VE0150 Grundwassermonitoring PfA Süd 1 Referenznummer der Bekanntmachung: RTW-EU-2021-VE0150
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rtw-hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE0150 Grundwassermonitoring PfA Süd 1
Grundwassermonitoring an ca. 7 Grundwassermessstellen (Probennahme und labortechnische Analyse des Grundwassers) über einen Zeitraum von ca. 65 Monaten und Neuerrichtung von ca. 3 Grundwassermessstellen im Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW).
Frankfurt am Main
Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Rhein-Main-Gebiet zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs im Ballungsraum Frankfurt am Main. Sie dient in erster Linie der besseren Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Kreise, Städte und Gemeinden miteinander und untereinander und der besseren Anbindung an den Frankfurter Flughafen. Das Projekt befindet sich derzeit in der Planungsphase und ist in die Planfeststellungsabschnitte PFA Nord I und Nord II, PFA Mitte sowie die PFA Süd I und Süd II aufgeteilt.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Grundwassermonitoring an ca. 7 Grundwassermessstellen (Probennahme und labortechnische Analyse des Grundwassers) über einen Zeitraum von ca. 65 Monaten und Neuerrichtung von ca. 3 Grundwassermessstellen im Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW).
Folgende Hauptleistungen sind auszuführen:
1. Neuerrichtung von ca. 3 Grundwassermessstellen
Grundwassermessstelle 1
Bohr-/Ausbautiefe: ca. 25 m
Ausbau:
- Vollrohr DN 150 bis 13 m
- Filterrohr DN 150 SW 0,75 mm von 13 m bis 22 m
- Sumpfrohr DN 150 von 22 m bis 25 mm
Grundwassermessstelle 2
Bohr-/Ausbautiefe: ca. 25 m
Ausbau:
- Vollrohr DN 150 bis 13 m
- Filterrohr DN 150 SW 0,75 mm von 13 m bis 22 m
- Sumpfrohr DN 150 von 22 m bis 25 mm
Grundwassermessstelle 3
Bohr-/Ausbautiefe: ca. 37 m
Ausbau:
- Vollrohr DN 150 bis 13 m
- Filterrohr DN 150 SW 0,75 mm von 13 m bis 20 m
- Vollrohr DN 150 von 20 m bis 23 m
- Filterrohr DN 150 SW 0,5 mm von 23 m bis 37 m
2. Grundwassermonitoring über ca. 65 Monate an ca. 7 Grundwassermessstellen
Die Probenahme sowie Analyseverfahren und Bestimmungsgrenzen erfüllen die Anforderungen der BBodSchV
sowie der GWS-VwV. Bei der Entnahme von Grundwasserproben sind die Grundsätze des
DVGWArbeitsblattes W 112 (A) zu beachten.
Die Probenahme, Konservierung und Handhabung von Wasserproben hat gemäß DIN EN ISO 5667-3 zu
erfolgen.
Die Durchführung der chemischen Analysen hat durch ein akkreditiertes Labor zu erfolgen. Eine erfolgreiche
Teilnahme an Ringversuchen sowie ein Qualifikationsnachweis für die Probenehmer werden vorausgesetzt.
Die Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 muss für alle angefragten Parameter vorliegen.
INEA/CEF/TRAN/M2019/2086475
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in den Ziff.III.1.1) bis III.1.3) und Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind mit dem zwingend zu verwendeten Eignungsbogen vorzulegen.
Soweit Eigenerklärungen gefordert und mit dem Eignungsbogen (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen anzufordern.
Für den Fall, dass Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung und/oder zur Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen auf andere Unternehmen verweisen, gelten die §§ 34, 47 SektVO. Für den Fall, dass sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines anderen Unternehmens beruft, haften der Bieter/ die Bietergemeinschaft und das andere Unternehmen für die Auftragsaufführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam i.S.v. § 47 Abs. 3 SektVO; eine entsprechende verbindliche Erklärung des anderen Unternehmens ist der Bewerbung beizulegen.
Geforderte Angaben zur persönlichen Lage des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft:
(1) Eigenerklärung, dass bei dem Bieter bzw. bei den Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Anderenfalls hat der Bieter bzw. haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft den Nachweis der Selbstreinigung gem. § 125 GWB zu erbringen.
(2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine diesbezügliche Kopie, soweit der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis.
(3) Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der zu oben genanntem Führen der Berufsbezeichnung berechtigt ist.
Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
(4) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung
(1) Angaben zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags liegen (Grundwassermonitoring)
zu (1): 50.000 € netto für den durchschnittlichen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (d. h. Grundwassermonitoring), gebildet aus den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Im Falle von Bietergemeinschaften werden die jeweilig erzielten Umsätze der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft in Hinblick auf die Bewertung addiert.)
Der hier zu vergebende Auftrag soll die Bauausführung der RTW mit einem Grundwassermonitoring begleiten. Dazu ist neben der Neuerrichtung von 3 Grundwassermessstellen die eigentliche Probennahme und labortechnische Analyse des Grundwassers an den in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Grundwassermessstellen über einen Zeitraum von ca. 65 Monaten erforderlich.
Der Bieter hat mit einer selbst zu fertigenden Eigenerklärung zu bestätigen, dass er über die entsprechenden
a) Kapazitäten in personeller Hinsicht für die Bearbeitung des Auftrags und
b) über labortechnische Kapazitäten eines akkreditierten Labors nach DIN EN ISO 17025 für alle angefragten Parameter zur Analyse der gewonnen Proben hinsichtlich des im Leistungsverzeichnis unter OZ 2. "Grundwassermonitoring" beschriebenen Parameterpaketes (GW1 Grundwasseranalysen) über den dort genannten Zeitraum verfügt und die Analysen der gewonnenen Proben nach den in der Gws-VwV "Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Grundwasserverunreinigungen" aufgeführten Analyseverfahren und Verfahrenshinweisen durchführen kann und wird.
Bestätigung, dass der Bieter über die entsprechenden Kapazitäten in personeller Hinsicht für die Bearbeitung des Auftrags im oben genannten Zeitraum verfügt
und
Bestätigung der labortechnischen Kapazitäten eines akkreditierten Labors nach DIN EN ISO 17025 für alle angefragten Parameter zur Analyse der gewonnen Proben hinsichtlich des im Leistungsverzeichnis unter OZ 2. "Grundwassermonitoring" beschriebenen Parameterpaketes (GW1 Grundwasseranalysen) über den dort genannten Zeitraum.
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]