Rahmenvertrag-Magnetbandkassetten Referenznummer der Bekanntmachung: 80/50084097
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6159710
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fair-center.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag-Magnetbandkassetten
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für den Bezug von Magnetbandkassetten sowie Reinigungskassetten. Unser Unternehmen beabsichtigt für die beiden vorhandenen Kassettenarchivsysteme des Typs IBM TS3500 bzw. TS4500 zur Erweiterung der Bandspeicher-Kapazitäten Magnetbandkassetten der Typen IBM 3592 JD Advanced Cartridges und IBM 3592 JE Advanced Cartridges und deren Nachfolgemodelle sowie entsprechende IBM 3592 Reinigungskassetten und ggf. Nachfolgemodelle zu beschaffen.
Das mögliche Abruf-Volumen über eine mögliche Gesamt-Laufzeit von 48 Monaten wird angesetzt auf 6.000 Daten-Magnetbandkassetten und 400 Reinigungskassetten, was im Mittel 1.500 Datenkassetten und 100 Reinigungskassetten im Jahr entsprechen würde. Eine feste Abnahmemenge über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird nicht garantiert.
Der Rahmenvertrag beginnt mit Abruf der Initialbestellung nach Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle und läuft für 2 Jahre, ohne dass er einer schriftlichen Kündigung bedarf. Der Vertrag kann 2x um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Dies zeigt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Vertragsende an. Somit kann die Vertragsdauer maximal 4 Jahre betragen.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt, FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 64291 Darmstadt, Helmholtz-Institut Jena Fröbelstieg 3 07743 Jena, Helmholtz-Institut Mainz Johann-Joachim-Becherweg 36 55128 Mainz
Die Rahmenvereinbarung soll mit bis zu drei Bietern abgeschlossen werden.
Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung (ausgenommen der Initialbestellung/Abruf nach Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle) wird der Auftraggeber unter den Vertragspartnern einen erneuten Aufruf zum Mini-Wettbewerb durchführen.
Der Rahmenvertrag beginnt mit Abruf der Initialbestellung nach Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle und läuft für 2 Jahre ohne dass er einer schriftlichen Kündigung bedarf. Der Vertrag kann 2x um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Dies zeigt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Vertragsende an. Somit kann die Vertragsdauer maximal 4 Jahre betragen.
Nachfolgende Magnetbandkassetten-Typen müssen zur künftigen Erweiterung der bestehenden Magnetbandspeicher-Infrastruktur bei Bedarf abgerufen werden können (ohne garantierte Abnahme):
- Magnetbandkassetten des Typs 3592 "JC"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
-Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot als Formblatt von 02 GSI Eignungsformblätter.docx. mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
Hinweis:
Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebots führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber/Bieter können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot, als Formblatt von 02 GSI Eignungsformblätter.docx. mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
Hinweis:
Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebots führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber/Bieter können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung (ausgenommen der Initialbestellung/Abruf nach
Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle) wird der Auftraggeber unter den Vertragspartnern einen
erneuten Aufruf zum Wettbewerb durchführen.
Die Wertung erfolgt zu 100 % durch den Preis. Jedem Abruf liegt der entsprechende EVB-IT-Kauf-Vertrag zu Grunde.
Einzureichende Unterlagen:
- Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
- Ggf. Formblatt Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragsnehmer i.V.m. Verfügbarkeitserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): nur auszufüllen, falls zutreffend
Abschnitt IV: Verfahren
2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
Abschnitt VI: Weitere Angaben
nach Vertragsende der hier ausgeschriebenen Beschaffung, spätestens in 4 Jahren oder
bei erreichen des geschätzten Auftrags-Volumens, dann endet der RV vorzeitig.
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
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Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
Elektronisch in Textform
Hinweis zu Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Die von der GSI bereitgestellten Formblätter und sonstigen auszufüllenden Dokumente können
- entweder in der Rubrik "auszufüllende Dokumente" online im Bietertool ausgefüllt werden oder
- zusammen mit den weiteren vom Bieter separat zu erstellenden Bestandteilen des Teilnahmeantrags bzw. Angebots
(Konzepte oder Erläuterungen etc.) lokal ausgefüllt bzw. erstellt und sodann sämtlich in der Rubrik "Eigene Dokumente" hochgeladen werden.
Die Bieter sollen jedoch nicht die Formblätter online ausfüllen und nochmals separat hochladen, da hierbei Übertragungsfehler geschehen können und der Aufwand auf beiden Seiten erhöht wird.
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name (Vor- und Nachname) zu nennen (Name der erklärenden Person im Angebotsformblatt).
- Bei juristischen Personen, Handelsgesellschaften und Gesellschaften sind der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt (Name der erklärenden Person im Angebotsformblatt). Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
Bei Bietergemeinschaften ist als erklärende Person im Sinne von § 126b BGB der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin des federführenden Mitglieds im Angebotsformblatt zu benennen, der/die für die Bietergemeinschaft das Angebot abgibt; im Übrigen ist das Formblatt "Erklärung Bietergemeinschaft" einzureichen.
Zu beachten ist, dass bei elektronischer Einreichung die Textform des § 126b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Angebote über die Vergabeplatt-form verschlüsselt übermittelt werden (vgl. die Information zur eVergabe). Die Einreichung des Angebots per E-Mail genügt nicht.
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Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien für die 3 Rahmenvertragspartner festgelegt:
Wertung: 100 % Preis
Die Preiswertung unterteilt sich wie folgt:
30% = 1. Magnetbandkassetten des Typs" IBM 3592 Advanced Cartridges" ("JD"-Bänder)
60% = 2. Magnetbandkassetten des Typs " IBM 3592 Advanced Cartridges" ("JE"-Bänder)
10% = 3. Reinigungskassetten des Typs "IBM 3592 Cleaning Data Cartridge", welche für die IBM Tape-Drive-Typen TS1140
(3592-E07), TS1150 (3592-E08) und TS1160 freigegeben sind
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Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen An-trag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR3R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR/GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die FAIR/GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie hierzu die Anlage FAIR_GSI_Anlage Rechtsbehelfsbelehrung.docx mit dem Titel
"Rechtsbehelfsbelehrung zu Bekanntmachung Punkt VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen", die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland