81276465-Aufbau einer Qualitätsinfrastruktur für landwirtschaftliche Produktion Referenznummer der Bekanntmachung: 81276465

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6YNU3/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6YNU3
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

81276465-Aufbau einer Qualitätsinfrastruktur für landwirtschaftliche Produktion

Referenznummer der Bekanntmachung: 81276465
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77110000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Agrarproduktion
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Unterstützung landwirtschaftlicher Produktion und Qualitätssicherung in Somalia

Somalias Nationaler Entwicklungsplan 2020 bis 2024 (National Development Plan, NDP-9) priorisiert neben der Herstellung von Sicherheit und dem Aufbau staatlicher Strukturen die wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung. Für den Umbau hin zu einem resilienten Agrarsektor werden Verbesserung der Produktivität des Bewässerungs- und Regenfeldbaus, Verbesserung von Vermarktung und Verarbeitung sowie Umweltschutz, Stärkung der administrativen und der technischen Kapazitäten der Ministerien und die Stärkung der staatlichen Organe für Regulierung zur Verbesserung der Qualitätssicherung und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als strategische Felder identifiziert. Erste Schritte wurden dazu 2020 gemacht, indem die somalische Behörde für Standards (Somali Bureau of Standards, SOBS) per Gesetz (Standards Act) gegründet wurde. Für die Einrichtung einer Qualitätsaufsichtsbehörde für die Landwirtschaft (Somali Agricultural Regulatory and Inspection Services, SARIS) unter dem Dach des Ministeriums für Landwirtschaft und Bewässerung (Ministry of Agriculture and Irrigation, MoAI) wurde ein erster Parlamentsbeschluss erwirkt. Trotz Benachteiligung bei der wirtschaftlichen Teilhabe übernehmen Frauen zunehmend Verantwortung für die Generierung von Einkommen ihrer Haushalte.

Ackerbau hat in Somalia kaum Tradition. Kenntnisse und Methoden der landwirtschaftlichen Produzent*innen in effizienter Bewirtschaftung und Produktion sowie die Kapazitäten, z.B. hinsichtlich Qualitätssicherung der sich teilweise noch im Aufbau befindlichen relevanten Behörden und Institutionen im Agrarbereich, sind landesweit unzureichend. Damit fehlen die fachlichen Voraussetzungen zur klimaangepassten, wassereffizienten Produktion und Vermarktung qualitativ hochwertiger landwirtschaftlicher Produkte (Kernproblem). Das Modulziel des Vorhabens lautet daher: "Die Grundlagen für einen erhöhten Anbau, Absatz und eine verbesserte Regulierung der Erzeugung von ausgewählten, qualitativ hochwertigen Agrarprodukten in Somalia sind gestärkt."

Der ländlichen Bevölkerung, die vor allem in Puntland z.T. verstreut und saisonal nomadisch lebt, fehlt eine landwirtschaftliche Tradition. Sie verfügt daher nur über geringes Wissen zu Anbaupraktiken, Wassermanagement und höherwertigen Produktionssystemen. Entsprechend sind die Ernteerträge meist niedrig bei geringer Qualität. Die Kompetenzen landwirtschaftlicher Produzent*innen zur Anwendung verbesserter Anbaumethoden sind in den ausgewählten Regionen in Somaliland und Puntland unzureichend (Kernproblem), dessen Ursachen im Rahmen des Technische Zusammenarbeit (TZ)-Moduls zu adressieren sind. Der Zugang der ländlichen Produzent*innen zu lokalen Märkten ist kaum entwickelt, Nachernteverluste und unzureichende Qualität der Erzeugnisse mindern die Profitabilität des Anbaus. Die Kompetenzen landwirtschaftlicher Produzent*innen zur Vermarktung ausgewählter Produkte sind nicht entwickelt. Auch dies ist im Rahmen des TZ-Moduls zu bearbeiten. Für die Erhöhung der Produktion und Vermarktung von Gemüse und Früchten fehlt vor allem ein abgestimmter Regulierungsrahmen für die Qualitätssicherung. Die Kapazitäten der somalischen Behörden zur Sicherung von international anerkannter Qualitätsstandards für ausgewählte landwirtschaftliche Produkte genügen bislang nicht diesen Anforderungen. Es fehlt an strukturellen und technischen Voraussetzungen für die Steigerung und die Regulierung der Qualität von pflanzlichen Erzeugnissen und von importierten Betriebsmitteln wie Pflanzenschutzmitteln.

