Medizintechnik MT 04 Referenznummer der Bekanntmachung: 99426-07-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medizintechnik MT 04
Lieferung und Montage med. Stahl- und Edelstahlschrankanlagen, Med. Schrankanlagen in Holzwerkstoff HPL beschichtet, PACS Arbeitsplatz und Befundungsmonitore sowie ISO-Modulsystemausstattung.
Die Leistung soll auch im Rahmen der elektronischen Aufmaß-, Rechnungs- und Nachtragsprüfung bearbeitet werden (GAEB-Schnittstelle).
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E93649749 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters! Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
Teillos 1: Stahl- und Edelstahlschrankanlagen inkl. med. Kühlschränke, Steckbeckenspüler etc.
Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg -Neubau Bettenhaus Groß-Umstadt-
Lieferung und Montage med. Stahl- und Edelstahlschrankanlagen, Med. Schrankanlagen in Holzwerkstoff HPL beschichtet, PACS Arbeitsplatz und Befundungsmonitore sowie ISO-Modulsystemausstattung.
Die Leistung soll auch im Rahmen der elektronischen Aufmaß-, Rechnungs- und Nachtragsprüfung bearbeitet werden (GAEB-Schnittstelle).
Ausführungsbeginn: innerhalb 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber; diese geht dem Auftragnehmer voraussichtlich bis zum 15.11.2021 zu.
Ausführungsende: innerhalb von 160 Werktagen nach Ausführungsbeginn
Einzelfristen:
Beginn Werkplanung Teillose 1 - 4: voraussichtlich am 29.11.2021
Prüfung Werkplanung durch Auftraggeber Teillose 1 - 4: voraussichtlich am 20.12.2021 – 20.01.2022
Fertigmontage Teillose 1 - 4: voraussichtlich April bis Juni 2022
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Abrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 4 Jahre
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Vertragsstrafe (§ 18 HVTG)
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 v. H. der Nettoauftragssumme begrenzt.
Die Einzelfristen, Sicherheiten und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Teillos 2: Funktionsschrankanlagen Holzwerkstoff HPL-beschichtet
Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg -Neubau Bettenhaus Groß-Umstadt-
Lieferung und Montage med. Stahl- und Edelstahlschrankanlagen, Med. Schrankanlagen in Holzwerkstoff HPL beschichtet, PACS Arbeitsplatz und Befundungsmonitore sowie ISO-Modulsystemausstattung.
Die Leistung soll auch im Rahmen der elektronischen Aufmaß-, Rechnungs- und Nachtragsprüfung bearbeitet werden (GAEB-Schnittstelle).
Ausführungsbeginn: innerhalb 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber; diese geht dem Auftragnehmer voraussichtlich bis zum 15.11.2021 zu.
Ausführungsende: innerhalb von 160 Werktagen nach Ausführungsbeginn
Einzelfristen:
Beginn Werkplanung Teillose 1 - 4: voraussichtlich am 29.11.2021
Prüfung Werkplanung durch Auftraggeber Teillose 1 - 4: voraussichtlich am 20.12.2021 – 20.01.2022
Fertigmontage Teillose 1 - 4: voraussichtlich April bis Juni 2022
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Abrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 4 Jahre
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Vertragsstrafe (§ 18 HVTG)
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 v. H. der Nettoauftragssumme begrenzt.
Die Einzelfristen, Sicherheiten und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Teillos 3: EDV-Arbeitsplatz PACS, Bildbefundungskonsole RIS/PACS und TFT Monitore
Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg -Neubau Bettenhaus Groß-Umstadt-
Lieferung und Montage med. Stahl- und Edelstahlschrankanlagen, Med. Schrankanlagen in Holzwerkstoff HPL beschichtet, PACS Arbeitsplatz und Befundungsmonitore sowie ISO-Modulsystemausstattung.
Die Leistung soll auch im Rahmen der elektronischen Aufmaß-, Rechnungs- und Nachtragsprüfung bearbeitet werden (GAEB-Schnittstelle).
Ausführungsbeginn: innerhalb 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber; diese geht dem Auftragnehmer voraussichtlich bis zum 15.11.2021 zu.
