Digitalisierung Zugverkehr und Leitstelle (DZL) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA54028
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung Zugverkehr und Leitstelle (DZL)
Digitalisierung der Verkehrsdisposition, das Design und Konzeption sowie die Entwicklung und Einführung von nutzerzentrierten neuen digitalen Produkten und Lösungen, die langfristig in allen Regionen der DB Regio zum Einsatz kommen sollen. Auf Basis modernster Technologien und Architekturprinzipien sollen durch die Beratung von Fachexperten eine modular aufgebaute nutzer- und datenzentrierte digitale Produkt- und Anwendungslandschaft konzipiert und ein höherer Automatisierungsgrad in der Verkehrsdisposition geschaffen werden.
Konzeptionelle und Technische Fachexpertise in der Digitalisierung von Betrieb und Produktion in und um die Leitstelle sowie des Zugverkehrs
Bundesrepublik Deutschland
Die DB Regio AG rechnet im Kontext der Konzernstrategie „Starke Schiene“ mit einer steigenden Betriebsleistung auf der Schiene bis zum Jahr 2030. Daher ist ein zentrales Thema der nächsten Jahre die weitergehende Digitalisierung der Verkehrsdisposition, das Design und die Konzeption sowie die Entwicklung und Einführung von nutzerzentrierten neuen digitalen Produkten und Lösungen, welche langfristig in allen Regionen der DB Regio AG zum Einsatz kommen. Dies soll eine effektive und effiziente Betriebsleistung entlang der Verkehrsdisposition, des Zugverkehrs und der Leitstelle sicherstellen. Vor diesem Hintergrund möchte die DB Regio AG zahlreiche Fortschritte in der Digitalisierung des Zugverkehrs und der Leitstelle erreichen.
Daher benötigt die DB Regio AG Beratung durch Fachexperten, die den Design, die Konzeption und Entwicklung neuer digitaler Produkte und Anwendungslandschaft in diesem Kontext vorantreiben.
Durch die sukzessive Ablösung von Legacy-Systemen soll eine leistungsstarke, flexibel erweiterbare und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, maximal integrierte sowie nutzer- und datenzentrierte digitale Produkt- und Anwendungslandschaft entstehen, welche die Verkehrs- und Zugdisposition stark vereinfacht und wesentlich effizienter gestaltet.
Das bedeutet für Los 1 die „Konzeptionelle und Technische Fachexpertise in der Digitalisierung von Betrieb und Produktion in und um die Leitstelle sowie des Zugverkehrs „
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmalig um 12 Monate zu verlängern
Projekt-/ Programmanagement von Digitalisierungs- und datengetriebenen Projek-ten des Betriebs und Produktion in und um die Leitstelle sowie des Zugverkehrs
Bundesrepublik Deutschland
Die DB Regio AG rechnet im Kontext der Konzernstrategie „Starke Schiene“ mit einer steigenden Betriebsleistung auf der Schiene bis zum Jahr 2030. Daher ist ein zentrales Thema der nächsten Jahre die weitergehende Digitalisierung der Verkehrsdisposition, das Design und die Konzeption sowie die Entwicklung und Einführung von nutzerzentrierten neuen digitalen Produkten und Lösungen, welche langfristig in allen Regionen der DB Regio AG zum Einsatz kommen. Dies soll eine effektive und effiziente Betriebsleistung entlang der Verkehrsdisposition, des Zugverkehrs und der Leitstelle sicherstellen. Vor diesem Hintergrund möchte die DB Regio AG zahlreiche Fortschritte in der Digitalisierung des Zugverkehrs und der Leitstelle erreichen.
Daher benötigt die DB Regio AG Beratung durch Fachexperten, die den Design, die Konzeption und Entwicklung neuer digitaler Produkte und Anwendungslandschaft in diesem Kontext vorantreiben.
Durch die sukzessive Ablösung von Legacy-Systemen soll eine leistungsstarke, flexibel erweiterbare und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, maximal integrierte sowie nutzer- und datenzentrierte digitale Produkt- und Anwendungslandschaft entstehen, welche die Verkehrs- und Zugdisposition stark vereinfacht und wesentlich effizienter gestaltet.