Bei den Mittlern zur Erreichung der Zielgruppen handelt es sich auf institutioneller Ebene um Leitungs- und Fachpersonal der Behörden des Bundesstaats und der Mitgliedsstaaten (Puntland, Somaliland), insbesondere des SOBS und des MoAI (Federal Government of Somalia (FGS)) im Hinblick auf die Entwicklung von Verordnungen und Regulierung für Qualitätsmanagement.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: SO Somalia
Hauptort der Ausführung:

00000 Somalia

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer (AN) erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Erreichung der Zielindikatoren, Outputs und Outputindikatoren. Dabei ist der AN für die Umsetzung der Indikatoren 3 und 4 im Zeitraum der Zuschlagserteilung (voraussichtlich 04/2022) bis einschließlich 03/2024 verantwortlich.

Das Modulziel und die Indikatoren dazu lauten:

Die Grundlagen für einen erhöhten Anbau, Absatz und eine verbesserte Regulierung der Erzeugung von ausgewählten, qualitativ hochwertigen Agrarprodukten in Somalia sind gestärkt.

Indikator 1: 50 % der 700 landwirtschaftlichen Produzent*innen, die vom Vorhaben zur Anwendung guter landwirtschaftlicher Praxis (GLP) gefördert wurden, bestätigen (davon 50 % Frauen und 70 % junge Menschen zwischen 15 und 35 Jahren), dass die mengenmäßigen Erträge durchschnittlich um 10 % je Flächeneinheit gestiegen sind.

Basiswert: 0

Zielwert: 350 Produzent*innen, davon 50 % Frauen und 70 % junge Menschen

Indikator 2: Die durchschnittlichen Mengen (in Tonnen) verkaufter ausgewählter landwirtschaftlicher qualitativ hochwertiger Produkte (Gemüse, Obst) sind von 28 Tonnen (25 in Somaliland und 3 in Puntland) um 15 % auf 32,2 Tonnen gestiegen.

Basiswert: 28 Tonnen (25 Tonnen in Somaliland und 3 Tonnen in Puntland)

Zielwert: 32,2 Tonnen

Indikator 3: Ein zwischen der Bundesregierung und einem Mitgliedsstaat abgestimmter Regulierungsrahmen für die Qualitätssicherung ausgewählter landwirtschaftlicher Produkte liegt vor.

Basiswert: 0

Zielwert: 1 Regulierungsrahmen

Indikator 4: 3 Koordinationsgremien zur interministeriellen Abstimmung bei der Umsetzung von Regulierungen zur Qualitätssicherung sind auf Bundes- und auf Mitgliedstaat-Ebene eingerichtet.

Basiswert: 0

Zielwert: 3 Koordinierungsgremien

Der AN ist für die Erreichung des im Folgenden genannten Outputs und Outputindikatoren verantwortlich:

Output 3: Die Kapazität der somalischen Behörden zur Sicherung von Qualitätsstandards für ausgewählte landwirtschaftliche Produkte ist erhöht.

Output 3 zielt auf die Erhöhung Kapazität der somalischen Behörden zur Sicherung von Qualitätsstandards für ausgewählte landwirtschaftliche Produkte. Die Beratung des Somalischen Büro für Standards (SOBS) und des Landwirtschaftsministeriums bei der Entwicklung von Verordnungen und Regulierungssystemen für Qualitätsmanagement, der Aufbau der institutionellen Kapazität und Qualitätsinfrastruktur sowie Koordinierungskapazität versetzt die somalische Regierung in die Lage, eine funktionsfähige Qualitätssicherung für ausgewählte Produkte für die Mitgliedsstaaten zu etablieren.

Outputindikator 3.1: Relevante Ministerien auf Bundes- und Mitgliedstaatsebene haben in einem gemeinsamen Prozess einen interministeriell abgestimmten Entwurf einer Verordnung für Qualitätsstandards ausgewählter Agrarprodukte (Obst, Gemüse) erarbeitet.

Basiswert: 0

Zielwert: 1 Verordnung im Entwurf

Outputindikator 3.2: 1 Labor mit qualifiziertem Fachpersonal zur Prüfung der Qualitätsstandards ausgewählter Agrarprodukte ist auf föderaler Ebene funktionsfähig.

