Leistungen der Projektsteuerung für die energetische Sanierung und Modernisierung der Nibelungenhalle Lorsch Referenznummer der Bekanntmachung: HEUSSEN-2021-0010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lorsch
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64653
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lorsch.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heussen-law.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Projektsteuerung für die energetische Sanierung und Modernisierung der Nibelungenhalle Lorsch
Leistungen der Projektsteuerung für die energetische Sanierung und Modernisierung der Nibelungenhalle Lorsch
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungen der Projektsteuerung gemäß der Projektstufen und Handlungsbereiche A - E nach AHO, Band 9, Stand März 2020 zu beauftragen. Es sind folgende Leistungsinhalte vorgesehen:
a. Projektstufe 1: Projektvorbereitung unter Berücksichtigung der bereits erstellten Vorleistungen
b. Projektstufe 2: Planung
c. Projektstufe 3: Ausführungsvorbereitung
d. Projektstufe 4: Ausführung
e. Projektstufe 5: Projektabschluss
Die vielseitig genutzte bestehende Nibelungenhalle wurde im Jahre 1964 erbaut und 1986 teilweise saniert. Genutzt wird die Nibelungenhalle als Mehrzweckhalle für ein breites Spektrum an Veranstaltungen für Jung und Alt, z.B. für städtische Events, Konzerte, Familienabende, Fastnachtsveranstaltungen, Tanzveranstaltungen (einschließlich Training), schulische Veranstaltungen (Wingertsbergschule/ Grundschule), Theateraufführungen und Unterhaltungsveranstaltungen (einschließlich Proben) sowie regelmäßige Blutspendetermine des DRK. Seltenere Nutzungen sind etwa Tagungen und Kongresse, Personalversammlungen oder Messen und private Feiern. Insbesondere für das Vereinsleben der Stadt Lorsch ist die Nibelungenhalle für Proben und Veranstaltungen die maßgebliche Einrichtung in Lorsch.
Die Nibelungenhalle weist sowohl hinsichtlich zahlreicher baulicher Mängel als auch durch die eingeschränkte Funktionalität (bspw.: mangelnde Barrierefreiheit, Einschränkung bei der Durchführung von Veranstaltungen hinsichtlich der Anlieferung und Logistik, hinsichtlich der Erreichbarkeit der Nebenräume) deutlichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf:
Nach Erstellung einer Bestandsanalyse und eines Nutzungskonzeptes im Jahr 2015 wurden 2017 im Rahmen eines Ideenwettbewerbs durch drei Planungsbüros ein gestalterisches und konstruktives Konzept für die zwei Varianten der Sanierung (gegebenenfalls auch mit Teilumbau oder Anbau) und des Abrisses und Neubau entwickelt. Die eingereichten Konzeptionen wurden durch zwei Expertengremien geprüft. Die Expertengremien kamen zu dem Ergebnis, dass die Variante der Sanierung nach dem Entwurf vom Büro Thomas Grüninger BDA, Darmstadt, verfolgt werden soll. Im Laufe des Jahres 2020 wurden Grundlagen ermittelt, konkrete Voruntersuchungen durchgeführt und das Nutzungskonzept geschärft. Entsprechend liegen inzwischen eine Vermessung des Innen- und Außenraums, ein Schadstoffgutachten, eine Ersteinschätzung zur Statik und technischen Ausrüstung vor.
Parallel wurden das Nutzungskonzept und Raumprogramm v.a. für das Souterrain konkretisiert sowie die Erschließung und Barrierefreiheit geprüft. Im Dezember 2020 hat die Lorscher Stadtverordnetenversammlung die Verlagerung des städtischen Jugendzentrums in das Souterrain der Nibelungenhalle beschlossen.
Die vorläufige Schätzung der Gesamtsanierungskosten beläuft sich auf 5,9 Mio. Euro brutto. Die Maßnahme wird in verschiedenen Programmen, insbesondere im Programm "Lebendige Zentren (vormals: Aktive Kernbereiche in Hessen) gefördert.
Magistrat der Stadt Lorsch
Bau- und Umweltamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
64653 Lorsch
1. Allgemeiner Hintergrund des Vergabeverfahrens
Die vielseitig genutzte bestehende Nibelungenhalle wurde im Jahre 1964 erbaut und 1986 teilweise saniert. Genutzt wird die Nibelungenhalle als Mehrzweckhalle für ein breites Spektrum an Veranstaltungen für Jung und Alt, z.B. für städtische Events, Konzerte, Familienabende, Fastnachtsveranstaltungen, Tanzveranstaltungen (einschließlich Training), schulische Veranstaltungen (Wingertsbergschule/ Grundschule), Theateraufführungen und Unterhaltungsveranstaltungen (einschließlich Proben) sowie regelmäßige Blutspendetermine des DRK. Seltenere Nutzungen sind etwa Tagungen und Kongresse, Personalversammlungen oder Messen und private Feiern. Insbesondere für das Vereinsleben der Stadt Lorsch ist die Nibelungenhalle für Proben und Veranstaltungen die maßgebliche Einrichtung in Lorsch.