Das bedeutet für Los 2 das „Projekt-/ Programmanagement von Digitalisierungs- und datengetriebenen Projekten des Betriebs und Produktion in und um die Leitstelle sowie des Zugverkehrs“
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmalig um 12 Monate zu verlängern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-3 handelt es sich um zwingende Anforderungen, die für beide Lose gelten. Gibt der Bewerber das geforderte Dokument mit den folgenden Erklärungen gar nicht, unvollständig oder nicht anforderungsgerecht ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
1. Es ist eine Eigenerklärung gemäß der Vorlage „Bietereigenerklärung“ in Anhang B4 vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der Bewerber gibt mit diesem Dokument zu folgenden Punkten eine Erklärung ab:
1.1. Erklärung dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder man-gels Masse abgelehnt worden ist.
1.2. Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
1.3. Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
1.4. Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
1.5. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
1.6. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
1.7. Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention
1.8. Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
1.9. Erklärung zu §§122-124 GWB
1.10. Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens
1.11. Erklärung zu schweren Verfehlungen
1.12. Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen
1.13. Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner
1.14. Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn
1.15. Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen
2. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate
3. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages
Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 4 handelt es sich um eine zwingende Anforderung, die für beide Lose gelten.
Der Bewerber hat das Dokument „Lieferantenselbstauskunft“ soweit für ihn zutreffend vollständig auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Gibt der Bewerber das Dokument gar nicht, unvollständig oder nicht anforderungsgerecht ab oder es sind erheblich wirtschaftliche Risiken erkennbar, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
4. Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft“ (Anhang_B3)
Die mit der Lieferantenselbstauskunft abgefragten Informationen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers enthalten keine Mindestanforderungen, die bei Nichterreichung automatisch zum Ausschluss des Bewerbers führen würden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, Bewerber von der Vergabe auszuschließen, für die nach den angegeben Umsatzzahlen und sonstigen Informationen aus der Bieterselbstauskunft die Prognose gerechtfertigt ist, dass das Unternehmen nicht über die für die Ausführung des Auftrags notwendige finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 5-8 handelt es sich um zwingende Anforderungen, die für beide Lose gelten. Gibt der Bewerber die geforderten Nachweise, Referenzen, Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht anforderungsgerecht ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
5. Es ist eine Nennung des Verhältnis zwischen festen Mitarbeitern und freien Mitarbeitern innerhalb des Bereichs Digitale/Datengetriebene Produktentwicklung abzugeben. (Als feste/r Mitarbeiter:in gilt, wer in den letzten drei Jahren an mindestens drei Projekten des Unternehmens im Bereich Digitale/ Datengetriebene Produktentwicklung mitgearbeitet hat.)
6. Der Dienstleister muss über hervorragende Erfahrungen sowie Kenntnisse über aktuelle Entwicklungen der deutschen Mobilitätsbranche verfügen. Dies soll an-hand der Top-3-Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre nachgewiesen werden.
7. Der Dienstleister muss eine explizite Darstellung der Beratung beifügen. Hierzu zählen unter anderem die Beschreibung der Unternehmenskultur, Philosophie, Unique Selling Points und/oder agile, innovative Arbeitsmethoden.
8. Der Dienstleister muss ein voraussichtliches Kernteam exemplarisch darstellen, welches für die Leistungserbringung vorgesehen ist. Anzugeben sind vorgesehene Rolle/Funktion, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung und Referenzprojekte. Konstellation der Darstellung: 2x Director, 2x Consultant Level 1, 2x Consultant Level 2, 2x Assistant
Für Los 1 „Konzeptionelle und Technische Fachexpertise in der Digitalisierung von Betrieb und Produktion in und um die Leitstelle sowie des Zugverkehrs“ handelt es sich bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 9-12 um zwingende Anforderungen. Gibt der Bewerber die geforderten Nachweise, Referenzen, Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht anforderungsgerecht ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren:
9. Der Dienstleister muss über Spezialisierung im Bereich der fachlichen Konzeption und iterativen Entwicklung digitaler Produkte und Anwendungslandschaften unter Anwendung agiler Methoden (Desgin-Thinking, SCRUM, etc.) mit nachweisbaren Referenzen aus dem Mobilitätsumfeld verfügen.