Basiswert: 0

Zielwert: 1 Labor

Der AN ist verantwortlich für die Erbringung folgender Arbeitspakete sowie der zugehörigen Meilensteine:

Arbeitspaket 1: Unterstützende Beratung des SOBS und des Landwirtschaftsministeriums (Somali Agricultural Regulatory and Inspection Services - SARIS)

Ansatzpunkt ist der Aufbau institutioneller Kapazitäten und Qualitätsinfrastruktur des SOBS. Mit den zuständigen Behörden werden die prioritären Produkte identifiziert und angestrebte Qualitätsstandards in Verordnungen festgelegt. Letztere sind nach internationalen Standards zu Lebensmittelsicherheit auszurichten, nach denen Regulierungssysteme für Qualitätsmanagement entwickelt werden. Die Beratung des künftigen landwirtschaftlichen Regulierungs- und Inspektionsservice wird sich an konkreten Bedarfen ausrichten.

Vorläufige Aktivitäten:

- Bestandsaufnahme der vorhandenen Personalkapazitäten von SOBS und SARIS

- Zuständige Behörden, insbesondere SOBS und SARIS, bei der Entwicklung von Verordnungen und Regulierungssystemen für das Qualitätsmanagement ausgewählter landwirtschaftlicher Produkte nach internationalen und regionalen Standards (Sanitäre und Phytosanitäre Maßnahmen), Codex Alimentarius, Internationale Pflanzenschutzkonvention (IPPC) beraten

- Unterstützungsbedarfe des künftigen Somalischen landwirtschaftlichen Regulierungs- und Inspektionsdienstes (SARIS) erheben und bei der institutionellen Zusammenarbeit mit SOBS beraten

Arbeitspaket 2: Interministerielle Koordinationsgremien zwischen Bundes- und Mitgliedsstaaten Puntland sowie Somaliland unterstützen

Voraussetzung für den Aufbau einer funktionsfähigen Qualitätssicherung bzw. eines Regulierungssystems ist eine effektive Zusammenarbeit der Sektorministerien auf Bundes- und Gliedstaatenebene sowie zwischen dem SOBS und den Behörden der Gliedstaaten. Dazu werden geeignete Zusammenarbeitsstrukturen mit Beratung des Vorhabens etabliert.

Vorläufige Aktivitäten:

- Beratung der Sektorministerien des Bundes- und des Mitgliedsstaats Puntland sowie Somaliland hinsichtlich der Einführung und Umsetzung von einheitlichen Qualitätsstandards

- Modelle der Zusammenarbeit zwischen SOBS und den entsprechenden Behörden aller Mitgliedstaaten Somalias

Arbeitspaket 3: Aufbau und Inbetriebnahme eines funktionsfähigen Labors zur Prüfung des Qualitätsstandards ausgewählter Agrarprodukte

Institutionelle Kapazitäten und Qualitätsinfrastruktur sollen bei SOBS hinsichtlich der ausgewählten Standards durch Qualifizierung des Personals und der Erstausstattung von Laborausausrüstung aufgebaut werden. Das Fach- und Führungspersonals wird qualifiziert einschließlich der Handhabung der bereitgestellten Laborausstattung.

Vorläufige Aktivitäten:

- Planung für Laboraufbau und -ausstattung unter Berücksichtigung der nationalen Rahmenbedingungen

- Unterstützung bei Installation der Laborausstattung

- Aus- und Fortbildung von Laborangestellten

- Erstellung eines Handbuchs für relevante Prüfungen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt unter den Bewerbern, die nicht nach §§123 ff. GWB ausgeschlossen wurden und fachkundig sowie leistungsfähig sind, anhand der nachstehenden Kriterien:

1. Fachliche Erfahrung

Qualitätsstandards in der landwirtschaftlichen Produktion und Verarbeitung, Gewichtung 15%

Umsetzung von Qualitätsstandards in Politikberatung, Gewichtung 10%

Kooperation unter und Koordinierung von unterschiedlichen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren, Gewichtung 5%

Training in Laboranalytik, Gewichtung 20%

2. Regionale Erfahrung

Regionale Erfahrung in der Region Eastern Africa, Gewichtung 30%

3. Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit

Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit (mindestens 50% ODA-finanziert), Gewichtung 20%

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands

2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen

3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften (falls zutreffend)

4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR

2. Durschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren: mindestens 10 Personen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Qualitätsinfrastruktur und mindestens 2 Referenzprojekte in der Region Eastern Africa in den letzten drei Jahren.

2. Mindestauftragsvolumen der Referenzprojekte: je [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/11/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 21/12/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch, Englisch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.

Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YNU3

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/10/2021

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