Einzelvertrag Unterhaltsreinigung nach gebündelter Ausschreibung und Abschluss eines Mantelvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 234-577935
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de/de
Abschnitt II: Gegenstand
Einzelvertrag Unterhaltsreinigung nach gebündelter Ausschreibung und Abschluss eines Mantelvertrag
Unterhaltsreinigung für das Max-Planck-Institut für Herz- und Lungenforschung
Max-Planck-Institut für Herz- und Lungenforschung
Parkstraße 1 und Ludwigstraße 43
61231 Bad Nauheim
Unterhaltsreinigung über gebündelte Ausschreibung mit Zuschlag Mantelvertrag beim Kerninstitut und
Einzelverträge berechtigter Institute nach Verhandlungsverfahren. Reinigung von Laborräumen, Büroräumen,
Reinraum, Werkstätten, Sanitärräumen, Lagerräumen, Hörsälen, Cafeteria, Flure und Treppen, Gästezimmer.
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 (vierundzwanzig) Monate (Basis-Vertragslaufzeit). Der Vertrag enthält eine
zweimalige Option für den Auftraggeber zur Verlängerung um jeweils 12 (zwölf) weitere Monate. Die maximale
Vertragslaufzeit beträgt daher 48 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einzelvertrag Unterhaltsreinigung nach gebündelter Ausschreibung (2020/S 234-577935) und Abschluss eines Mantelvertrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stadtallendorf
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35260
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.giesdl.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer
den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §
134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich
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ABl./S S183
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die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt
es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]