Rahmenvertrag für die Lieferung von IP-Komponenten, Ergänzungstechnik inkl. Dienstleistung für den Bahnbetrieb (bbIP) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50198
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt a. Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Lieferung von IP-Komponenten, Ergänzungstechnik inkl. Dienstleistung für den Bahnbetrieb (bbIP)
Rahmenvertrag für die Lieferung von IP-Komponenten, Ergänzungstechnik inkl. Dienstleistung für den Bahnbetrieb (bbIP)
Abrufberechtigt ist neben der DB Netz AG die Deutsche Bahn AG und alle mit ihr gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG) verbundenen Unternehmen
Folgende Limitierung des Zuschlags auf Los 1 & 2 wird getroffen.
a) gibt ein Bieter ein Angebot auf Los 1 ab, so hat er auch ein Angebot auf Los 2 abzugeben und umgekehrt und
b) ein Angebot in Los 2 wird nicht berücksichtigt, wenn im Los 1 der Zuschlag auf ein Angebot erfolgt, bei dem die Systemtechnik von demselben Systemtechnikhersteller stammt.
Der Auftraggeber will ausschließen, dass dieselbe Systemtechnik in Los 1 & 2 den Zuschlag erhält. Unter Systemtechnik werden die wichtigsten IP-Komponenten (Kernnetz Router, Regional Router, Zugangsrouter, Layer 2 Switch) verstanden. Hierdurch soll die Technikvielfalt erhalten bleiben.
Daraus folgt, dass ein Bieter, der nur ein Hauptangebot (Los 1 oder 2) anbietet, insgesamt für maximal ein Los den Zuschlag erhalten kann (Los 1 oder 2). Reicht ein Bieter zwei Hauptangebote mit Systemtechnik unterschiedlicher Systemtechnikhersteller ein, kann er für maximal 2 Lose den Zuschlag erhalten (z.B. Los 1: Hauptangebot 1 & Los 2: Hauptangebot 2).
Los 1: beinhaltet 60% der ausgeschriebenen Menge (die Menge ist in II.2.4) Beschreibung der Beschaffung der Auftragsbekanntmachung beschrieben)
Los 1: beinhaltet 60% der ausgeschriebenen Menge
Ausgeschriebene Menge gem. Anlage 02 Preisblätter
Kernnetz Router 36
Regional Router 350
Zugangs Router 3386
Layer 3 Switch 992
PoE Switch 992
Datacenter Switch 992
Industrie Switch 992
Industrie Switch PoE 992
Firewall 8
Alarmleiste 2236
Nach der Basislaufzeit von 4 Jahren behält sich der Auftraggeber die Option vor, den Vertrag zweimalig um jeweils 24 Monate zu verlängern.
Es werden die besten fünf Bewerber gemäß den unter Punkt III angegebenen Kriterien ausgewählt. Die 5 Bieter mit den meisten Bewertungspunkten werden im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb durch die Vergabestelle zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Ranggleichheit von zweien oder mehreren Unternehmen auf dem letzten – fünften – Platz wird der Produktentwicklungsplan für die in dieser Vergabe geforderten Komponenten und deren direkte Nachfolgeprodukte für die nächsten Jahre (Technologie HW und SW Roadmap) herangezogen.
Verlängerungsoption. Nach der Basislaufzeit von 4 Jahren behält sich der Auftraggeber die Option vor, den Vertrag zweimalig um jeweils 24 Monate zu verlängern.
Los 2: beinhaltet 40% der ausgeschriebenen Menge (die Menge ist in II.2.4) Beschreibung der Beschaffung der Auftragsbekanntmachung beschrieben)
Los 2: beinhaltet 40% der ausgeschriebenen Menge
Ausgeschriebene Menge gem. Anlage 02 Preisblätter
Kernnetz Router 36
Regional Router 350
Zugangs Router 3386
Layer 3 Switch 992
PoE Switch 992
Datacenter Switch 992
Industrie Switch 992
Industrie Switch PoE 992
Firewall 8
Alarmleiste 2236
Nach der Basislaufzeit von 4 Jahren behält sich der Auftraggeber die Option vor, den Vertrag zweimalig um jeweils 24 Monate zu verlängern.
Es werden die besten fünf Bewerber gemäß den unter Punkt III angegebenen Kriterien ausgewählt. Die 5 Bieter mit den meisten Bewertungspunkten werden im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb durch die Vergabestelle zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Ranggleichheit von zweien oder mehreren Unternehmen auf dem letzten – fünften – Platz wird der Produktentwicklungsplan für die in dieser Vergabe geforderten Komponenten und deren direkte Nachfolgeprodukte für die nächsten Jahre (Technologie HW und SW Roadmap) herangezogen.
Verlängerungsoption. Nach der Basislaufzeit von 4 Jahren behält sich der Auftraggeber die Option vor, den Vertrag zweimalig um jeweils 24 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat die Bietereigenerklärung bezüglich Befähigung seiner Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister auszufüllen, von einem Bevollmächtigten zu unterschreiben und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Der Vordruck ist bei der in Ziffer I. 1 genannten Kontaktstelle per E-Mail abzufordern oder kann über das DB Bieterportal heruntergelanden werden.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
- Der Bewerber legt die - soweit wie möglich - ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Formular der Deutschen Bahn AG) vor.
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
- Angabe des jährlichen weltweiten Gesamtumsatzes in EURO der jeweils letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Erklärung – Lieferung einer Übersicht der Konzernstruktur, soweit anwendbar.
- Angabe des jährlichen weltweiten Gesamtumsatzes in EURO der jeweils letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Abgabe einer Garantieerklärung gemäß §9b Abs. 2 IT-SiG 2.0. Diese Erklärung erstreckt sich auf die gesamte Lieferkette des Herstellers. Die Garantieerklärung des Herstellers der kritischen Komponente ist der Anzeige nach Absatz 1 beizufügen. Aus der Garantieerklärung muss unter anderem hervorgehen, ob und wie der Hersteller hinreichend sicherstellen kann, dass die kritische Komponente über keine technischen Eigenschaften verfügt, die geeignet sind, missbräuchlich, insbesondere zum Zwecke von Sabotage, Spionage oder Terrorismus, auf die Sicherheit, Integrität, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der Kritischen Infrastruktur einwirken zu können.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
1. Angaben über ein Qualitätssicherungssystem ( DIN ISO9001-Zertifizierung oder vergleichbar); Dokumente des Herkunftslandes sind in deutscher Sprache (ggf. mit beglaubigter Übersetzung) beizufügen.
2. Referenzen über die Ausrüstung von MPLS-Netzwerkkomponenten für ein IP-Netz im Eisenbahnbetrieb gemäß SIL Level 4 der EN 61508, im Europäischen Wirtschaftsraum und Schweiz, Norwegen, Island (mindestens anzugeben sind Projektbezeichnung, erbrachte Leistungen, Staat, Zeitpunkt des Projekts). Anzahl der Referenzen > 5 = 40 Punkte // Anzahl < 5 =20 Punkte // keine Referenz = 0 Punkte
3. Referenzen über Projekte mit dem Auftragsgegenstand Lieferung, Aufbau und Integration von MPLS-Netzwerkkomponenten und 3rd Level-Support eines IP-Netzes für bahnbetriebliche Anwendungen im Europäischen Wirtschaftsraum und Schweiz, Norwegen, Island (mindestens anzugeben sind Projektbezeichnung, erbrachte Leistungen, Staat, Zeitpunkt des Projekts). Anzahl der Referenzen > 10 = 40 Punkte // Anzahl < 10 =20 Punkte // keine Referenz = 0 Punkte
4. Anzahl der derzeitigen Kunden mit dem Auftragsgegenstand MPLS-Netzwerkkomponenten und 3rd Level Support im Eisenbahnumfeld, gegliedert nach Staat. Anzahl > 10 = 40 Punkte // Anzahl < 10 =20 Punkte // keine Kunden = 0 Punkte
5. Die Darstellung der für den Auftragsgegenstand notwendigen, flächendeckenden Serviceorganisation, die eine Vor-Ort Einsatz zur Störungsbehebung deutschlandweit innerhalb von 3 Stunden ermöglicht (inkl. Nachweis der Anzahl und der beruflichen Qualifikation der Mitarbeiter, der organisatorischen Struktur und Standorte).
6. Die Darstellung eines Produktentwicklungsplans für die in dieser Vergabe geforderten Komponenten und deren direkte Nachfolgeprodukte für die nächsten Jahre (Technologie HW und SW Roadmap). Anzugeben ist jeweils der End of Sale Termin.
7. Nachweis einer ISO-Zertifizierung nach ISO 27001 oder vergleichbar
8. Schulungen, im Technologieumfeld IP-MPLS durch den Bieter, in deutscher Sprache, innerhalb der letzten fünf Jahre: Mindestens anzugeben sind Inhalte und Zielgruppe der Schulung
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.