Neubau HOA 273/274 Ulm-Friedrichshafen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44102
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau HOA 273/274 Ulm-Friedrichshafen
Ulm-Friedrichshafen-Lindau
Neubau HOA/FBOA 273/274 Ulm-Friedrichshafen-Lindau
G.016168100.02.10.01.001; G.016168100.02.10.01.002
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubau HOA 273/274 Ulm-Friedrichshafen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ulm-Friedrichshafen-Lindau
Neubau HOA/FBOA 273/274 Ulm-Friedrichshafen-Lindau
Planungsleistung für Umbau HOA
Begründung:
Eine korrekte Detektion einer heißen Bremse erfolgt auch durch einen Bremsvorgang eines verspäteten Zuges, der vom Regelbetrieb abweicht oder zu spät diesen Vorgang einleitet. Dadurch entsteht eine Fehlinterpretation des Heißläuferalarms. Der dadurch entstehende Mehraufwand wird nicht vom Betrieb akzeptiert, daher muss der AN eine Anpassung der Planung vornehmen.
und
b)
Wechsel des AN ist
aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
Begründung:
Der AN ist bereits für die Ausführung weiterer Arbeiten vor Ort beauftragt.
Daher ist dem AN die Örtlichkeit bestens bekannt. Durch einen AN
Wechsel müssten umfangreiche Änderungen an Planung und Bauablauf
vorgenommen werden, die den Fertigstellungstermin gefährden würden.
oder
c)
aus technischen Gründen nicht möglich
Begründung:
und
d)
mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden
Begründung:
Durch einen AN Wechsel könnte der Zeitplan nicht eingehalten werden. Durch Verzögerungen im Ablauf entstehen Schwierigkeiten im Betriebsablauf. Diese müssen so schnell wie Möglich beseitigt werden.