Neubaustrecke Dresden – Prag Projektabschnitt 1.1 Dresden Hbf – Dresden-Niedersedlitz, gewerkeübergreifende BIM- Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55544
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubaustrecke Dresden – Prag Projektabschnitt 1.1 Dresden Hbf – Dresden-Niedersedlitz, gewerkeübergreifende BIM- Planungsleistungen
Gewerkeübergreifende Planungsleistungen mittels der BIM-Methodik inklusive planungsbegleitender Vermessungsleistungen für die Realisierung eines neuen Abschnittes der Bahnstrecke Dresden – Prag in den Leistungsphasen 1/2 und optional 3/4
Für die den Projektabschnitt:
- Projektabschnitt 1.1 Bereich Dresden Hbf – Dresden-Niedersedlitz
Die Planungsleistungen beinhaltet die Lph 1 und 2 der HOAI gemäß II.1.4) für den Projektabschnitt 1.1 des Gesamtprojektes NBS Dresden-Prag mit folgenden Leistungsbildern:
• Objektplanung Verkehrsanlagen
• Objektplanung Ingenieurbau
• Tragwerksplanung
• Fachplanung technische Streckenausrüstung für Oberleitung und Bahnenergieversorgung
• Fachplanung technische Streckenausrüstung für Leit- und Sicherungstechnik
• Fachplanung technische Streckenausrüstung für EEA/50 Hz
• Fachplanung technische Streckenausrüstung für TK
• Planungsbegleitende Vermessung
Option 1: Leistungsphase 3 und 4 (Entwurfs-/ Genehmigungsplanung) Jahre: 2026 – 2032
2019-DE-TM-0198-S
Zu II.2.5) Zuschlagskriterien:
- 75 % Honorar (übertragene + optionale Leistungen)
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises linear interpoliert.
- 25 % Stundensätze oder Querschnittswert aller Stundensätze gemäß Vertrag § 9.4
Dies wird wie folgt ermittelt:
5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Querschnitt aller Stundensätze. 0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Querschnitts der Stundensätze. Die Punkte für die übrigen Angebote wer-den zwischen dem niedrigsten Querschnitt der Stundensätze und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert.
Folgende Stundensätze werden wie folgt bewertet:
- Ingenieur Bautechnik 5,00%
- techn./wirtschaftl. Mitarbeiter Bautechnik 1,00%
- Ingenieur Technische Ausrüstung 5,00%
- techn./wirtschaftl. Technische Ausrüstung 2,00%
- BIM-Gesamtkoordinator / BIM-Koordinator 5,00%
- Vermessungstrupp (Außendienst) 3,00%
- Vermessungsingenieur Innendienst 2,00%
- Vermessungstechniker Innendienst 2,00%
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Nachweis der fachlichen Eignung für das Projektteam/das einzusetzende Personal:
1. Planungsleiter
Nachweis von mindestens 2 Referenzprojekte, welche die Erstellung von Gesamtgewerkeplanungen in Generalplanerverantwortung mit mindestens folgenden Leistungsbildern enthalten:
- Objektplanung Verkehrsanlagen
- Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
- Technische Streckenausrüstung für OLA-/50 Hz-Anlagen
- Technische Streckenausrüstung für LST-Anlagen
Weiterhin sind folgende Bedingungen für die Anerkennung der Referenzen jeweils zwingend zu erfüllen: Projektbearbeitung in den Lph 1 bis 2 oder Lph 3 bis 4 der HOAI bei Projekten für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen, die als Leistung des Bewerbers Planung, Organisation und Koordination beinhalten. Als Referenz werden zudem nur Projekte anerkannt:
- mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 35 Mio € netto,
- die vom AN benannten Leistungsphasen in den in den letzten 10 Jahren abgeschlossen wurden sind,
Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme.
Als Planungsleiter gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss.
2. Leitender Planer/Fachplaner Verkehrsanlagen
Planer/Fachplaner Verkehrsanlagen Ingenieur mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung.
Mindestens 3 Referenzprojekte in der Planung von Eisenbahn-Verkehrsanlagen für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen, Projektbearbeitung in den Lph 1 bis 2 oder Lph 3 bis 4 der HOAI unter Berücksichtigung von Bauphasenplanungen, Erarbeitung von Gleisplanstudien und Erarbeitung von Vorplanungen in Varianten oder Entwurfsplanungen für Gleisumbauarbeiten.
