USB 3.2 Gen 2 Typ C (Ladefunktion, Netzwerk und Bildschirm)
*Audio: On board; Kopfhörerausgang (Standard mit 3,5 mm Klinke)
*Notebook-Tastatur: Deutsches Tastaturlayout, €-Taste, Nummernblock, glattes Touchpad mit 3 Maustasten, Spritzwassergeschützt, Beleuchtung oder weiße Tasten mit schwarzer Beschriftung
*Webcam: Ja, minimale Auflösung FullHD (1080p)
*SD-Card Reader-Funktionalität: Ja
*Internes Mikrofon und Lautsprecher: Ja
*TPM:
-TPM 2.0 oder höher
-Möglichkeit zur automatisierten Verwaltung bzw. Konfiguration erforderlich
*Sicherheit: Vorrichtung zur Anbringung eines Kabelsicherheitsschlosses
muss gegeben sein
*Gewicht inkl. Akku: Max. 3,5 kg
*Laufzeit bei Akkubetrieb: 480 Minuten (Leerlauf (idle-mode))
*Stromverbrauch: Energy Star: Das Gerät genügt vollständig den Anforderungen
der jeweils gültigen Stufe des Energy-Star Programms für Computer.
*Microsoft Windows 10: Das Notebook muss den jeweiligen Zertifizierungskriterien
von Windows 10 oder höher genügen.
*Zertifizierung: TCO Certified Notebooks 8
Folgende Anforderungen bestehen bezüglich der Grundkonfiguration und der Konfigurationsmöglichkeiten des BIOS ("Basic Input/Output System") bzw. des UEFI ("Unified Extensible Firmware Interface"):
-UEFI-Version: Mindestens V2.3.1
-Einstellung "Secure-Boot" muss vorhanden sein
-Speicherung der BIOS-Parameter im CMOS-RAM mit Batterie-/Akkupufferung
-Passwortschutz für Setup-Routine und Bootvorgang
-Rücksetzung des BIOS/UEFI auf den geforderten Auslieferungszustand muss
möglich sein
-Folgende Einstellungen müssen konfigurierbar sein:
Zeit, Laufwerke, Festplattentyp, Bootreihenfolge wählbar (Festplatte, DVD-ROM, USB, etc.), AMT muss deaktivierbar sein, sofern Technologie vorhanden
o Netzwerkdevices (LTE, WiFi, Bluetooth) müssen konfigurierbar (u.a. deaktivierbar) sein, Power Settings (u.a. WakeOnLAN (WOL)) müssen konfigurierbar (u.a. deaktivierbar) sein
-Updatefähiges BIOS/UEFI im Flash EPROM
-ACPI-Unterstützung
-S.M.A.R.T-Support
-Das BIOS/UEFI muss vollständig über automatisierbare Tools verwaltet bzw. konfiguriert werden können: Es muss eine Möglichkeit geben, alle(!) Einstellungen am BIOS/UEFI (auch Aktualisierungen/Updates) bei den Rechnern von der Kommandozeile aus über Skripte automatisierbar zu ändern. Die Tools müssen unter Windows PE lauffähig sein.
-Die Software zur automatisierten Konfiguration der BIOS/UEFI-Einstellungen muss
im Gerätepreis enthalten sein.
-Pro Jahr wird zwischen dem Auftragnehmer und der HZD ein Stand der
BIOS/UEFI-Version für die Auslieferung vereinbart. Dieser Stand muss bei jedem
ausgelieferten Gerät eingehalten werden.
Lieferumfang: Microsoft Windows 10 Professional (64 Bit) (oder höhere Version), 230 V- Stromnetzkabel
Wartung & Gewährleistung:
-Ersatzteile für das angebotene Notebook müssen für den gesamten Supportzeitraum des Herstellers zur Verfügung stehen. Der Supportzeitraum des Herstellers muss über den gesamten vorgesehenen Nutzungszeitraum (5 Jahre) bestehen.
-Die Gewährleistung muss über den gesamten vorgesehenen Nutzungszeitraum (5
Jahre) der Hardware sichergestellt sein.
Treiber:
-Alle Systemtreiber müssen mit der aktuellsten Windows-Version kompatibel sein
und auf einem aktuellen Stand gehalten werden.