Die Nibelungenhalle weist sowohl hinsichtlich zahlreicher baulicher Mängel als auch durch die eingeschränkte Funktionalität (bspw.: mangelnde Barrierefreiheit, Einschränkung bei der Durchführung von Veranstaltungen hinsichtlich der Anlieferung und Logistik, hinsichtlich der Erreichbarkeit der Nebenräume) deutlichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf:
Schäden sind vor allem im Bereich Dach, Fenster und Fassade aufzufinden. Neben den direkten sichtbaren Mängeln entsteht dadurch ein deutlich zu hoher Energieverbrauch mit entsprechenden energetischen Verbrauchskosten. Die Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an energetische und lufthygienische Ansprüche. Auch die übrige technische Ausrüstung ist zu modernisieren.
Die seitlichen Gebäudetrakte, vor allem im östlichen Bereich, sind durch eine sehr geringe Raumhöhe und mangelnde Belichtung gekennzeichnet. Die Lage der Lüftungsleitungen unter der Decke beengt die Situation. In den Umkleiden und Duschbereichen ist die Belichtung gewährleistet, allerdings sind nicht mehr zeitgemäß und ungünstig erschlossen, was die Nutzung teilweise einschränkt.
Die Halle selbst hat keinen visuellen Bezug zum Außenraum und zur Stadt.
Der Zugang zur Halle ist in der Hanglage unglücklich gelöst. Die Hallenebene befindet sich auf Höhenlage des Schulhofs, die Lobby mit Garderobe aber ein Geschoss darunter. Personenaufzugsanlagen sind nicht vorhanden, sodass die Barrierefreiheit nicht gewahrt ist.
Die Andienung ist räumlich eng und der Bühnenbereich schlecht erreichbar, die Andienung von zwei Ebenen nicht effizient gelöst.
Nach Erstellung einer Bestandsanalyse und eines Nutzungskonzeptes im Jahr 2015 wurden 2017 im Rahmen eines Ideenwettbewerbs durch drei Planungsbüros ein gestalterisches und konstruktives Konzept für die zwei Varianten der Sanierung (gegebenenfalls auch mit Teilumbau oder Anbau) und des Abrisses und Neubau entwickelt. Die eingereichten Konzeptionen wurden durch zwei Expertengremien geprüft. Die Expertengremien kamen zu dem Ergebnis, dass die Variante der Sanierung nach dem Entwurf vom Büro Thomas Grüninger BDA, Darmstadt, verfolgt werden soll. Im Laufe des Jahres 2020 wurden Grundlagen ermittelt, konkrete Voruntersuchungen durchgeführt und das Nutzungskonzept geschärft. Entsprechend liegen inzwischen eine Vermessung des Innen- und Außenraums, ein Schadstoffgutachten, eine Ersteinschätzung zur Statik und technischen Ausrüstung vor.
Parallel wurden das Nutzungskonzept und Raumprogramm v.a. für das Souterrain konkretisiert sowie die Erschließung und Barrierefreiheit geprüft. Im Dezember 2020 hat die Lorscher Stadtverordnetenversammlung die Verlagerung des städtischen Jugendzentrums in das Souterrain der Nibelungenhalle beschlossen.
Die vorläufige Schätzung der Gesamtsanierungskosten beläuft sich auf 5,9 Mio. Euro brutto. Die Maßnahme wird in verschiedenen Programmen, insbesondere im Programm "Lebendige Zentren (vormals: Aktive Kernbereiche in Hessen) gefördert.