Ausführungsende: innerhalb von 160 Werktagen nach Ausführungsbeginn
Einzelfristen:
Beginn Werkplanung Teillose 1 - 4: voraussichtlich am 29.11.2021
Prüfung Werkplanung durch Auftraggeber Teillose 1 - 4: voraussichtlich am 20.12.2021 – 20.01.2022
Fertigmontage Teillose 1 - 4: voraussichtlich April bis Juni 2022
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Abrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 4 Jahre
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Vertragsstrafe (§ 18 HVTG)
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 v. H. der Nettoauftragssumme begrenzt.
Die Einzelfristen, Sicherheiten und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Teillos 4: ISO-Modulsystemausstattung
Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg -Neubau Bettenhaus Groß-Umstadt-
Lieferung und Montage med. Stahl- und Edelstahlschrankanlagen, Med. Schrankanlagen in Holzwerkstoff HPL beschichtet, PACS Arbeitsplatz und Befundungsmonitore sowie ISO-Modulsystemausstattung.
Die Leistung soll auch im Rahmen der elektronischen Aufmaß-, Rechnungs- und Nachtragsprüfung bearbeitet werden (GAEB-Schnittstelle).
Ausführungsbeginn: innerhalb 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber; diese geht dem Auftragnehmer voraussichtlich bis zum 15.11.2021 zu.
Ausführungsende: innerhalb von 160 Werktagen nach Ausführungsbeginn
Einzelfristen:
Beginn Werkplanung Teillose 1 - 4: voraussichtlich am 29.11.2021
Prüfung Werkplanung durch Auftraggeber Teillose 1 - 4: voraussichtlich am 20.12.2021 – 20.01.2022
Fertigmontage Teillose 1 - 4: voraussichtlich April bis Juni 2022
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Abrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 4 Jahre
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Vertragsstrafe (§ 18 HVTG)
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 v. H. der Nettoauftragssumme begrenzt.
Die Einzelfristen, Sicherheiten und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stahl- und Edelstahlschrankanalgen inkl. med. Kühlschränke, Steckbeckenspüler etc.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Triftern
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84371
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Funktionsschrankanlagen Holzwerkstoff HPL-beschichtet
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Everswinkel
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48351
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EDV-Arbeitsplatz PACS, Bildbefundungskonsole RIS/PACS und TFT Monitore
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12277
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ISO-Modulsystemausstattung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildeshausen
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 27793
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschließende Nachweisliste VOB -EU-
Das Angebot ist nach § 11 EU Abs. 4 VOB/A ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen!
Bei Angebotsabgabe sind vorzulegen:
-213 Angebotsschreiben ZAvS
-Leistungsverzeichnis
-Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
-Prospekte/Datenblätter, auf die Leistungsbeschreibung abgestimmt, mit Angabe der Positionsnummer lt. LV in die rechte obere Ecke des Prospektes, um eine eindeutige Zuordnung zur Leistungsbeschreibung zu ermöglichen
-CE-Kennzeichnung nach dem Medizinproduktgesetz, auf die Leistungsbeschreibung abgestimmt
-05 b) Bieterangabenverzeichnis (ohne Leitfabrikat)
In Abhängigkeit des Angebots sind vorzulegen:
-124 Eigenerklärungen zur Eignung ZAvS
-234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
-235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
-05 a) Bieterangabenverzeichnis (mit Leitfabrikat)
Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:
-Urkalkulation
-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ZAvS
-Aufgliederung der Einheitspreise entspr. Formblatt 223
-Angaben zur Preisermittlung entspr. Formblatt 221 oder 222
-Vollmacht zur Datenabfrage bei der Zusatzversorgungskasse
-Sollten Arbeitskräfte oder Nachunternehmer aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt 10.000, - € (netto), ist auch von diesen Unternehmen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt einzureichen.
Gemäß Formblatt 124 werden auf gesonderten Anforderungen folgende Unterlagen verlangt
-eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entspr. testierte Jahresabschlüsse oder entspr. testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
-für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit mindestens folgenden Angaben:
oAnsprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich evtl. Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
-die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
-Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
-eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Betrieb zuständigen Versicherungsträgers mit Angaeine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Betrieb zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen.
Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.
Eine kostenlose Vorabansicht der Vergabeunterlagen ist ohne Registrierung unter dem Link www.subreport.de/E93649749 möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB:
Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.
Bei Rügen wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebots (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]