Schülerbeförderungsdienstleistungen Stadt Rüsselsheim am Main Referenznummer der Bekanntmachung: RÜS_2021_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüsselsheim am Main
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruesselsheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderungsdienstleistungen Stadt Rüsselsheim am Main
Schülerbeförderung von schulwegunfähigen Schüler*innen gem. § 161 Hessisches Schulgesetz - Hin- und Rückfahrt - aus dem Stadtgebiet Rüsselsheim am Main sowie Nachbargemeinden zu den verschiedenen Schulen (Lose 1 bis 3) sowie Schülerbeförderungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs von Schüler*innen aus dem Landkreis Groß-Gerau zur Helen-Keller-Schule, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und Abteilung für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung der Stadt Rüsselsheim am Main, und deren Außenstellen an der Schillerschule Groß-Gerau und Sophie-Opel-Schule Rüsselsheim, Reinhart-Strecker-Straße, Rüsselsheim am Main (Lose 4 bis 6).
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 01.01.2022.
Beförderungsdienstleistungen von Schülern und Schülerinnen zur Herderschule ab dem 01.01.2022.
Vergeben werden Beförderungsdienstleistungen von Schülern und Schülerinnen zur Herderschule ab dem 01.01.2022.
Bis zu zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kann der AG den Vertrag optional zweimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr verlängern.
Beförderungsdienstleistungen von Schülern und Schülerinnen zur Erich-Kästner-Schule ab 01.01.2022.
Vergeben werden Beförderungsdienstleistungen von Schülern und Schülerinnen zur Erich-Kästner-Schule ab 01.01.2022.
Bis zu zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kann der AG den Vertrag optional zweimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr verlängern.
Beförderungsdienstleistungen von Schülern und Schülerinnen zur Borngrabenschule ab dem 01.01.2022.
Vergeben werden Beförderungsdienstleistungen von Schülern und Schülerinnen zur Borngrabenschule ab dem 01.01.2022.
Bis zu zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kann der AG den Vertrag optional zweimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr verlängern.
Beförderungsdienstleistungen von Schülern und Schülerinnen zur Helen-Keller-Schule, Tour A und aBL, ab dem 01.01.2022.
Vergeben werden Beförderungsdienstleistungen von Schülern und Schülerinnen zur Helen-Keller-Schule, Tour A und aBL, ab dem 01.01.2022.
Bis zu zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kann der AG den Vertrag optional zweimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr verlängern.
Beförderungsdienstleistungen von Schülern und Schülerinnen zur Helen-Keller-Schule und Außenstelle (Sophie-Opel-Schule), Tour B und D, ab dem 01.01.2022.
Vergeben werden Beförderungsdienstleistungen von Schülern und Schülerinnen zur Helen-Keller-Schule und Außenstelle Sophie-Opel-Schule Rüsselsheim, Tour B und D, ab dem 01.01.2022.
Bis zu zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kann der AG den Vertrag optional zweimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr verlängern.
Beförderungsdienstleistungen von Schülern und Schülerinnen zur Außenstelle Schillerschule Groß-Gerau, ab dem 01.01.2022.
Vergeben werden Beförderungsdienstleistungen von Schülern und Schülerinnen zur Außenstelle Schillerschule Groß-Gerau, ab dem 01.01.2022.
Bis zu zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kann der AG den Vertrag optional zweimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Bieter/Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:
1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz).
In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ einreichen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 2.) (siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.)1.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung;
4. Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz;
5. Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150a GewO iVm. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1. Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Haftpflichtversicherung (Kfz-Haftpflichtversicherung) oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU. Diese Versicherung muss die Haftung für alle im Zusammenhang mit der Beförderung entstehenden Schäden abdecken. Der Versicherungsschutz dieser Haftpflichtversicherung (Kfz-Haftpflichtversicherung) muss eine Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche der Auftraggeber aufweisen. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
2. Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
3. Angabe des Nettoumsatzes des Bieters/der Bietergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen (Personenbeförderung (Straße)) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zu 1. Mindestens die geforderten Deckungssummen.
1. Darstellung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft für Personenbeförderung (Straße) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die nachfolgende Besonderheit muss mindestens einmal in den nachgewiesenen Referenzprojekten enthalten sein:
— Beförderung von behinderten Personen.
Zu den Referenzen sind die folgenden Angaben zu machen:
— Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber,
— Zeitraum der erbrachten Leistungen,
— Anzahl der beförderten Personen,
— Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge,
— Auftragswert in EUR netto.
2. Angaben der personellen Kapazitäten des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgegliedert nach:
— Gesamtzahl der Mitarbeiter (je Geschäftsjahr),
— Anzahl der Mitarbeiter, die für vergleichbare Leistungen (Personenbeförderung (Straße)) eingesetzt worden sind (je Geschäftsjahr).
HINWEIS:
Fehlt eine der geforderten Angaben zu den Referenzen, wird die jeweilige Referenz nicht gewertet.
zu 1.: Nennung von mindestens 3 entsprechenden Referenzen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG). Diese ist mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur per E-Mail beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 10.11.2021, 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf der Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de registrieren zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland