EU-P 0488-21EK1 Software Qualitätssicherung Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0488-21EK1
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0488-21EK1 Software Qualitätssicherung
Unter Software-Qualitätssicherung werden Leistungen für die Qualitätssicherung im Rahmen von Software-Entwicklungsprojekten bzw. der Weiterentwicklung bestehender Produkte verstanden.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 01.04.2022
Ausführungsende: ca. 31.03.2027
Geplant ist der Abruf von ca. 3.200 Stunden im Jahr.
Das Gesamtvolumen für den Rahmenvertrag beträgt 2.300.000 €.
Unter Software-Qualitätssicherung werden Leistungen für die Qualitätssicherung im Rahmen von Software-Entwicklungsprojekten bzw. der Weiterentwicklung bestehender Produkte verstanden.
Dabei liegt der Fokus auf folgenden Aufgabenfeldern:
- Sichtung und Überprüfung der vorhandenen Anforderungen auf Konsistenz und Widerspruchsfreiheit
- Erstellung von Testfällen bezogen auf die umgesetzten Anforderungen unter Berücksichtigung der Akzeptanzkriterien
- Qualitätssicherung durch Tests der umgesetzten Anforderungen
- Unterstützung des Fachbereichs bei der Durchführung von Akzeptanztests
Die Leistungserbringung muss sowohl im agilen Umfeld (gemäß SCRUM) als auch klassisch im Rahmen von Projekten oder Weiterentwicklungen für bestehende Produkte erfolgen.
Die Auftraggeberin behält sich die Option auf Verlängerungen um weitere
12 Monate auf eine maximale Laufzeit 72 Monaten.
6 Monate vor Ablauf der aktuellen/bestehenden Vertragslaufzeit erfolgt die
Mitteilung der eventuellen Inanspruchnahme der Vertragsverlängerungsoption an den Auftragnehmer.
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten
Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber /
Bewerbergemeinschaften die nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des
Dokumentes "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", welches unter der Adresse
www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer
III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachgewiesen haben,
werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1 bis III.1.3:
Die nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in dem Dokument "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung",
welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird,
aufgeführt.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de
elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl.
VI.3.).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Eigenerklärungen sollen die
Formblätter, welche im „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" enthalten sind, verwendet
werden.
1.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den
Ausführungen des Dokumentes "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.
1. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des
Dokumentes "Teillnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.
1. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des
Dokumentes "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.
Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und der Anlage "Erläuterung zur Bekanntmachung, welches Teil des Dokumentes "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" ist, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die
Vergabeunterlagen verwiesen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
o in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
o in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
o dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
o dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft
ist erst auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Zur Abgabe der
Eigenerklärungen soll das Formblatt „Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet
werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung"
und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu
reduzieren.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]