10. Der Dienstleister muss über nachweisbare Kenntnisse von Best Practice und State-of-the-art-Analysen von eingesetzten digitalen Technologien anhand spezieller Methoden (z.B. Technology Foresight, Technologie-Roadmapping, etc.) mit nachweisebaren Referenzen (idealerweise mit Bezug auf Zugverkehr und Leitstelle) verfügen.
11. Der Dienstleister muss über nachweisbare Erfahrungen ( > 5 Referenzen) im Qualitätsmanagement und Begleitung von Software-Ablösungsprojekten von Legacy-Systemen hin zu einer datengetriebenen, durchgängigen und vollintegrierten Produkt- und/oder Anwendungslandschaft verfügen.
12. Der Dienstleister muss über mehrjährige Erfahrungen (> 5 Jahre) in der kundenzentrierten und iterativen Verprobung von fachlichen Konzeptionen digitaler Produkte auf Basis ausgewählter Testing-Verfahren (qualitative UX-Tests, Usability engineering, Einführung von Messverfahren, etc.) mit Schwerpunkt im Mobilitätsumfeld verfügen.
Für Los 2 „Projekt-/ Programmanagement von Digitalisierungs- und datengetriebenen Projekten des Betriebs und Produktion in und um die Leitstelle sowie des Zugverkehrs“ handelt es sich bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 9-12 um zwingende Anforderungen. Gibt der Bewerber die geforderten Nachweise, Referenzen, Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht anforderungsgerecht ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren:
9. Der Dienstleister muss über Spezialisierung im Bereich agiles Projekt- und Programmmanagement von digitalen oder datengetriebenen Software-Konzeptionsprojekten im Kontext der Digitalisierung, insbesondere bei der Ablösung von Legacy-Systemen und die Überführung in eine neue Produktanwendungslandschaft mit nachweisbaren Referenzen im Mobilitätsumfeld verfügen.
10. Der Dienstleister muss über mehrjährige Erfahrung (> 5 Jahre) im Stakeholdermanagement und in der Koordination unterschiedlicher Interessengruppen und Schnittstellenpartner, die bei der Software-Konzeption direkt involviert sind, verfügen. (Idealerweise im Mobilitätsumfeld)
11. Der Dienstleister muss über nachweisbare Kenntnisse im Anforderungsmanagement innerhalb der Einführung von digitalen System-Komponenten für die Umsetzung von neuen datengetriebene Produkt- und Anwendungslandschaften mit nachweisbaren Referenzen (> 5 Referenzen) idealerweise im Mobilitätsumfeld verfügen.
12. Der Dienstleister muss über nachweisbare Erfahrungen (> 5 Referenzen) in der Überführung einer Stakeholder-Landschaft entlang der Schnittstelle eines Software-Projektes in ein digitales und datengetriebenes Ökosystem anhand ausgewählter geeigneter Methoden (z.B. Workshops, Schulungen, etc.) idealerweise in der Mobilitätsbranche verfügen.
Der Auftraggeber leistet keine Vorausszahlung
Die fällige Vergütung ist 21 Tage unter Abzug von 3% Skonto oder 30 Tage netto nach Eingang der Rechnung bei der Rechnungsempfangsstelle des Auftraggebers zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer 21FEA54028 im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [gelöscht]) Mo.-Fr. in der Zeit von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4. Der geschätzte Gesamtwert, wie in Ziffern II.1.5 bzw. II.2.6 angegeben, wird wie folgt je Los konkretisiert:
Los 1: Die geschätzte Menge 9.250 PersonenTage (PT), wird die Höchstmenge der unter diesen Rahmenverträgen abrufbaren Leistungen 18.500 PT angegeben
Los 2: Die geschätzte Menge 6.063 PT, wird die Höchstmenge der unter den Rahmenvertrag abrufbaren Leistungen auf 12.125 PT angegeben.
5. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden.
Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland