Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie OF-32 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 182-474733
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvgof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie OF-32
Die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) beabsichtigt als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Linie OF-32: Mühlheim am Main - Obertshausen - Heusenstamm; Fahrplan-Kilometer ca. 11.186,7 km pro Jahr.
Landkreis Offenbach
Die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) beabsichtigt als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Linie OF-32: Mühlheim am Main - Obertshausen - Heusenstamm; Fahrplan-Kilometer ca. 11.186,7 km pro Jahr.
Der Fahrplan wird vorrangig an die Belange der Schülerbeförderung zu den Hauptzeiten und der Beschäftigten im Logistikzentrum Obertshausen angepasst sein. Eine detaillierte Übersicht mit der Nennung der Bedienungsstrecken können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Vergabe betrifft das gesamte von der Linie abgedeckte Bedienungsgebiet.
Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen ggf. auch im Sinne von § 46 i. V. m. § 2 Abs. 6 oder Abs. 7 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden.
Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren erteilt werden und kann mit der Option von maximal 2 mal 1 Jahr verlängert werden, wobei die Beförderungsleistung bereits am 12.12.2021 aufgenommen werden muss, um eine drohende Unterbrechung der Verkehrsdienste ab dem Fahrplanwechsel 2021 zu verhindern.
Der Auftrag kann maximal 2 mal um 1 Jahr verlängert werden.
Erläuterung zu Ziffer II.2.5): Zum Zwecke der Angebotsbewertung wird ein Wertungspreis gebildet. Nähere Erläuterungen enthalten die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung,
2. Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen,
3. Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB.
Im Falle der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, dieser kann über das Formblatt „Verpflichtungserklärung Drittunternehmen" erbracht werden. Die Verwendung des Formblattes ist jedoch nicht verpflichtend, der Nachweis kann auch in anderer Form erbracht werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB abzugeben.
Der nachfolgend geforderte Jahresabschluss ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Der Nachweis über die finanzielle Durchführbarkeit erforderlicher Investitionen muss durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweist bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (vgl. § 47 Abs. 3 VgV).
1. Vorlage des vollständigen Jahresabschlusses aus dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr, mindestens der Jahresabschluss aus dem Jahr 2020,
2. Eigenerklärung zu den im Bestand befindlichen Fahrzeugen und möglichen geplanten Fahrzeuginvestitionen
3. Nachweis über die finanzielle Durchführbarkeit der für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Investitionen in den Fahrzeugpark. (Kalkulatorische Freiheit des AN: Es werden mindestens zwei Busse für den Fahrplan benötigt.)
Soweit ein Bieter die erforderlichen Fahrzeuge oder Teile davon bereits im Bestand hat, ist dies nachzuweisen. Soweit Ersatzinvestitionen in den Fahrzeugpark geplant werden (müssen), um die Bedingungen für das höchst zulässige Alter je Fahrzeug (vgl. Leistungsbeschreibung) der Regelleistungen mit Bussen einhalten zu können, ist die Finanzierbarkeit dieser Ersatzinvestitionen nachzuweisen. Dies kann erfolgen durch:
a) eine Bankbestätigung, welche für die Anzahl der zur Neuanschaffung geplanten Fahrzeuge bei Annahme eines marktüblichen Kaufpreises eine Finanzierungszusage bzw. eine korrespondierende Bonitätszusage beinhaltet,
b) Eigenkapital von [Betrag gelöscht] EUR zum 31.12.2020 für jedes neu zu beschaffende Fahrzeug (Nachzuweisen durch den Jahresabschluss oder mit einer Eigenerklärung oder
c) eine Bankbürgschaft in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je neu zu beschaffendem Fahrzeug.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen.
1. Benennung des aktuellen Betriebsleiters nach BOKraft. Ein Nachweis über die Bestellung des Betriebsleiters ist beizufügen,
2. Eigenerklärungen zu vergleichbaren Referenzleistungen.
Zu 2: Mindestens erforderlich ist eine Referenz über Leistungen vergleichbarer Art mit einem Leistungsvolumen von 11.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr. Vergleichbar sind Leistungen von Personenbeförderungsdiensten mit Kraftfahrzeugen nach §§ 42, 43 PBefG in einem Verkehrsverbundraum oder in einer Tarifkooperation, jeweils immer mit eigenem Vertrieb, von jeweils mindestens 3 Jahren. Sämtliche Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren stammen.
1. Der Auftraggeber verweist auf den mit Bekanntmachung vom 20.3.2018 im Bundesanzeiger für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag des Landesverbandes der Hessischen Omnibusunternehmen (LHO) mit der Gewerkschaft Verdi für das private Omnibusgewerbe in Hessen.
Zur Gewährleistung transparenter und vergleichbarer Wettbewerbsbedingungen und um das Risiko des Sozialdumpings zu verhindern, müssen darüber hinaus die Tarif- und Sozialstandards für die Beschäftigung und Vergütung der Personale des Auftragnehmers entsprechend den konkreten Vorgaben in der Leistungsbeschreibung zur Anwendung kommen.
2. Eine Übertragung der Leistung oder von Teilen der Leistung durch den Auftragnehmer auf Dritte ist auf maximal 60 % des Auftragswertes begrenzt und nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern unter https://www.daisikomm.de/verfahren/D42799 barrierefrei zur Verfügung gestellt.
2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter (Anlagen) vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist die Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens. Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen.
3. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform "daisi by BPV" - www.daisikomm.de - durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis zum 08.11.2021,12:00 Uhr (Ortszeit) gestellt werden, nicht zu beantworten.
5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
6. Ergänzung zu Ziffer III.2.2) – Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer muss für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 50 Mio. Euro, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person nachweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere Unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
Postleitzahl: 63065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]