FW Buseck - WLF 26 in Anlehnung an DIN 14505
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buseck
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 35418
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.buseck.de/
Abschnitt II: Gegenstand
FW Buseck - WLF 26 in Anlehnung an DIN 14505
Die Gemeinde Buseck beabsichtigt ein WLF26 mit Ladekran in Anlehnung an die DIN zu beschaffen. Da es sich um eine dringende Ersatzbeschaffung handelt, sind Gebraucht-/Vorführfahrzeuge zugelassen.
Gemeinde Buseck
Die Gemeinde Buseck beabsichtigt ein WLF26 mit Ladekran in Anlehnung an die DIN zu beschaffen. Da es sich um eine dringende Ersatzbeschaffung handelt, sind Gebraucht-/Vorführfahrzeuge zugelassen.
Die Optionen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Im Falle einer Budgetüberschreitung besteht die Möglichkeit, die Optionen zu streichen und das Angebot um den angegebenen Optionspreis zu kürzen.
Die Beschaffung stellt eine kurzfristige Ersatzbeschaffung dar, da das aktuelle Fahrzeug irreparabel außer Dienst ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage Handelsregisterauszug
- Erklärung zur Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns;
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren (brutto)
Der Bieter muss mind. 5 Referenzen für vergleichbare Fahrzeuge seit 2018 nachweisen.
- Vorlage von vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren; Falls das Angebot in die engere
Wahl kommt, muss auf gesondertes Verlagen eine Bestätigung durch den Auftraggeber vorgelegt werden, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden; Alternativ eine entsprechende Eigenerklärung;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen
Der Auftrag wird nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Anbieter vergeben. Maßstab hierfür ist einerseits die Zertifizierung des Bieters nach ISO 9001 oder gleichwertig. Dem Angebot für Los 1 ist deshalb ein Nachweis über die Zertifizierung des Anbieters nach ISO 9001 oder gleichwertig beizulegen.
Zahlungsbedingungen gemäß Dokument 3_0
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Auftragserteilung erfolgt nur bei Nichtüberschreiten des zur Verfügung stehenden Budgets sowie einer Freigabe durch den Fachausschuss. In diesem Falle erfolgt eine Aufhebung des Verfahrens; aus diesem Umstand können die Bieter keine Ansprüche herleiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.