Bauüberwachung Elleringhauser Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54296
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung Elleringhauser Tunnel
Bauüberwachung Elleringhauser Tunnel
Alle Loskombinationen sowie einzelne als auch alle Lose möglich
Bauüberwachung Elleringhauser Tunnel
Bauüberwachung Elleringhauser Tunnel
Los 1 Bauüberwachung gemäß VV Bau
Bauüberwachungsleistungen in den folgenden Bereichen:
- Leitende Bauüberwachung
- Konstruktiver Ingenieurbau/ Fahrbahn
- Geotechnik
- Vermessung
- Schweißtechnik
- Abfallmanagement
Bauüberwachung Elleringhauser Tunnel
Bauüberwachung Elleringhauser Tunnel
Los 2 Bauüberwachung gemäß VV Bau STE
Bauüberwachungsleistungen in den folgenden Bereichen:
- 50 Hz
- Leit- und Sicherungstechnik
- Telekommunikation
- BOS-Funk
Bauüberwachung Elleringhauser Tunnel
Bauüberwachung Elleringhauser Tunnel
Los 3 Umweltfachliche Bauüberwachung
Bauüberwachungsleistungen in den folgenden Bereichen:
- Ökologische Bauüberwachung
- Bauüberwachung Landschaftsbau
Bauüberwachung Elleringhauser Tunnel
Bauüberwachung Elleringhauser Tunnel
Los 4 SiGeKo Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
LOS 1
I Unternehmensreferenzen
Im Zuge der Bewertung werden folgende Kriterien gefordert:
1. Präqualifikation der DB AG
Kategorie: Bauüberwachung
Warengruppen:
- Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
- Fachbauüberwacher Oberbau
2. Nachweis, dass in den letzten 8 Jahren mindestens 1 Referenzprojekt bei der ein
Tunnel mit einer Länge von mehr als 500 m im Sprengvortrieb überwacht wurde.
II Personalreferenzen
Im Zuge der Bewertung werden folgende Kriterien gefordert:
Leitender Bauüberwacher
Es muss eine Person für den leitenden Bauüberwacher benannt werden, die die nachfolgenden
Anforderungen erfüllt:
Bauingenieur oder vergleichbar (Diplom, Bachelor, Master)
10 Jahre Erfahrung in der Bauüberwachung in Großprojekten GWU > 40 Mio im Bereich
Tunnelbau oder Verkehrsanlage
davon mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als leitender Bauüberwacher in Tunnelbauprojekten
Folgende Referenzen sind anzugeben:
1 Referenz für ein Tunnelbauprojekt mit einer Tunnellänge >500 m mit Sprengvortrieb
1 Referenz für ein Projekt Verkehrsanlagen bei DB AG
Die Referenzen können auch durch ein Projekt abgedeckt werden. Als Nachweis sind entsprechende
Urkunden, Listen der bearbeiteten Projekte mit Funktion, Ansprechpartner im Projekt
und Lebenslauf einzureichen.
Bauüberwacher Konstruktiver Ingenieurbau
Es muss mindestens eine Person angegeben werden, die die nachfolgenden Anforderungen
erfüllt:
Abschluss als Bauingenieur oder vergleichbar (Diplom, Bachelor, Master)
mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Bauüberwachung von Tunnelbauprojekten
Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen in NÖT-Bauweise
1 Referenz für ein Tunnelbauprojekt mit Sprengvortrieb
1 Referenz Schachtbau, mit einer Teufe von mehr als 50 m
1 Referenz Bau von Verkehrsanlagen bei DB AG
Die Referenzen können auch durch ein Projekt wie auch durch mehrere Personen abgedeckt
werden. Als Nachweis sind Befähigungsausweise/Urkunden, Listen der bearbeiteten
Projekte mit Funktion, Ansprechpartner im Projekt und Lebenslauf einzureichen.
Bauüberwacher Fahrbahn:
Es muss eine Person angegeben werden, die die nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
Abschluss als Bauingenieur oder vergleichbar (Diplom, Bachelor, Master)
mindestens 1 Referenz für Bauüberwachung im Bereich Einbau Feste Fahrbahn
Als Nachweis sind entsprechende Vorlage Befähigungsausweis/Urkunden, Listen der bearbeiteten
Projekte mit Funktion, Ansprechpartner im Projekt und Lebenslauf einzureichen.
