Neubau Zierenberger Tunnel, Bauüberwachungsleistungen; Bauoberleitung, Bauüberwacher Bau (Tunnel / Ingenieurbau / Verkehrsanlagen), Bauüberwacher Bahn, Bauoberleitung, BÜW Hydrologie / Geologie und Abfallmanagement, Vermessungstechnische BÜW, ökologische BÜW Referenznummer der Bekanntmachung: 14TEI08331
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zierenberger Tunnel, Bauüberwachungsleistungen; Bauoberleitung, Bauüberwacher Bau (Tunnel / Ingenieurbau / Verkehrsanlagen), Bauüberwacher Bahn, Bauoberleitung, BÜW Hydrologie / Geologie und Abfallmanagement, Vermessungstechnische BÜW, ökologische BÜW
Neubau Zierenberger Tunnel, Bauüberwachungsleistungen; Bauoberleitung, Bauüberwacher Bau (Tunnel /
Ingenieurbau / Verkehrsanlagen), Bauüberwacher Bahn, Bauoberleitung, BÜW Hydrologie / Geologie und
Abfallmanagement, Vermessungstechnische BÜW, ökologische BÜW
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubau Zierenberger Tunnel, Bauüberwachungsleistungen; Bauoberleitung, Bauüberwacher Bau (Tunnel / Ingenieurbau / Verkehrsanlagen), Bauüberwacher Bahn, Bauoberleitung, BÜW Hydrologie / Geologie und Abfallmanagement, Vermessungstechnische BÜW, ökologische BÜW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Zierenberger Tunnel
Neubau Zierenberger Tunnel, Bauüberwachungsleistungen; Bauoberleitung, Bauüberwacher Bau (Tunnel /
Ingenieurbau / Verkehrsanlagen), Bauüberwacher Bahn, Bauoberleitung, BÜW Hydrologie / Geologie und
Abfallmanagement, Vermessungstechnische BÜW, ökologische BÜW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Nachtrag 11: Zusätzliche Bauüberwachungsleistungen bzgl. der Bauleistung Randwege und Kabelkanäle
Das Baupaket 3 (VE30) ist im Hauptvertrag zu überwachen (Teil Oberbau). Der Umfang der VE30 (Vertragsschluss 2017) machen zusätzliche Leitungen des vorliegenden Vertrags (Vertragsschluss 2016) erforderlich. Die zus. Leistungen ergeben sich aus einer Bestelländerung des Bauherren. Die zusätzliche Leistung kann am wirtschaftlichsten von der örtlichen BÜ mit überwacht werden, da diese ohnehin vor Ort ist und vor Ort eingerichtet ist. Der Bauvertrag VE30 sollte aus einer Hand überwacht werden, da Schnittstellen der Bauüberwachung zu erheblichen Schwierigkeiten führen.