2. Umfang und Ziele der Leistungen - Aufgabenstellung
Die zu vergebenden Leistungen betreffen die Unterstützung der Auftraggeberin bei der Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben. Die Ziele sind wie folgt definiert:
Qualitäten
• Qualifizierung der veralteten und modernisierungsbedürftigen Gemeinbedarfseinrichtung als zentrale Mehrzweckhalle Lorschs: Durch die Aufwertung der Halle soll die Nibelungenhalle nicht nur nachhaltig als Veranstaltungsort und Mittelpunkt des aktiven Stadtlebens der Stadt Lorsch gesichert werden. Darüber hinaus sollen auch neu hinzukommende Nutzergruppen aus Lorsch angesprochen und damit eine weitere Aktivierung des Stadtzentrums umgesetzt werden. Im Gegensatz zur ursprünglichen Nutzung wird die Halle inzwischen nicht mehr als Schulsporthalle genutzt. Seit dem Bau der Schul- und Vereinssporthalle am Wingertsberg finden der Schulsport der Wingertsbergschule und zahlreiche weitere Sportangebote von Vereinen usw. dort statt. Der Tanzsport (Veranstaltungen und Proben/ Training) ist jedoch weiterhin Bestandteil der Nutzung. Außerdem kann die Multifunktionalität der Nibelungenhalle verbessert werden, z.B. durch Raumteiler - derzeit ist die Halle nur als Ganzes nutzbar. Insbesondere der Umbau / die Neustrukturierung der Flächen im Souterrain zu flexibel nutzbaren Räumen bzw. der Rückbau der dortigen ehemaligen Gastronomieflächen ist hierfür als wesentliche Maßnahme vorgesehen.
• Leistung eines Beitrags zum Klimaschutz mittels der energetischen Sanierung des Gebäudes (Reduktion Energieverbrauch, ggf. Einbau von Möglichkeiten zur Energiegewinnung): Das Gebäude kann bei der Sanierung sowie bei einem Neubau wesentlich verbessert werden. Insbesondere betrifft dies die Gebäudehülle (Fassade, Dach und Fenster) sowie die Technik (Belüftung, Heizungsanlage, Sonnenschutz, elektrische Energie, ggf. Solaranlage etc.) im bzw. am Gebäude. Ziel ist es, den Energieverbrauch drastisch zu senken. Es wird beabsichtigt, die Nutzung von erneuerbaren Energien am Projekt zu prüfen.
• Schaffung eines Orts des Austauschs und der Begegnung und des (miteinander) Lernens & Zurverfügungstellung von zeitgemäßen und adäquaten Räumlichkeiten für die Integrationsarbeit (bspw. Flüchtlinge, Jugendliche etc.) und weitere soziokulturelle Arbeit: Der zukünftige Standort des Jugendzentrums der Stadt Lorsch, derzeit in einem maroden einfachen Gebäude in einem Gewerbegebiet weit vom Stadtzentrum entfernt, ist hier vorgesehen, um Kinder und Jugendliche zukünftig besser in das aktive Stadtleben der Stadt Lorsch zu integrieren und eine zentrale Anlaufstelle zu bieten. Auch die stärkere Nutzung von Räumen der Nibelungenhalle für die Integration der Flüchtlinge, die bereits heute dort teilweise stattfindet, wird geprüft.
• Optimierung der Adressbildung und Erhöhung der städtebaulichen und baukulturellen Qualität am Standort; Integration und Öffnung der Eingangsbereiche in das Quartier - Verbindung des Innen- und Außenraums - Generierung von positiven Ausstrahlungseffekten in das Quartier / Aufwertung des Umfelds aufgrund der Neugestaltung von Gebäude und zugehörigen Freiflächen, Bildung eines städtebaulichen Entrees (Vorplatz, Stellplätze und Barrierefreiheit) und Gestaltung des Freiraums für das Jugendzentrum.
Kosten:
Da es sich um eine geförderte Maßnahme handelt, ist die Einhaltung des Budgets unbedingt zu beachten.
Termine:
Vergabe Projektsteuerungsleistungen bis voraussichtlich Anfang April 2022
Startgespräch: Anfang April 2022
Baubeginn Dezember 2022
Bauende / Inbetriebnahme November 2025
Die genannten Termine sind Wunschtermine der Stadt Lorsch. Ein Großteil der Fördermittel muss bis zum 30.11.2024 abgerufen sein. Letztlich werden diese jedoch gemeinsam nach der Terminplanung des Objektplaners in Abstimmung mit den beteiligten Fachplanern und dem künftigen Projektsteuerer abgestimmt und bindend festgelegt.
