Beschaffung von X-Band Wetterradaren Referenznummer der Bekanntmachung: Vv 44569/21-paw
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://dwd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von X-Band Wetterradaren
Der Radarverbund des Deutschen Wetterdienst soll um vier X-Band Wetterradare mit einheitlichem technischen Stand erweitert werden. Diese Wetterradare müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und über Dual-Polarisations- und Dopplertechnik verfügen. Die 4 neuen X-Band Wetterradare sind bis 2025 an den Standorten im Raumen Bremen, Karlsruhe, Nürnberg und Leipzig in Betrieb zu nehmen.
Offenbach am Main.
Lieferung von insgesamt 4 X- Band Wetterradaren in die Metropolregionen Bremen, Karlsruhe, Nürnberg und Leipzig . Die genauen Standorte können heute noch nicht bekanntgegeben werden.
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung von 4 identischen X-Band Wetterrradaren mit einheitlichem technischen Stand einschließlich deren Installation und Inbetriebnahme auf vom Deutschen Wetterdienst bereitgestellten Türmen an vier Standorten in Deutschland. Diese Wetterradare müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und über Dual-Polarisations- und Dopplertechnik verfügen. Umfang der Beschaffung ist u.a. Radarhardware und -software, Radome, Schulungen sowie Softwarepflege
Der Vertrag sieht optionale Leistungen vor. Hierzu gehören die Herrichtung an einem Interimsstandort, die Lieferung von 2 Radarsimulatoren und sowie das personensichere Sektorblanking
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Eingungsnachweise werden gefordert (gilt ggfls. auch für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer):
1.1. Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
(1) Ziffer 1: Angaben zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen
(2) Ziffer 2: Angaben über eine eventuelle Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank
(3) Ziffer 4: Angaben zu Verstößen gemäß § 123 GWB
(4) Ziffer 5: Angaben zu Verstößen gemäß § 124 GWB
(5) Ziffer 6: Erklärung einer Betriebshaftpflichtversicherung von mind. [Betrag gelöscht] Euro für alle Fälle pro Schadensereignis. Dabei soll die Summe für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen (mit dem Teilnahmeantrag ist zunächst nur die Bestätigung eines Versicherers einen entsprechenden Vertrag, im Falle des Zuschlages abzuschließen, vorzulegen)
(6) Ziffer 7.1: Angaben nach § 45 Abs. 1 VgV zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
(7) Ziffer 9: Anzahl der vergleichbaren Referenzen = 10 Wetterradare, wobei mindestens 1 Radar im X-Band betrieben wird. Zum Nachweis vergleichbarer Referenzen können Referenzen der letzten 5 Jahre genannt werden. Eine Leistung ist der zu vergebenden Leistung dann vergleichbar, wennn das System vom Bewerber geliefert und betreut wurde. Zumindest eines der als Referenz angegebenen Wetterradare muss folgende Eigenschaften aufweisen
- eine 3 dB Strahlbreite kleiner oder gleich 1 Grad
- Eine Signalleistung am Sender von mindestens 56 kW
- Doppler- und dual-Polfähig
- Es ist ein Signalprozessor integriert
Bei der Angabe der Referenzen sind der Auftraggeber, Gegenstand und Menge der Lieferung und Leistung, Standort, Leistungszeit und Auftragswert zu benennen.
(8) Ziffer 10: Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV zur Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte
(9) Ziffer 12: Angabe der Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung zur Ausführung des Auftrages
(10) Ziffer 13: Angaben über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister
siehe III.1.2)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftaggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Abgabe eines Angebotes gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen.
Teilnehmer, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB hierüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Teilnehmer kommt es nicht an.