Bauvorlageberechtigter KIB Tunnel Rastatt
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/lieferantenqualifizierung
Abschnitt II: Gegenstand
Bauvorlageberechtigter KIB Tunnel Rastatt
Bauvorlageberechtigter KIB Tunnel Rastatt
Karlsruhe
Bauvorlageberechtigter KIB Tunnel Rastatt
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Leistungen als BVB in dem extrem komplexen und maßgeblich durch die Havarie der Oströhre
geprägten Bauvorhabens „Tunnel Rastatt“ können während des laufenden Vorhabens auch weiterhin
nur von dem über viele Jahre eingearbeiteten und mit allen Einzelheiten der Planungen des
Vorhabens und den zuständigen technischen Fachexperten und EBA - Prüfern vertrauten Person erbracht werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauvorlageberechtigter KIB Tunnel Rastatt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.