-Die Treiber müssen als Gesamtpaket über Internet Download verfügbar sein
Zubehör:
Folgendes Zubehör muss für das Notebook angeboten werden:
-Docking Station/Port Replikator unter den folgenden Rahmenbedingungen:
inklusive 230 V-Stromkabel (sofern notwendig), mindestens 2 digitale Monitorschnittstelle vom Typ "Display Port", mind. 3 x USB-Schnittstellen (2 x USB 3.0 Typ A, 1x USB Gen 3.2 Typ C), darf über keine eigene MAC-Adresse verfügen oder muss hardwarebasiertes "MAC Adress Pass Through" unterstützen
Dienstleistungen (ausschließlich für CAD-Notebooks zu erbringen):
Beratung/Unterstützung/Planung/Installation/Schulung
-Pauschalen für definierte Dienstleistungen
-Stundensätze für allgemeine Dienstl. (z.B. Spezielle Unterstützung
beim Rollout, Durchführung von QS-Maßnahmen, Reparaturen außerhalb der
Gewährleistung) von Technikern (z.B. Auspacken, aufbauen, abbauen, testen von Geräten, etc.),
-Jährliches Freikontingent an Schulungstagen (mindestens fünf) für Schulung
von HZD-Personal zu den beim Auftragnehmer bezogenen Produkten.
-Beratung, Planung, Unterstützung und Durchführung von IT-Projekten im Zusammenhang mit IT-Beschaffungen (ggf. auch vor Ort beim Endkunden und
beim Auftraggeber) sind kostenfrei.
-Fahrt- und Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.
Aufkleber
Auf die Geräte müssen HessenPC-Aufkleber (Logo) sowie Strichcodes oder QRCodes (Format ca. 60x30mm) aufgebracht werden, die vom Auftragnehmer zu erstellen sind. Eine Anpassung des Labels kann je nach Kundenanforderung erforderlich sein.
Hotline
Der Auftragnehmer (AN) muss werktags, Mo-Fr 8:00-17:00 Uhr eine
Hotline (telefonische Call-Annahme, 1st Level Support) für die hessischen Dienststellen, für die HZD sowie für die FITKO zur Verfügung stellen.
3rd Level Support
Der AN hat werktags, Mo-Fr 8:00-17:00 Uhr einen
3rd Level Support (telefonische Beratung, Hotline) für die HZD zur Verfügung zu stellen. Der AN bietet als "3rd Level Support" zu den bei ihm bezogenen Produkten ohne besondere Vereinbarung und Vergütung die telefonische Beratung der Mitarbeiter der HZD in folgenden Fällen an: Produktspezifische Probleme, Einführung neuer Produkte / Komplexe Installationen
Der AN benennt der HZD mindestens einen festen Ansprechpartner zu den Themenbereichen: Hardware (Systemtechnik), Service (Gewährleistung / Eskalation), Abwicklung von Projekten
Der AN muss für alle im Rahmen des HessenPC-Projektes gelieferten
Notebooks monatlich eine Tabelle bzw. Datenbank der HZD zur Verfügung stellen, in der u.A. Lieferort, Serien- und Bestellnummer und Lieferdatum eingetragen sind. Weiterhin zu Beginn eines jeden Quartals eine Auswertung der Umsatzzahlen des vorausgegangenen Quartals.
Der AN muss für alle gelieferten Notebooks die kompletten Treiber elektronisch per Internet-Download zur Verfügung stellen. Die Treiber müssen monatlich aktualisiert werden.
Die Verwaltung der ausgeschriebenen Clients erfolgt durch die zentrale Betreiberplattform (ZBP) der HZD mit dem "System Center Configuration Manager SAC" von Microsoft. Im Rahmen von HessenPC Rollouts müssen die hier ausgeschriebenen Notebooks beim AN über eine "Installationsstraße" mit der ZBP der HZD im HessenNetz (Weitverkehrsnetz des Landes Hessen) verbunden
werden und von dort vollständig (betriebsbereit) vorinstalliert werden.
Der AN muss gewährleisten, dass 4 Wochen nach Zuschlagserteilung
die betriebsfähige Systemumgebung zur Betankung der Clients eines Mandanten
bereitgestellt ist. Bei Bedarf muss eine Erweiterung für weitere Mandanten
mit besonderen Anforderungen an die netzwerktechnische Trennung innerhalb
von weiterer 4 Wochen erfolgen.
Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten der Installationsstraße - insbesondere zu Prozess, Ablauf, Anbindung, Sicherheit, Konfiguration, Initialisierung, Betankung und Sicherheitsüberprüfung - der Leistungsbeschreibung.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag dreimal automatisch um ein weiteres Jahr. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Die Nutzung der Geräte ist für einen Zeitraum von 5 Jahren vorgesehen.
Die Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert
von 2.704.608,00 € (netto) bei einer maximalen Lauftzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-
-
Darstellung von mindestens 1 geeignete Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht:
a) Lieferung von Notebooks bis zum Arbeitsplatz und Aufbau/Installation am Arbeitsplatz mit Verpflichtung zur Vorort-Instandsetzung (Vor-Ort Service) bei einer Größenordnung von mindestens 460 Systemen innerhalb eines Jahres. Die
Disposition der Notebooks inklusive angefordertem Zubehör und Dienstleistungen
an den entsprechenden Arbeitsplätzen erfolgte in direkter Abstimmung mit
dem technischen Ansprechpartner für die Betreuung der Anwender der Hardware.
b) Dynamische kundenspezifische Betankung von insgesamt mindestens 460
Notebooks innerhalb eines Jahres über eine netzwerktechnisch beim Auftraggeber angebundene Software-Verteilumgebung des entsprechenden Auftraggebers. Eine Betankung von 100 Notebooks pro Tag musste mit dieser Umgebung möglich sein.
c) Arbeit mit einem E-Procurement-System (z.B. Enterprise Buyer Professional
(EBP), SAP) zur Bestell- und Zahlungsabwicklung zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und Endkunden inklusive elektronischem Datenaustauschs von Bestell-, Gutschrifts- und Rechnungsdokumenten über mindestens ein Jahr hinweg.
Wird eine Angabe in der (im Vordruck abgebildeten) Tabelle, die die Art oder den Umfang der angegebenen Referenz betrifft, mit "Nein" angekreuzt, so erfüllt die angegebene Referenz nicht die notwendigen Vorgaben und wird bei der Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters nicht berücksichtigt.
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich
anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabeund Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt ergibt.
Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Vor dem Zuschlag der Ausschreibung erfolgt eine Prüfung bereitgestellter Testgeräte bezüglich der in der Leistungsbeschreibung dargestellten technischen Anforderungen.
Sofern diese nicht erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss des entsprechenden
Bieters vom Vergabeverfahren. Die Grundlage für die Prüfung stellt die Anforderungsliste dar. Zur Durchführung der Prüfung müssen sechs Testgeräte bereitgestellt werden. Zum Nachweis der Zertifizierung als TCO Certified 8 Notebooks müssen zudem die Testprotokolle eines unabhängigen Testlabors (oder vergleichbar) eingereicht werden (hierzu ist die "Erklaerung_TCO Certified 8 Notebooks" auf der Vergabeplattform mit dem Angebot einzureichen).
Die Einladungen erfolgen nach dem Ende der Angebotsfrist durch die ausschreibende Stelle mit ca. 1 Woche Vorlauf.
Es werden grundsätzlich maximal von drei Bietern gleichzeitig Testgeräte angefordert.
Dabei handelt es sich um die Bieter, welche nach dem Zuschlagskriterium Preis
(=100%) die günstigsten Preise für die geforderten Leistungen angeboten haben und damit im Rang auf Platz 1 bis 3 liegen. Für den Fall, dass aufgrund von Preisgleichheit mehr als drei Bieter die Plätze 1 bis 3 belegen, werden alle Bieter der Plätze 1 bis 3 zur Teststellung eingeladen. Sollte keines der angebotenen Geräte die Anforderungen erfüllen, werden Testgeräte des Bieters mit dem nächsthöheren Angebot (d.h. Rang 4 hinsichtlich des Preises) angefordert.
Es werden insgesamt sechs Geräte benötigt.
Jeweils zwei der Geräte sowie die Testprotokolle eines unabhängigen Testlabors (oder vergleichbar) bzgl. der Zertifizierung als TCO Certified 8 Notebooks sind an die folgende Adresse zu senden:
-HZD, Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
-Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement, Vogelsbergstraße 51, 63679 Schotten
-Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) Zentrale, Abraham-Lincoln-Straße 38-42, 65189 Wiesbaden
Nach Erteilung des Zuschlags werden alle Test-Geräte an die entsprechenden Bieter zurückgesendet.
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Par_123_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Par_124_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft diese Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer diese Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.
Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB:
Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.