Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 32-2021-00006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen
Sicherheitsdienst inkl. Schlüsseldienst, Kundensteuerung und Empfangsdienst in den Gebäuden Kleyerstraße und Rund ums Auto des Ordnungsamtes
Liegenschaften des Ordnungsamtes
1. Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main 2. Servicezentrum Rund ums Auto, Am Römerhof 19, 60486 Frankfurt am Main
Projektbeschreibung s.u. unter "Beschreibung/Gegenstand des Auftrags"
Er kann durch den AG zweimalig um je 1 Jahr verlängert werden. Die Verlängerung wird spätestens 6 Monate vor Vertragsende angezeigt. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2027.
Eine Objektbegehung ist nicht verpflichtend. Die Bieter haben jedoch bei Interesse die Möglichkeit mit der Vergabestelle eine Objektbesichtigung durchzuführen. Für eine persönliche Besichtigung werden folgende Daten festgelegt: vom 15.11.2021 bis 19.11.2021 ab 09:00 Uhr.
Für die Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an: Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main, E-Mail: [gelöscht]. Dem Ansprechpartner ist bei Terminvereinbarung das Bieterunternehmen sowie die vollständigen Namen und Funktionen der an der Begehung teilnehmenden Personen zu benennen. Die Teilnehmerzahl ist auf 2 Personen je Bieter bzw. Bietergemeinschaft begrenzt. Pünktliches Erscheinen zu diesem Termin und Mitführung eines Lichtbildausweises ist erforderlich.
H i n w e i s: Während der Objektbegehung werden keine Fragen beantwortet. Fragen sind grundsätzlich schriftlich einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Erklärung über die Verpflichtung des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung
mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensereignis:
- bei Personen- und Sachschäden, pauschal 2.500.000,- Euro
- bei Vermögensschäden (insb. gem. Bundesdatenschutzgesetz)
250.000,- Euro
- bei Abhandenkommen bewachter Sachen, hier speziell auch der Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen des Auftragsnehmers (Sicherheitsdienstleister) 250.000,- Euro
- bei Schlüsselverlustschäden 250.000,- Euro
- bei Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden 250.000,- Euro
- bei Umwelthaftpflichtschäden 2.500.000,- Euro
- bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen 1.000.000,- Euro
- Referenzliste
Benennung von geeigneten Referenzen mit den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragsvolumens (€/a), des Erbringungszeitraums, der wesentlichen Leistungsinhalte (stichpunktartig) und des Auftraggebers (die Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber inklusive Telefonnummer und / oder E-Mail enthalten.
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen und Anzahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre
- Darstellung bzw. Eigenerklärung, dass eine Reaktionszeit von max. 2 Stunden für die Gestellung von zusätzlichem Personal sichergestellt wird.
- Aktueller Nachweis bzw. Eigenerklärung, dass beim Bieter eine VdS-zertifizierte 24-Std. Notruf- und Serviceleitstelle der Klasse C oder gleichwertig vorhanden ist.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).