Kartendrucker für das RP Gießen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0056
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kartendrucker für das RP Gießen
Es ist der Abschluss je einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung des RP Gießen und der HÄVS für Los 1 mit EC-Kartendruckern und Verbrauchsmaterial für EC-Kartendrucker und für Los 2 mit EC-Kartenrohlingen vorgesehen.
EC-Kartendrucker/Zubehör
Die Orte der Leistungserbringung sind die derzeitigen und zukünftigen Standorte des RP Gießen sowie der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Gießen, Kassel, Fulda, Frankfurt am Main, Wiesbaden und Darmstadt.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung des Regierungspräsidiums Gießen und der HÄVS mit EC-Kartendruckern, Verbrauchsmaterial für EC-Kartendrucker (Los 1). Dabei handelt es sich um EC-Kartendrucker, Verbrauchsmarterial Druckerzubehör, Verbrauchsmaterial Reinigungskarten-Set und Verbrauchsmaterial Reinigungsrollen.
Für Los 1 müssen neben den in der Leistungsbeschreibung/Preisblatt bereits benannten Produkten bei Bedarf auch weitere in der Leistungsbeschreibung/Preisblatt nicht benannte oder noch nicht auf dem Markt erhältliche Produkte der Warengruppen "EC-Karten-Drucker" und "Verbrauchsmaterial für EC-Karten-Drucker" über den Rahmenvertrag beschafft werden können.
Bei diesen "neuen Produkten" handelt es sich um Produkte, die mit den beschriebenen Leistungen vergleichbar sind, oder noch nicht am Markt erhältliche Produkte, die das Leistungsspektrum erweitern und zur Erreichung des mit der Ausschreibung verfolgten Zwecks benötigt werden.
Es handelt sich hierbei ausschließlich um Produkte, die innerhalb der Rahmenvertragslaufzeit neu auf den Markt kommen bzw. neu in den E-Procurement-Katalog des RP Gießen aufgenommen werden. In geringem Umfang könnte es sich hierbei auch um entsprechende Produkte handeln, deren Existenz im Land Hessen der Vergabestelle bei Erstellung der Leistungsbeschreibung nicht bekannt war. Insofern handelt es sich hier um eine Aktualisierung des Rahmenvertrages während der Laufzeit. Das Volumen dieser "neuen Produkte" wird auf ca. 20% des Gesamtvolumens geschätzt.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten verlängert sich die Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt sie auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Wirtschaftlichkeitsprüfung:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 GWB, § 58 VgV).
Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus dem "Energieverbrauchswert TEC (Energieeffizienz) der Drucker" (=Zuschlagskriterium, Gewichtung 20 %) sowie dem angebotenen "Preis" (=Zuschlagskriterium, Gewichtung 80 %).
Zuschlagskriterium "Preis"
Grundlage der preislichen Wertung ist der angebotene Gesamtangebotspreis (brutto), der sich aus dem vom Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe einzureichenden Preis-blatt (Datei "Preisblatt_Los1") ergibt.
Hierbei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis die maximale Indexzahl (P). Die anderen Angebote erhalten im Verhältnis hierzu eine geringere Indexzahl.
Berechnungsmethode:
(P) = günstigster Angebotspreis/Angebotspreis des zu wertenden Angebotes x 80 (Gewichtungsfaktor)
Zuschlagskriterium "Energieverbrauchswert TEC (Energieeffizienz)"
Grundlage der Wertung der Energieeffizienz ist der TEC-Wert (Typischer wöchentlicher Energieverbrauchswert) der angebotenen Drucker, der sich aus dem vom Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe einzureichenden Preisblatt (Datei "Preisblatt_Los1; Position I 8) ergibt.
Hierbei erhält das Angebot mit dem (in Summe) niedrigsten TEC-Wert die maximale Indexzahl (L). Die anderen Angebote erhalten im Verhältnis hierzu eine geringere Indexzahl.
Berechnungsmethode:
(L) = niedrigster TEC-Wert/TEC-Wert des zu wertenden Angebotes x 20 (Gewichtungsfaktor)
Gesamtergebnis / Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Für die Gesamtwertung werden die Indexzahlen (P) und (L) addiert. Der Bieter mit dem höchsten Gesamtindex (Z) hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und erhält den Zuschlag. Es kann ein maximaler Gesamtindex (Z) von 100 erreicht werden.
Z = P + L
Der Gesamtindex (Z) wird auf 2 Nachkommastellen gerundet.
Erreichen zwei Bieter dieselbe Kennzahl (Z), erhält das Angebot mit der höheren Preis-punktezahl (= niedrigerer Gesamtpreis) den Zuschlag. Liegt hier ebenso die gleiche Punktezahl vor, entscheidet das Los.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 272.736,-Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
EC-Kartenrohlinge
Die Orte der Leistungserbringung sind die derzeitigen und zukünftigen Standorte des RP Gießen sowie der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Gießen, Kassel, Fulda, Frankfurt am Main, Wiesbaden und Darmstadt.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung des Regierungspräsidiums Gießen und der HÄVS mit Kartenrohlingen (Los 2). Dabei handelt es sich einmal um Kartenrohlinge für Schwerbehindertenausweis "Grün" und Kartenrohlinge für Schwerbehindertenausweis "Grün/Orange".
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten verlängert sich die Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt sie auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 27.000,- Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsbestimmungen (der Verweis auf die Ausschreibungsbestimmungen lässt sich systembedingt nicht löschen. Der Auftraggeber verlangt in diesem Vergabeverfahren keine Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung.)
In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt:
Los 1 (EC-Kartendrucker und Zubehör):
Darstellung von mindestens 1 geeigneten Referenz (Datei "Referenzen_Los1") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht.
(a) Mindestens 10 Lieferungen pro Jahr an mindestens drei unterschiedliche Lie-ferstandorte aus einem Katalog beliebiger folgender Artikel:
Kartendrucker, Farb-Folien, Reinigungskarten-Sets und Reinigungsrollen;
(b) Mindestens ein Jahr Erfahrung mit einem E-Procurement-System oder Internet Shop-System (elektronische Bestellsysteme)
Alle Anforderungen (a) und (b) müssen in mindestens einer Referenz nachgewiesen werden.
(Datei "Referenzen_Los1" auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Los 2 (EC-Kartenrohlinge):
Darstellung von mindestens 1 geeigneten Referenz (Datei "Referenzen_Los2") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Um-fang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht.
(a) Lieferungen aus einem Katalog beliebiger folgender Artikel:
Kartendrucker, Farb-Folien, Reinigungskarten-Sets und Reinigungsrollen ins-gesamt mindestens 3 Lieferungen pro Jahr für mindestens einen Kunden mit mindestens 3 Lieferadressen;
(b) Mindestens ein Jahr Erfahrung mit einem E-Procurement-System oder In-ternet Shop-System (elektronische Bestellsysteme)
Alle Anforderungen (a) und (b) müssen in mindestens einer Referenz nachgewiesen werden.
(Datei "Referenzen_Los2" auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. Der Name der erklärenden Person ist zu nennen.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB.pdf")
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Der Name der erklärenden Person ist zu nennen.
Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB.pdf").
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.