Schnellläuferprogramm – 2610 Kleve – Kempen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47876
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/lieferantenqualifizierung/
Abschnitt II: Gegenstand
Schnellläuferprogramm – 2610 Kleve – Kempen
Schnellläuferprogramm – 2610 Kleve – Kempen
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout – Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Kleve-Kempen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Schnellläuferprogramm – 2610 Kleve – Kempen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41238
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde aus Geheimhaltungsgründen nicht veröffentlicht, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird der Auftragswert (zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) daher mit [Betrag gelöscht] Euro angegeben (Ziffer VII.1.6), um auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird der Auftragswert mit einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben (Ziffer VII.2.3).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout – Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Kleve-Kempen, GU-Modell
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41238
Land: Deutschland
Der geänderte Kabeltrog (Bau-Soll: Typ VARIO TOP 1 (einwandig) -> Bau-Ist: Typ VARIO TOP V1 (doppelwandig)) wird gemäß der DB-Freigabe vom 10.05.2021 sowie der UiG vom 23.08.2021 realisiert.
Für den aufgeständerten Kabeltrog im SLP-Projekt Kleve – Kempen wurde das zum Zeitpunkt der Auftragserteilung zugelassene System beauftragt. Zwischenzeitlich wurde das System weiterentwickelt.Die neue Ausführung ist insbesondere verstärkt und damit weniger anfällig gegen Beschädigungen. Somit können Schäden an den Kabeln reduziert und die Betriebssicherheit erhöht werden. Gleichzeitig werden die Instandhaltungskosten reduziert. Daher wurde entschieden, dass weiterentwickelte System für alle Abschnitte einzusetzen, bei denen eine Materialisierung für das alte System noch nicht erfolgt.Im vorliegenden Fall handelt es sich um den Ersatz eines beauftragten Systems durch ein verbessertes System. Die Leistung kann nur durch den bereits mit der Leistung beauftragten AN erbracht werden. Der Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen des SLP sowie erheblichen Zusatzkosten führen.