Die Planungsleistungen werden in nahem zeitlichen Zusammenhang zu diesem Vergabeverfahren separat ausgeschrieben.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungen der Projektsteuerung gemäß der Projektstufen und Handlungsbereiche A - E nach AHO, Band 9, Stand März 2020 zu beauftragen. Es sind folgende Leistungsinhalte vorgesehen:
a. Projektstufe 1: Projektvorbereitung unter Berücksichtigung der bereits erstellten Vorleistungen
b. Projektstufe 2: Planung
c. Projektstufe 3: Ausführungsvorbereitung
d. Projektstufe 4: Ausführung
e. Projektstufe 5: Projektabschluss
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen
- Bei juristischen Personen: Vorlage eines Handelsregisterauszugs, nicht älter als drei Monate bei Abgabe des Teilnahmeantrags. Hieraus muss hervorgehen, dass der Unterschriftsleistende für das Unternehmen vertretungsberechtigt ist und die auftragsgegenständlichen Leistungen zu dem satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören
- Einschlägiger Studienabschluss (mindestens FH) oder vergleichbare Abschlüsse der Fachrichtungen Architektur oder Bau- bzw. Wirtschaftsingenieurwesen zur Ausübung der Projektleitung und Projektsteuerung (durch Kopie) für die Leistungen in Anlehnung an §§ 2+3 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement"
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000- € für Personenschäden und 5.000.000.- € für sonstige Schäden sowie Umwelthaftung und Umweltschadengesetz, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird. Bei Bewerbergemeinschaften muss entsprechender Versicherungsschutz für alle Mitglieder einschließlich der Haftung aus der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften bestehen.
2. Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der Projektsteuerung (2018, 2019 und 2020 in Euro netto).
Zu 2: Der durchschnittliche projektbezogene Umsatz der letzten drei Jahre muss im Mittel pro Jahr mindestens 450.000.- Euro netto betragen haben.
1. Eigenerklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen des Bewerbers (§ 46 Abs. 2, § 73 Abs. 3 VgV).
2. Anzahl der Mitarbeiter:
Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten drei Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Führungskräften und weiteren Mitarbeitern/innen
3. Referenzen:
Vorlage von Referenzen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Projektsteuerung für den Neubau oder die Sanierung von komplexen Bauvorhaben wie Bürgerhäusern, Gemeindezentren, Stadthallen oder sonstigen Versammlungsstätten beinhalten.
Es werden maximal 5 Referenzen gewertet. Reicht der Bewerber mehr als fünf Referenzen ein, werden die aus Sicht der Auftraggeberin am besten vergleichbaren Referenzen bewertet.
Die Angaben zu den Referenzen sollen wie folgt gegliedert sein:
i. Art des Auftraggebers (privat/öffentlich)
ii. Bezeichnung des Projektes
iii. Inhaltliche Darstellung des Projekts mit Angabe der bearbeiteten Projektstufen und Handlungsbereiche; Angaben zu Neubau, Umbau, Erweiterung, Sanierung
iv. Projektdauer (Anfangs- und Enddatum)
v. Projektkosten (Gesamtbaukosten in Euro brutto)
vi. Objektangaben (Art der Nutzung)
Zu 2: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss aktuell mindestens 3 fachlich qualifizierte Mitarbeiter (einschließlich des Büroinhabers) beschäftigen.
Zu 3: Es müssen mindestens zwei in Art und Umfang vergleichbare Referenzen genannt werden, deren Gesamtbaukosten mindestens 3 Mio. Euro betragen haben und bei denen mindestens die Projektstufen 3-5 in den Handlungsbereichen A - -E (auch Teilleistungen hieraus) beauftragt waren. Der Projektabschluss darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Mindestens eine Referenz muss eine energetische Sanierung zum Inhalt haben.
Nach §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) 2021 haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 oder 2 (Tariftreueerklärung bzw. Mindestentgelterklärung) abzugeben. Diese Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Um in dem Vergabeverfahren Berücksichtigung finden zu können, ist zudem die Vorlage einer Datenschutzerklärung erforderlich. Eine Datenschutzerklärung ist insbesondere auch für die Personen vorzulegen, die der Bewerber/Bieter in dem Fall der Zuschlagserteilung in dem Projekt einsetzen will, also für die in den Vergabeunterlagen vom Bewerber/Bieter genannten Mitarbeiter, Nachunternehmen und eignungsleihenden Unternehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formblätter für die Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots zu verwenden. Werden die Formblätter nicht verwendet, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Darüber hinaus müssen die Bieter das von der Vergabeplattform zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben ausfüllen, d.h. zumindest das von ihnen angebotene Honorar eintragen, damit die Vergabeplattform das Vorliegen eines Angebots automatisch erkennt.
2. Fragen zu dem Teilnahmewettbewerb sind bis spätestens 15.11.2021, 14:00 Uhr einzureichen. Fragen zu der Angebotsphase können bis spätestens 27.01.2022, 14:00 Uhr gestellt werden.
3. Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform. Ausgenommen hiervon ist die Präsentation.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)