Zweitausschreibung: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung VE97b oberirdisch West Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI35983
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Zweitausschreibung: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung VE97b oberirdisch West
München
Die vertraglichen Leistungen enden am 31.12.2020. Es wurden keine Verlängerungsoptionen vereinbart.
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete: Fahrbahn (Gleise und Weichen),Oberleitungsanlagen, konstruktiver Ingenieurbau, sonstige elektrotechnische Anlagen, Leit- undSicherungstechnik, Gebäude, TGA/HLS.
Baubegleitende Leistungen sind Vermessung, Geotechnik/Abfallmanagement, Leistungen nach Baustellenverordnung, Abrechnung und Nachtragsmanagement.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Zweitausschreibung: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung VE97b oberirdisch West
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Die vertraglichen Leistungen enden am 31.12.2020. Es wurden keine Verlängerungsoptionen vereinbart.
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete: Fahrbahn (Gleise und Weichen),Oberleitungsanlagen, konstruktiver Ingenieurbau, sonstige elektrotechnische Anlagen, Leit- undSicherungstechnik, Gebäude, TGA/HLS.
Baubegleitende Leistungen sind Vermessung, Geotechnik/Abfallmanagement, Leistungen nach Baustellenverordnung, Abrechnung und Nachtragsmanagement.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Gebühren für die kurzfristige (unterfristige) Änderung von Betra Anträgen. - NT05
Die VE97b ist mit der Bauüberwachung im Bereich oberiridisch West beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen sind im Verantwortungsbereich der VE97b enstanden. Die Berabeitung von Betren gehört zum vertragichen Leistungssoll der VE97b. Die unterfristige Bearbeitung könnte nicht durch einen dritten übernommen werden, da die Leistung vom beauftragten AN geschuldet wird - hier aber unterfristig zu erfolgen hatte aufgrund baubetrieblicher Änderungen im Baugeschehen.
Die Beauftragung einer separaten Bauüberwachung in sich geschlossenen Verantwortungssphären wäre mit mit erheblichen Haftungsrisiken und Koordinationsaufwand verbunden gewesen.