Als Referenz werden zudem nur Projekte anerkannt:
- mit einem Wertumfang je Leistungsbild von mindestens 10 Mio € netto je Projekt im Fachgebiet ,
- die vom AN benannten Leistungsphasen in den in den letzten 10 Jahren abgeschlossen wurden sind.
Als Ingenieure gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss im Fachgebiet.
3. Fachplaner konstruktiver Ingenieurbau
Ingenieur mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet konstruktiver Ingenieurbau.
Mindestens 3 Referenzprojekt in der Planung von Eisenbahnbrücken für Eisenbahninfrastrukturmaß-nahmen, Projektbearbeitung in den Lph 1 bis 2 oder Lph 3 bis 4 der HOAI unter Berücksichtigung von Bauphasenplanungen und Baubehelfen.
Als Referenz werden zudem nur Projekte anerkannt:
- mit einem Wertumfang je Leistungsbild von mindestens 5 Mio € netto je Projekt im Fachgebiet,
- die vom AN benannten Leistungsphasen in den in den letzten 10 Jahren abgeschlossen wurden sind.
Als Fachplaner konstruktiver Ingenieurbau gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss im Fachgebiet.
4. Fachplanung 15 kV-Standardoberleitungsanlagen
Erklärung, dass das Unternehmen oder das vorgesehene Nachunternehmer im Rahmen eines Qualifikationsverfahrens der DB AG nach § 48 SektVO die Präqualifikation für die Fachplanung von 15 kV-Standardoberleitungsanlagen erlangt (Präqualifikation bzw. Präqualifikation „mit Auflagen“).
Die zur Leistungsausführung vorgesehenen Mitarbeiter haben eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Fachplaner für 15 kV-Standardoberleitungsanlagen und sind im Unternehmen fest angestellt. Sie verfügen über den akademischen Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master oder über eine gleichwertige Qualifikation eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union.
Der vorgesehene Qualitätsprüfer erfüllt die Mindestanforderungen hinsichtlich Berufserfahrung und Qualifikation wie der vorgenannte Fachplaner.
5. Planer/Fachplaner LST
Ingenieur mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet sowie Auflistung von mindestens 2 durch den Mitarbeiter aufgestellte PT1 Planungen für ESTW (Nachweis durch Bezeichnung der Betriebsanlage, Freigabe-Nr. und Datum) in den letzten 5 Jahren, Wertumfang je Leistungsbild je Projekt mind. 5 Mio € netto.
(Nachweis durch Bezeichnung der Betriebsanlage, Freigabe-Nr. und Datum).
Als Ingenieure gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss im Fachgebiet.
6. BIM-Gesamtkoordinator
Technischer Studienabschluss und Berufserfahrung von mind. 2 Jahren Erfahrung in der Bearbeitung von BIM-Projekten mindestens eines Aus-, Neubau- oder Bestandsprojektes von Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen in letzten fünf (5) abgeschlossenen Kalenderjahren.
7. Leistungsfähigkeit BIM
Erklärung, dass der Bewerber über mind. 1 Arbeitsplatz, welcher die Projektdurchführung mit der BIM-Methodik, mittels geeigneter Hardware oder vergleichbarer netzwerkbasierter Techniker möglicht, verfügt. Weiterhin versichert der Bewerber, dass er über ≥ 1 Mitarbeiter, welcher in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschult ist, verfügt.
Nachweise in Tabellenform: Projektbezeichnung, Zeitraum, Auftraggeber/Ansprechpartner/Telefon, Leistungsschwerpunkte. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann. Durch den Bieter ist in Form einer Eigenerklärung zu bestätigen, dass die für die Ausführung vorgesehenen Personale die geforderten Qualifikationen sowie Berufserfahrung erfüllen.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationenwerden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Sicherheitseinbehalt in Höhe von 8 v. H. der geprüften Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage Fahrbahn
--Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken
Planung elektrotechnische Anlagen:
--Planung elektrischer Weichenheizanlagen
--Planung von elektrischen Energieanlagen
Planung Oberleitungsanlagen:
--Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlage
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
--Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung (Abschnitt III.1.3) herangezogen werden, sind nachfolgend zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen, geeignete Mitarbeiter zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Schüßler-Plan
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.