Maßnahmenkomplex Wiesenburg - Medewitz - Roßlau Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44668
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahmenkomplex Wiesenburg - Medewitz - Roßlau
sh. Punkt II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Maßnahmenkomplex Wiesenburg - Medewitz - Roßlau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
DED51
04 (NT03) Zusätzlicher Planungsaufwand LST, TK & OLA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
04 (NT03) Zusätzlicher Planungsaufwand LST, TK & OLA
a) Im Zuge der Erneuerungen von 4 Ingenieurbauwerken im Maßnahmenkomplex Wiesenburg-Medewitz-Roßlau, müssen Baufreiheitsmaßnahmen in den Gewerken LST, TK und OLA durchgeführt werden. Für diese ist eine zusätzliche Planung in den jeweiligen Gewerken notwendig.
c) Die zu erstellenden Planungsteile haben direkte Auswirkungen auf die bereits gebundenen Planungen im Maßnahmenkomplex. Des Weiteren sind die zugehörigen Pläne bereits auf den Planer gesperrt. Eine Trennung der Planungsteile ist aus technischer Sicht nicht möglich.
d) Eine Vergabe der Planungsleistungen an einen weiteren Planer ist mit erhöhtem Aufwand verbunden, da die Planungen für den Endzustand des Maßnahmenkomplexes zusammengeführt werden und daher passfähig sein müssen. Siehe auch Begründung unter c.