Linienbündel "510 AST"
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korbach
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34497
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ewf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel "510 AST"
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Öffentliche Nahverkehrsleistungen (AST-Verkehre) im Landkreis Waldeck-Frankenberg auf den Linien 581.1 - 581.3 sowie 582.1 - 582.8
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen. Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o. g. Linienbündels (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge und sind im Nahverkehrsplan auf der EWF-Internetseite unter https://www.ewf.de/oepnv/nahverkehrsplan/ veröffentlicht, vgl. insbesondere
https://www.ewf.de/fileadmin/medienablage/oepnv/nahverkehrsplan2013/NVP_LK_W-F_Text_Endfassung.pdf
Das Linienbündel wurde überplant, die aktualisierten Anforderungen an die mindestens zu erbringende Verkehrsleistung in Form von Fahrplänen sind unter http://ausschreibung.igdb.de/Fahrplaene_LB_AST510.pdf abrufbar.Es ist zu berücksichtigen, dass AST-Fahrten unabhängig von der Darstellung im Fahrplan nur dann gebucht werden können, wenn im Abstand von +/- 30 Minuten keine Bus- oder Bahnverbindung genutzt werden kann. Die in diesem Zusammenhang wesentlichsten Busverkehrsleistungen der Linienbündel „509: Upland-Diemelsee“ und „510: Volkmarsen / Bad Arolsen“ wurden ebenfalls überplant und werden aktuell zum Dezember 2022 neu vergeben. Auf Nachfrage stellt die EWF die entsprechenden Fahrpläne dieser beiden Linienbündel zur Verfügung.
Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Betreiber des Teil-Linienbündels hat sich am Einnahmeaufteilungsverfahren des NVV zu beteiligen. Es gilt der NVV-Tarif.