Geotechnischer Bauüberwacher:
Es muss eine Person angegeben werden, die die nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
Bauingenieur (Bachelor, Master, Diplom), Ingenieurgeologe oder gleichwertig.
Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der geotechnischen Überwachung im Tunnelbau
1 Referenz für Projekt Tunnelbau
Als Nachweis sind entsprechende Urkunden, Beschreibung des bearbeiteten Projektes mit
Funktion, Ansprechpartner im Projekt und Lebenslauf einzureichen.
Vermessungstechnischer Bauüberwacher:
Es muss eine Person angegeben werden, die die nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
Vermessungsingenieur (Bachelor, Master, Diplom) oder gleichwertig.
Berufserfahrung in der Gleis- und Ingenieurvermessung (offene Strecke und Tunnel zusammen
5 Jahre)
1 Referenz Ingenieurvermessung Tunnelbau
1 Referenz Ingenieurvermessung offene Strecke Gleisbau in Projekten der DB
Als Nachweis sind entsprechende Urkunden, Listen der bearbeiteten Projekte mit Funktion,
Ansprechpartner im Projekt und Lebenslauf einzureichen.
Abfalltechnische Baubegleitung:
Es muss eine Person angegeben werden, die die nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
Umweltingenieur oder gleichwertig (Bachelor, Master, Diplom)
Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der abfalltechnischen Baubegleitung
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen.
(Bei Vorliegen der entsprechenden Qualifikationen können die nachfolgenden Profile in Personalunion
ausgeführt werden)
Die Anlage Eignungskriterien Los 1 ist ausgefüllt dem Teilnahmeantrag beizufügen.
LOS 2
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der
Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den
Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.-Leistungen zu entnehmen.
Kategorie: Bauüberwachung:
Warengruppen:
Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung
(Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Die PQ Urkunde ist einzureichen.
LOS 3
Im Zuge der Bewertung werden folgende Kriterien gefordert:
Es muss eine beim EBA gelistete Person für Umweltbauüberwachung / landschaftsplanerische
Begleitung benannt werden.
Die Prüfungsbescheinigung „Umweltfachlicher Bauüberwacher“ muss eingereicht werden.
Die Anlage Eignungskriterien Los 3 ist ausgefüllt dem Teilnahmeantrag beizufügen.
LOS 4
Im Zuge der Bewertung werden folgende Kriterien gefordert:
Es muss eine Person für den SiGeKo /DGUV- Koordinator mit Zertifikat benannt werden
5 Jahre Berufserfahrung als SiGeKo/DGUV- Koordinator im Tunnelbau mit Sprengvortrieb
1 Referenz Tunnelbau mit Sprengvortrieb
Die Anlage Eignungskriterien Los 4 ist ausgefüllt dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 v.H. der Brutto Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
Los 1
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
--Fachbauüberwacher Oberbau
Los 2
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1 - DB Engineering & Consulting GmbH (Planung, Erläuterungsbericht, Baubetriebsplanung)
2 - DB Systemtechnik GmbH (Erschütterung, Sprengung, Schall, Baulärmgutachten)
3 - DB Bahnbau Gruppe GmbH (Planung BOS)
4 - DB Kommunikationstechnik (Planung TK)
5 - Pöyry / AFRY Deutschland GmbH (Artenschutzrechtliches Gutachten)
6 - Firma Dohr Landschaftsbau
7 - gbm Gesellschaft für Baugeologie und Messtechnik mbH (Baugrundunters. und -gutachten)
8 - Gerätebau Wiedtal Schützeichel GmbH & Co. KG (Sondierbohrungen)
9 - Sikra Rail Sicherheit GmbH (Sicherungsleistungen)
10 - GI-Consult GmbH (Vermessung)
11 - WSP Consult (Projektsteuerung)
12 - KREBS+KIEFER FRITZ AG (Erschütterungsgutachten)
13 - InGe ELL (Sweco GmbH / Vössing GmbH)
14 - Inetec (50 Hz - Ausschreibung)
15 - STF-Energy (Feuerlöschleitung – Planung & Ausschreibung)
16 - PlanSig GmbH (LST PT1 Planung)
17 - Engineering Service Schmücker (Sprenggutachter)
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
- Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
- Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
- Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
- Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
- Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.