Freianlagenplanung (Los 6) für die Weiterentwicklung des Klinikums Hersfeld-Rotenburg Referenznummer der Bekanntmachung: L6_HEF_FA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Hersfeld
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6621880
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-hersfeld-rotenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung (Los 6) für die Weiterentwicklung des Klinikums Hersfeld-Rotenburg
Das Klinikum Hersfeld-Rotenburg ist ein Zusammenschluss von 8 Gesundheitseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft.
Im Rahmen einer umfassenden Zukunftsstrategie sollen nun die akutmedizinischen Versorgungsangebote an einem Standort – dem Klinikum Bad Hersfeld - konzentriert werden. Hierfür sind umfangreiche bauliche Maßnahmen in verschiedenen Etappen notwendig. Die medizinische Konzeption geht von etwa 40.000 m² NUF und 650 Planbetten aus. Mit den hier ausgeschriebenen Leistungen soll der Neubau- und Sanierungsbedarf bestimmt und schrittweise in den nächsten 10 bis 15 Jahren umgesetzt werden. Nach einer Zielplanung soll der Neubau eines Funktions- und Pflegetraktes mit einem neu gestalteten Haupteingang zum Klinikum für ca. 100 Mio. € als 1. BA erfolgen. Das Baufeld ist topographisch schwierig aufgrund der Hanglage.
Die Gesamtkosten werden auf 150 Mio. € geschätzt.
Planungsbeginn: 01/2022
Baubeginn BA 1: 2023
Fertigstellung BA 1: 2026
Bad Hersfeld
Leistungen der Planung und Bauüberwachung im Leistungsbild Freianlagenplanung in Anlehnung an § 34 HOAI und Erstellung einer Zielplanung.
Die Beauftragung erfolgt stufen- und bauabschnittsweise, zunächst nur für die Zielplanung.
In Abhängigkeit von der Mittelbereitstellung und der funktionalen Anforderungen an die Baumaßnahme kann sich auch ein längerer Umsetzungszeitraum ergeben.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.1+2)“ geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.3) Möglicherweise geforderte Mindeststandards“ genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, bei deren Nichterfüllung ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Diese Einschränkung gilt nicht für Unterauftragnehmer, soweit sichergestellt ist, dass sie den Angebotsinhalt nicht kennen.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 5 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen III 1.2 und III 1.3. wie folgt:
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit III 1.2 (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten,
- technische Leistungsfähigkeit III 1.3 mit max 54 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem, das der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt zum Teilnahmeantrag abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit 5 Bewerbern verhandeln. Bei Punktgleichheit entscheidet der
höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit. Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1-9. Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Zielplanung. Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Planunterlagen, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.07.2019 - VK 2 - 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der
Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architektenkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer. Weitere zusätzliche Qualifikationsnachweise sind nicht erwünscht!
Der/die Projektleiter(in) muss über die Qualifikation „Landschaftsarchitekt“ verfügen.
Der/die Objektüberwacher(in) muss über die Qualifikation „Landschaftsarchitekt“, „Architekt“ oder „Ingenieur“ verfügen. Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine zehnjährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
Notwendige Angaben für Projektleiter(in) und Objektüberwacher(in):
- Name
- Berufsstand und akad. Grad
- Datum Studienabschluss
b) keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
c) falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
a) Berufshaftpflicht: Der Auftraggeber verlangt den Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 5 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme, muss die Bereitschaft zur Erhöhung im Auftragsfall erklärt werden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
c) Umsatz netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
d) Anzahl des fest angestellten Personals in den Jahren 2019 bis 2021;
Jahresumsatz in jedem Jahr mindestens 400.000 € netto
Anzahl des fest angestellten Personals (incl. Büroinhaber) in allen Jahren jeweils
mindestens 4 Landschaftsarchitekten/Architekten/Ingenieure;
Es können insgesamt bis zu drei vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 01.01.2011 in Betrieb genommen wurden, benannt werden. Weiteres siehe Formblatt zum Teilnahmeantrag und Checkliste zur Bewertung, abzurufen über die Vergabeplattform.
Nachweis eines Referenzprojektes, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:
• Gestaltung einer Eingangssituation zu einem sowohl von Fußgänger- als auch von PKW-Verkehr stark frequentiertem Gebäude;
• Anspruchsvolle Freianlagengestaltung mit hoher Aufenthaltsqualität;
• Inbetriebnahme nach dem 01.01.2015 bis spätestens 31.08.2021 (Hinweis: Das gilt nur für dieses Projekt, das die Mindestanforderung erfüllt, die übrigen Projekte dürfen nach dem 01.01.2011 in Betrieb genommen worden sein);
• Kosten netto der KG 500 DIN 276 >= 1,5 Mio. €;
• Planungsleistung Freianlagen mindestens LP 2-8 wurden erbracht, die LP 8 Objektüberwachung im vollen Umfang des HOAI-Leistungsbildes, nicht nur „Künstlerische Oberleitung“ z.B. für einen GU;
• die Bauleistungen wurden gewerkeweise nach VOB/A ausgeschrieben;
• Im Projekt müssen die Termine und Kosten eingehalten worden sein. Dafür ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung. bzw. eine plausible Erklärung für Abweichungen, falls zutreffend, erforderlich.
siehe III.1.
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen.
Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS, Auch Fragen zum Vergabeverfahren sind über die Vergabeplattform an den Verfahrensbetreuer zu stellen.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an
subreport
Verlag Schawe GmbH
Herrn Ralf Jedecke
Tel.: [gelöscht] 45
[gelöscht]
Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
Versand an EU-Amtsblatt 20.10.2021
Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf Subreport Montag, 22. November 2021 10 Uhr
Auswertung und Einladung der Bewerber bis Donnerstag, 2. Dezember 2021
Erstangebote auf Subreport Elvis einreichen Montag, 10. Januar 2022 10 Uhr
Vergabeverhandlung Los 6 Donnerstag, 13. Januar 2022 Uhrzeit gemäß Einladung
finale Angebote auf Subreport Elvis einreichen Dienstag, 18. Januar 2022 10 Uhr
Information über beabsichtigte Vergabe 18.01.2022
Die Termine sind – bis auf den Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge – nicht verbindlich, der Auftraggeber bemüht sich, diese einzuhalten, behält sich aber Änderungen vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.