SiPo_Erneuerung Weichenheizungsanlage Güterbahnhof Kornwestheim Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51853
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SiPo_Erneuerung Weichenheizungsanlage Güterbahnhof Kornwestheim
SiPo_Erneuerung Weichenheizungsanlage Güterbahnhof Kornwestheim
Güterbahnhof Kornwestheim
Sicherungsleistungen_Erneuerung Weichenheizungsanlagen Güterbahnhof Kornwestheim.
Sicherungsaufsicht: Einsatz 4.643,00 h, Zul. Nebenkosten 484,00 ZSS, Zul. Nachtarbeit 950,00 h, Zul. Sonntag 610,00 h, Zul. Feiertag 450,00 h.
Sicherungspersonale: Einsatz 11.204,00 h, Zul. Nebenkosten 1.249,00 ZSS, Zul. Nachtarbeit 1.606,00 h, Zul. Sonntag 1.181,00 h, Zul. Feiertag 89,00 h.
Sonstiges: Sichtbare Abgrenzung auf- /abbauen, betreiben 1.565,00 m.
Technische Sicherung Feste Absprerrung: Auf-/abbauen 5.997,00 m, vorhalten u. betreiben 26.808,00 md, im Bauablauf ab- und aufbauen 934,00 m, Weichenfüße auf- /abbauen 19,00 St, Weichenfüße vorhalten u. betreiben 122,00 d.
Signalisierung Schutzhaltsignal (Sh2): auf- /abbauen 1.071,00 St, vorhalten und betreiben 1.956,00 d.
Bahnerdungsberechtigter: Zulage 260,00 ZSS, Erdungsvorrichtung 279,00 d, zusätzliche Erdungsseil einsetzen 123,00 d.
Zulage Schaltantragsteller: 186,00 ZSS.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SiPo_Erneuerung Weichenheizungsanlage Güterbahnhof Kornwestheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
. Nur die unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.