Bündelausschreibung Erdgaslieferung 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021003162
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bündelausschreibung Erdgaslieferung 2022-2024
Bündelausschreibung Erdgaslieferung 2022-2024 für die Liegenschaften des Landkreises Marburg-Biedenkopf, sowie den Städten Kirchhain und Stadtallendorf
Lieferung von Erdgas für den Landkreis Marburg-Biedenkopf sowie der Städte Kirchhain und Stadtallendorf: Der Landkreises Marburg-Biedenkopf vertritt die beteiligten Auftraggeber im Rahmen der europaweiten öffentlichen Ausschreibung als Koordinator des Vergabeverfahrens; Aufteilung in 2 Lose; jährlich ca. 18,8 GWh; Lieferung über 3 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr; Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren ohne dass es einer Kündigung bedarf
Los 1: RLM-Abnahmestellen
RLM-Abnahmestellen, ca. 4 Abnahmestellen mit ca. 3,7 GWh/Jahr
Los 2: SLP-Abnahmestellen
SLP-Abnahmestellen, ca. 99 Abnahmestellen mit ca. 15,1 GWh/Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: RLM-Abnahmestellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1050
Land: Österreich
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: SLP-Abnahmestellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1050
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber/Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich – unter Berücksichtigung der gewählten Vergabeart – etwas anderes bestimmt ist über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe unter https://portal.deutsche-evergabe.de. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bewerber/Bieter nicht, muss er sich selbständig über Bewerber-/Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen oder Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform informieren und die Seiten entsprechend kontrollieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des
§ 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland